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Anfängerfragen Overpack #26749 21.05.2019 19:35
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Grady Offline OP
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Hallo liebes Forum,
ich hätte ein paar Anfängerfragen zum Thema Luftfracht.

Ich verschicke nächste Woche zum ersten Mal Lithium Ionen Batterien UN3480 VA965 Teil IA. Die Batterien versende ich in einem Overpack (der Overpack ist eine Kiste aus Pappe).

Meine Fragen hierzu wären:

1.) Muss ich trotz Overpack bei allen versandfertigen Paketstücken im Inneren des Overpacks diese mit Absender und Empfänger beschriften, obwohl ich dies bereits am Overpack vermerkt habe?

2.) Ich versende in dieser Sendung in einem Extrapaketstück Ware, die kein Gefahrgut ist. Muss ich das auf dem DGD extra vermerken unter "additional information"?

3.) Ist es erlaubt, auf dem DGD Netto- UND Bruttogewicht anzuführen oder wird dies als Fehler gewertet?

4.) Habe ich richtig verstanden in der IATA-Schulung, dass ich keine Verpackungsgruppe auf dem DGD anführen darf, obwohl ich in einem UN-Karton der Verpackungsgruppe II die Ware laut Anweisung verpackt habe? Ich frage das, weil ich hier schon unterschiedliche Meinungen gehört habe.

Ich hoffe, es sind nicht allzu doofe Fragen dabei, will nur alles richtig machen bei meiner ersten Luftfrachtsendung smile

Über eure Antworten würde ich mich freuen.

Danke!!

Re: Anfängerfragen Overpack [Re: Grady] #26751 21.05.2019 20:16
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Grady,

1.) Die Markierung "Overpack" besagt das alle in dieser Umverpackung befindlichen Versandstücke allen anwendbaren Kennzeichnungs-, Markierungs- und Verpackungsbestimmungen entsprechen (7.1.7 IATA)
Das kann man sich, meiner Meinung nach, am einfachsten folgendermaßen merken: Eine Umverpackung (Overpack) ist im Gefahrgut NICHT als Versandstück zu sehen sondern lediglich als Transporthilfe oder als zusätzlicher Schutz der Versandstücke.

2.) Teile der Sendung welche keine Gefährlichen Güter enthalten erscheinen nicht in der DGD. Diese Angaben erfolgen im AWB.
Beispiel: Der AWB weist gesamt 2 Versandstücke auf, wovon nur eines Gefahrgut enthält. Dann wird der Satz "Dangerous Goods as per attached DGD" durch, in diesem Fall, 1 Pkgs ergänzt (8.2.2 & Abbildung 8.2.C + D)

3.) Die Angabe des Bruttogewichts ist nur dann erlaubt, wenn es explizit im Verzeichnis der gefährlichen Güter gefordert wird. In der Regel angezeigt mit dem Buchstaben groß "G".
Beispiel ist hier die ID 8000

4.) Die Angabe einer Verpackungsgruppe ist nur dann erlaubt, bzw. möglich, wenn dem gefährlichen Gut eine Verpackungsgruppe zugeordnet ist. Das ist bei Gegenständen nicht der Fall. Du verwendest ja nicht eine Verpackung der Verpackungsgruppe II sondern eine Verpackung die den LEISTUNGSANFORDERUNGEN für die Verpackungsgruppe II entsprechen muss.
Beispiel: Die Verpackungscodierung (auf der Verpackung aufgedruckt, bzw. aus dem Zulassungsschein zu entnehmen) lautet: 4G/X5/S..... 4G/Y8/S.....und 4G/Z12/S.... Dann darf dieses Versandstück im versandfertigem Zustand ein Bruttogewicht von 8 kg nicht überschreiten.

Nachtrag:
Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien müssen mit einem Ladezustand (SoC) von höchstens 30% deren Auslegungskapazität zur Beförderung übergeben werden. Zellen und/oder Batterien, deren Ladezustand (SoC) höher als 30% deren Auslegungskapazität ist, dürfen nur mit Genehmigung des Abgangsstaates und des Staates des Luftfahrtunternehmens versandt werden nach den von diesen Behörden schriftlich festgelegten Bedingungen.
Das LBA hat hierzu schon Anfang 2016 bekanntgegeben das diese Möglichkeit einer Genehmigung KEINE Anwendung finden wird.

Bitte auch nicht vergessen: tretet Ihr als Versender der Batterien auf sollten alle Unterlagen nach 3.9.2.6 - IATA - vorliegen. Leider wird in diesem Zusammenhang immerwieder die Prüfzusammenfassung (Punkt g) vergessen. (gilt im übrigen für alle Verkehrsträger)

"Doofe Fragen". Nö. Da die Regelwerke am Anfang doch immer etwas (oder brutal) für Verwirrung sorgen stellst Du doch in diesem Forum Fragen. ;-)

Und nun... gutes Gelingen

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 21.05.2019 20:30.
Re: Anfängerfragen Overpack [Re: gefahrgutbaer] #26753 21.05.2019 20:52
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Vielen Dank für die nette und vor allem sehr ausführliche Antwort! Du hast mir sehr weitergeholfen smile

Re: Anfängerfragen Overpack [Re: Grady] #26754 21.05.2019 21:23
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Grady Offline OP
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Hallo nochmal smile

Wir sind noch zwei Fragen eingefallen smile

1.) Muss der Absender/Enpfänger auf der gleichen Seite stehen wo die Gefahrzettel kleben? Oder darf ich das auch auf die gegenüberliegende schreiben wenn ich vorne keinen Platz mehr habe auf meinem UN-Karton.

