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Stauen in Containern #26579 23.04.2019 10:31
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wenn man einen Überseecontainer selber staut, muss man doch darin auch geschult sein. Wie oft muss diese Schulung wiederholt werden?
Wie sieht es mit der Haftung aus? Wer haftet bei einem Schadensfall?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Stauen in Containern [Re: Christin1975] #26591 24.04.2019 14:01
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Claudi Offline
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Schau mal in den CTU-Code (PDF), ab Seite 48. Es gibt keine festgesetzte Frist, wann die Schulung zu wiederholen ist, nur dass sie zu wiederholen ist - also ähnl. wie im ADR "regelmäßig". Siehe auch dieses Thema.

Wer haftet? Der, der den schlechteren Anwalt hat wink
Strafrechtlich? Zivilrechtlich? Straftat? Ordnungswidrigkeit?

In Frage kommt v.a. der Unterzeichner des CTU-Packzertifikats/ der Fahrzeugbeladeerklärung - der "Verantwortliche". Das sollte eigentlich der Unternehmer oder ein von ihm ausdrücklich (idealerweise schriftlich) beauftragter "Leiter der Ladearbeiten" (oder wie man diese Stellung auch immer nennen mag) sein. Wenn "irgendjemand" das CPZ unterschreibt, hängt "irgendjemand" erstmal am Fliegenfänger gegenüber den Behörden, denn er/sie hat mit der Unterschrift eine Erklärung abgegeben (deren Inhalt, der links neben dem Unterschriftenfeld steht, keiner gelesen hat...).

Straftat: kommt drauf an, was bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rauskommt und wie der Richter entscheidet.
Zivilrecht: kommt drauf an, was Anwälte vorbringen und der Richter entscheidet.

Re: Stauen in Containern [Re: Christin1975] #26592 24.04.2019 14:28
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M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,
wer haftet, hängt natürlich neben den Umständen auch vom Schadenort ab; wenn das außerhalb Deutschlands ist greift das dortige Recht plus ggf. seine Einführung des CTU-Codes. In D regelt sich die Verantwortung nach § 18 GGVSee; siehe dazu auch die RM zu §§ 17 und 18 sowie den § 27(1). Falls Schäden nicht durch Stau, sondern fehldeklarierte Güter oder falsche Handhabung durch Dritte verursacht wurden, kommen die Absender, Versender, Stauunternehmen etc. mit ins Spiel.
Falls das ganze auf oder mit einem Schiff passiert, kommt die mögliche Verantwortung von Kapitän und Reeder hinzu.
Die Frage ist also nur allgemein beantwortbar.
Was die Schulung angeht, ist mangels einer Minimalvorgabe die Argumentation naheliegend: wann immer sich die relevanten Vorschriften geändert haben. Faktisch also im Zweijahrs-Rhythmus der Vorschriftenänderungen.
Ansonsten ganz mit Claudis Antwort; viele Anwälte, die sich im GG-Recht auskennen, gibt es nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Stauen in Containern [Re: M.A.T.] #26844 04.06.2019 12:23
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Kurzer Hinweis noch von mir: Wir wiederholen die Schulungen nach CTU Code alle 3 Jahre. Das hängt damit zusammen, dass das ein Kombikurs mit VDI 2700 Straße ist und in 4.4.2 des Blattes 5 spätestens alle 3 Jahre festgelegt ist.


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