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Transport von Wasserstoff in Wasser gelöst #26650 07.05.2019 16:01
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Alpha305 Offline OP
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Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Wasserstoff. Konkret geht es um den Transport von z.B. einer Europalette bestückt mit 0,5 l Dosen. Diese Dosen enthalten als Flüssigkeit Wasser und sind mit einem geringen Druck (<30 bar)mit Wasserstoff begast. Der Anteil von gelöstem Wasserstoff im Wasser beträgt lediglich 1 mg.

Meine Frage ist nun, ob in dem konkreten Fall eine so geringfügige Menge an Wasserstoff vorliegt, dass es nicht mehr unter die Gefahrgutvorschriften/ADR fällt. Ich habe die ADR zu dem Thema durchgearbeitet bin aber noch nicht zu einer endgültigen Lösung gekommen. Ob z.B. 1.1.3.2. (f) Gases contained in foodstuffs; including carbonated beverages hier greift.

Ich freue mich auf Eure Antworten und wünsche Euch schon einmal eine erfolgreiche Woche!


Herzlichst
Alpha

Re: Transport von Wasserstoff in Wasser gelöst [Re: Alpha305] #26651 07.05.2019 16:17
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Winklhofer Offline
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Servus Alpha,

stehen diese Dosen (welches Material?) unter Druck oder nicht. Kann das Wasser damit aus der Dose herausgesprüht werden?

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhfoer

Re: Transport von Wasserstoff in Wasser gelöst [Re: Winklhofer] #26652 07.05.2019 16:22
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Alpha305 Offline OP
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Servus Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort. Die Dosen stehen unter einem maximalen Innendruck von 6,12 bar und entsprechen dem Standard einer normalen Getränkedose.
Material ist Aluminium und die Dose kann geöffnet werden, für den Transport ist sie jedoch luftdicht verschlossen.

Grüße nach Ulm

Re: Transport von Wasserstoff in Wasser gelöst [Re: Alpha305] #26858 07.06.2019 12:15
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Winklhofer Offline
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Servus Alpha305,

dann tendiere ich doch stark zu Unterabschnitt 1.1.3.2 f) ADR. Hier gibt es keine besondere Grenze für den Druck.
Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer


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