2.) Darf hier wie zB bei der Seefracht die Schriftgrösse für UN3480 und Lithium ion batteries auf den Karton kleiner als 12mm sein zB 6mm wenn pro Karton nur 1.6kg netto gewicht ist?


Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort.
LG Grady

Re: Anfängerfragen Overpack [Re: Grady] #26755 21.05.2019 22:44
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Hi,

1.) Diese Angaben "sollten" auf der gleichen Seite wie die Gefahrgutrelevanten Angaben sein. In der Sprache der meisten Checker heißt "sollte" - wenn du die Möglichkeit hast dann mach es gefälligst auch. ;-)
Ich würde in jedem Fall davon abraten diese Markierungen auf der gegenüberliegenden Seite anzubringen. Allenfalls folgendermaßen:
Die Gefahrgutangaben auf einer Seite und wenn es gar nicht anders geht die Adressen auf dem Deckel. So dass, wenn man das Versandstück vor sich stehen hat alles in einem Blick erfassen kann.
Da es keine Vorgabe bezgl. der Schriftgröße für die Adressangaben gibt findet sich in der Regel immer eine Lösung alles auf eine Seite zu bringen.

2.) Für die Schriftgröße der Versandbezeichnung gibt es ebenfalls keine Größenvorgaben. Die Angaben der geforderten Schriftgrößen (auf allen Verkehrsträgern) von mindestens -12 mm, 6 mm oder "Angemessen", bezieht sich ausschließlich auf die Buchstaben "UN" gefolgt von der jeweiligen UN Nummer. Somit bist Du auch hier in den meisten Fällen in der Lage die UN Nummer in einer entsprechend geforderten Schriftgröße anzubringen.

Gruß
Markus

Re: Anfängerfragen Overpack [Re: gefahrgutbaer] #26756 22.05.2019 07:33
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Besten Dank nochmals.
Lg

Re: Anfängerfragen Overpack [Re: gefahrgutbaer] #26762 22.05.2019 12:54
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Hallo Gefahrgutbär,

man sollte sich natürlich jetzt schon um die Prüfzusammenfassung bemühen, aber aufliegen muss sie erst ab 01.01.2020. Es gibt hier bei allen Verkehrsträgern eine Übergangsfrist smile

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Anfängerfragen Overpack [Re: Nico] #26767 22.05.2019 15:26
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Hallo Nico,

da gebe ich Dir Recht.
Ich versende Lithium-Batterien von nahezu allen Namhaften Herstellern.
Die Erfahrung in der Praxis zeigt leider immer wieder das eine derzeit noch verfügbare Vorlaufzeit von 7 Monaten bezüglich anfordern dieser Dokumentationen für Hersteller, und noch mehr für nachgeschaltete Vertreiber, einfach zu kurz ist. crazy crazy crazy
Daher ich stehe besagtem Personenkreis schon seit Anfang diesen Jahres auf den Füßen. wink . So langsam läuft´s.

Gruß
Markus

Re: Anfängerfragen Overpack [Re: gefahrgutbaer] #26769 22.05.2019 15:54
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Hallo Nico,

da gebe ich Dir Recht.
Ich versende Lithium-Batterien von nahezu allen Namhaften Herstellern.
Die Erfahrung in der Praxis zeigt leider immer wieder das eine derzeit noch verfügbare Vorlaufzeit von 7 Monaten bezüglich anfordern dieser Dokumentationen für Hersteller, und noch mehr für nachgeschaltete Vertreiber, einfach zu kurz ist. crazy crazy crazy
Daher ich stehe besagtem Personenkreis schon seit Anfang diesen Jahres auf den Füßen. wink . So langsam läuft´s.

Gruß
Markus


Hallo Markus,

so halte ich es auch. Sage all meinen Schulungsteilnehmern seit Anfang des Jahres, dass sie es einfordern sollen, da die hersteller brauchen. Bisher habe ich noch keine brauchbare Prüfzusammenfassung gesehen, immer nur so halbherzige Sachen die nicht alle Punkte von 38.3.5 einhalten.
Die lustigste Aussage kam bisher von einem dt. Hersteller der meiner Kundin gesagt hat, dass natürlich all seine Produkte den Tests nach UN38.3 unterzogen werden, aber man nun nicht für einen einzelnen Batterietyp den Nachweis der Tests oder eine Prüfzusammenfassung (von der er noch nie etwa gehört hat) vorweisen kann... da frage ich mich, wie macht der die Tests? eine Batterie auswählen, die testen und dann sagen, nun passen alle?
Ich bin sehr gespannt wie es ab 01.01. laufen wird und wie genau die Vertreiber die UN38.3.5 Zusammenfassung anschaun werden oder ob sie sich auf das Verlassen was sie da bekommen und dann bei Kontrollen doof aus der Wäsche kucken smirk

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Anfängerfragen Overpack [Re: Nico] #26773 22.05.2019 18:17
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M.A.T. Offline
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Bin mal gespannt, wann die ersten Transporte von Fluggesellschaften oder Reedereien verweigert werden, weil Papiere fehlen. Oder es sogar Sanktionen gibt, weil die Anforderungen der jeweiligen SV nicht erfüllt sind, obgleich dies gemäß 5.4.1.6.1 versichert wird.
M.A.T.

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