Hallo Otti,
gemäß 8.1. ausgerüstet sein, richtig?
Nicht ganz, wenn Du unter Nutzung Unterabschnitt 1.1.3.5 die Beförderung durchführst
Nein, da im Unterabschnitt 1.1.3.5 steht:
"unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID," und damit brauchst Du Kapitel 1.8 nicht beachten.
Anders ist es bei Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6, denn da gibt es schon ein paar Auflagen und zwar z.B. mitführen von einem
2 kg Feuerlöscher, steht in Absatz 1.1.3.6.2, dafür hänge ich Dir eine Datei an.