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Markierung #26960 24.06.2019 08:14
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wer ist für das Anbringen der Markierungen bei einer Güterbeförderungseinheit (Außenseiten) verantwortlich?
Unsere Ware sollte nach Finnland transportiert werden und die Spedition teilte uns nicht mit, dass die Ware auf eine Fähre ging. Ich meine, nach Finnland kann man auch per Straße transportieren. Gesamt hatten wir 641 Punkte.
Wir haben leider einen Anhörungsbogen bekommen, indem bemängelt wird, dass die GBE außen nicht korrekt markiert wurde.

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Zuletzt bearbeitet von Christin1975; 24.06.2019 08:42.

Viele Grüße

Christin
Re: Markierung [Re: Christin1975] #26961 24.06.2019 09:14
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Christin,

in 5.4.2.1 IMDG findest Du das Container- / Fahrzeugpackzertifikat.
Unter Ziffer 7 heißt es dort: " Der Container/das Fahrzeug und die Versandstücke sind ordnungsgemäß, ordnungsgemäß gekennzeichnet, bezettelt und plakatiert"
Verantwortlich sind gemäß Satz 1 " die für das Packen des Containers oder Fahrzeugs verantwortlichen Personen".
In § 18 GGVSee sind die Pflichten dieses Personenkreises aufgeführt, dazu gehört unter § 18 Nr. 2 die Kennzeichnung, Bezettelung und Plakatierung der Beförderungseinheit.
Die Konsequenz ist, dass derjenige, der die Beförderungseinheit verantwortlich gepackt hat, für das Anbringen der Placards hätte sorgen müssen.
Die Praxis sieht häufig anders aus. Da werden dem Fahrzeugführer die Placards mitgegeben, um sie im Hafen anbringen zu lassen.
Die Anzahl der Punkte spielt im Seeverkehr übrigens keine Rolle, da ist ab der kleinsten Menge Gefahrgut zu plakatieren.

Eine weitere Frage stellt sich bei Deinen Fall. Inwieweit hättet Ihr als Verantwortliche für das Packen den Beförderungsweg kennen müssen.
Nach meiner Meinung hättet Ihr dies bei dem Beförerer hinterfragen müssen, um Euren Pflichten nach § 18 GGVSee nachkommen zu können.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Markierung [Re: Jacob Madsen] #26962 24.06.2019 10:21
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exag Offline
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Hallo Christin,

nach Finnland kann man auch das MoU anwenden, gem. §10 (1) d) müssen bei Einheiten, die 1.1.3.6 unterliegen trotzdem orangefarbene Tafeln vorne und hinten angebracht sein. §10 (2) : "Für das Anbringen dieser Tafeln ist derjenige zuständig, der die Beförderungseinheit für die Verladung auf das RoRo Schiff bereitstellt"

Schaut man dann in die jeweiligen Hafensicherheitsverordnungen der Länder, ist der jenige dafür zuständig, der die Einheit "in den Hafen einbringt."

Wie Jacob schon geschrieben hat, ohne Kennzeichung geht im Seeverkehr gar nichts, und verantwortlich sind gleich mehrere Personen, und über §18 (2) GGVsee seid Ihr mit drin.

Viele Grüße
Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Re: Markierung [Re: exag] #26966 24.06.2019 12:15
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Christin1975 Offline OP
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Hallo Jacob, Hallo Volker,

vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter.
Da wir als Verlader wohl für die Markierung der GBE verantwortlich sind, können wir dann die Ware bereits voll markiert (GBE) per Straße zur Fähre bringen?
Lt. ADR sind wir unter 1000 Punkte, also müsste nicht mal die orangefarbene Tafel aufgemacht werden. Wenn wir jetzt die GBE komplett mit Placards ausstatten und in den Papieren steht, dass es unter 1000 Punkte sind, ist das dann noch korrekt?


Viele Grüße

Christin
Re: Markierung [Re: Christin1975] #26967 24.06.2019 12:51
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Hallo, das sollte sich nach 1.1.4.2.1 ff. ADR regeln. Ein Vermerk in den Papieren könnte wissendurstige Kontrolleure zufriedenstellen.
Gruß
M.A.T.

Re: Markierung [Re: M.A.T.] #26969 24.06.2019 14:26
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Christin1975 Offline OP
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Hallo M.A.T.

darf/muss man dann die orangefarbene Tafel aufmachen, wenn unter 1000 Punkte, wegen der Beförderung auf einer Fähre?

Viele Grüße

Chrstin


Viele Grüße

Christin
Re: Markierung [Re: Christin1975] #26974 24.06.2019 19:05
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Hallo, Christin1975,
m.E. erst mal nein nach dem Wortlaut der 1.1.3.6.2 "ohne dass ... anzuwenden sind". Das heißt für mich: sind nicht anzuwenden, also WT zu.
Aber 5.3.2.1.1 i.V.m. 1.1.4.2.1 läßt, denke ich, die Warntafel-Kennzeichnung zu. Ganz sicher bin ich mir dieser Ableitung aber nicht. Die RSEB schweigt dazu.
Rein sicherheitstechnisch sähe ich kein Problem bei solcher Überkennzeichnung, denn es ist ja Gefahrgut drauf. Und selbst, wenn die WT an Land wegbliebe wären immer noch die Großzettel da, so daß trotzdem der Hinweis auf GG bestünde.
Was meinen Sie?
Gruß
M.A.T.

Re: Markierung [Re: Christin1975] #26975 25.06.2019 06:23
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Ursprünglich geschrieben von: Christin1975
darf/muss man dann die orangefarbene Tafel aufmachen, wenn unter 1000 Punkte, wegen der Beförderung auf einer Fähre?

Moin Christin,
diese Frage wurde oben bereits beantwortet. Gem. MOU §10, 1, d) - ja auf der Fähre- OT vorne und hinten.
gruss..aw

Re: Markierung [Re: aw_] #26976 25.06.2019 07:16
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Vielen Dank Euch allen für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Markierung [Re: aw_] #26977 25.06.2019 10:23
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hallo, aw
meine Antwort re WT bezog sich auf den Straßenteil der Beförderung.
Gruß
M.A.T.

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