Hallo, Skypainter,
meinen Sie damit, die BAM sei nicht die zuständige Behörde für die Prüfungen bzw. deren Aufsicht? Wie sollte man denn dann den § 8 (1) 1.a) GGVSEB verstehen: "Aufgaben nach..."?
Für mich heißt das alles, was nicht explizit einer anderen Behörde zugeschoben wurde. Oder lese ich das falsch?
Gruß
M.A.T.