Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
#27410
05.09.2019 15:28
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Claudi
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Hallo zusammen,
habt ihr von folgender Forderung schon mal gehört?
Das Zusatzzeichen Fisch&Baum müsse auf der gleichen Seite wie die UN-Nummer auf Versandstücken angebracht sein, anderenfalls wäre es eine Ordnungswidrigkeit.
Angeblich hätte 2014 ein Polizist deswegen fast mal eine Anzeige geschrieben, hätte jedoch ausnahmsweise nochmal davon abgesehen...
Gemäß 5.2.1.8.2 ADR ist der Fisch&Baum neben den gemäß UA 5.2.1.1 (da steht die UN-Nummer beschrieben) vorgeschriebenen Kennzeichen anzuordnen. (in der englischen ADR "adjacent", französisch "à coté")
Die RSEB meint dazu nichts konkretes, aber vage eventuell doch: zu Absatz 5.2.1.8.3: 5-2.3: Durch die Bemerkung zum Anbringen des Kennzeichens für umweltgefährdende Stoffe wird deutlich, dass alle Vorschriften für die Form der Anbringung nach Abschnitt 5.2.2 auch für das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gelten.
Gefahrzettel alle wenn platzmäßig möglich auf der gleichen Seite... Fisch&Baum erscheint auch sinnvoll auf der gleichen Seite oder möglichst nahe bei den Gefahrzetteln.
Die UN-Nummer muss nicht zwingend nahe bei den Gefahrzetteln angebracht sein? Wir reden nicht von einem wild durcheinander beklebten 200-l-Fass sondern von einem 5-10l-Kanister, der Klasse 8 auf einer Seite trägt, auf der nächsten Seite Fisch&Baum und wieder auf der nächsten Seite das Gefahrstoffetikett mit allen Angaben und UN-Nummer.
Ist euch ein Fall bekannt, in dem beanstandet wurde, dass Fisch&Baum und UN-Nummer nicht auf einer Seite angebracht sind?
Persönliche Bemerkung von mir dazu:
Sorry, das ist doch kleinkariert. Ein Polizist hat Kenntnisse und Meinung, aber ob eine Anzeige überhaupt Bestand behabt hätte? Was ist der Sicherheitsgedanke? Gefahrenkommunikation. Was ist der Gewinn, wenn der Fisch&Baum bei der UN-Nummer steht und die Gefahrzettel sind dann woanders auf der Verpackung gruppiert? Was ist das für eine seltsame Formulierung im ADR mit "neben"? Legt dann der nächste aus, dass darunter oder darüber auch unzulässig wäre?
Das erinnert mich an Geschichten wie die Träne am Fisch&Baum oder die Handhabung von Tropfmengenbehältern in Armaturenschränken von Tankwagen (seien Versandstücke und müssten während der Beförderung verschlossen, gekennzeichnet und dokumentiert werden)...
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: Claudi]
#27418
06.09.2019 09:26
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DJSMP
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Wir hatten noch keine Probleme damit.
Beim 5 L-Kanister würde ich im Anhörungsborgen an die Bußgeldstelle auf die Ausnahmen in 5.2.1.8.1 verweisen. Wo kein Fisch/Baum gefordert ist, kann er auch nicht an der falschen Stelle kleben. Gegebenenfalls lässt man das Kennzeichen bei der 5 L Variante auch weg. Dann könnte man sich nur wieder daran stören, dass die Software im Beförderungspapier "UMWELTGEFÄHRDEND" andruckt und das dann nicht zur Kennzeichnung passt.
Bei der 10 L-Variante gelingt das so nicht. Der Gesetzeshüter hätte definitiv Futter, wenn UN-Nummer und Gefahrzettel auf der einen Seite sind und das Kennzeichen umweltgefährdend auf einer anderen Seite. Wie du schon ausgeführt hast, muss sich das Kennzeichen ja in der Nähe der UN-Nummer befinden. Und das ist für mich nicht gegeben, wenn sich das Kennzeichen umweltgefährdend nicht zumindest auf der gleichen Seite des Kanisters wie die UN-Nummer befindet.
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: Claudi]
#27419
06.09.2019 09:29
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aw_
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Moin, 5.2.1.8.2 verlangt die Anbringung neben den Markierungen aus 5.2.1.1, also UN-Nummer. Somit ist das doch eindeutig und kann wohl so verlangt werden.
Der Gefahrzettel ist gem. 5.2.2.2.1.6 auf derselben Fläche - sofern die Abmessungen das zulassen und nahe beieinander anzubringen.
Gem. 5.2.1.8.1 ist bis 5L der Fisch/Baum nicht zwingend anzubringen - was dem Platzmangel entgegenkommt
Die nächste Kanister-Größe ist -meines Wissens- 10 L welcher wiederum Platz genug für alles hat. Sollten sie tatsächlich kleiner sein, siehe Fazit.
Fazit: Der Polizist hat wohl recht auch wenn es kleinkariert ist was ja im GG-Recht nicht unüblich ist ;-) Zur Not halt lieber den Gefahrzettel auf eine andere Seite anbringen anstatt den Fisch/Baum. gruss..aw
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: aw_]
#27422
06.09.2019 10:06
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Morgen, Toter Fisch toter Baum ist kein Gefahrzettel sondern ein Kennzeichen, fällt also meines Erachtens nach nicht in die 5.2.2.1.6 richtig ist die 5.2.1.8.2, die habe ich bis jetzt auch nie richtig realisiert Wirklich gut wenn man hier regelmäßig mitliest
gruß
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: Achdorfer]
#27424
06.09.2019 10:32
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aw_
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Toter Fisch toter Baum ist kein Gefahrzettel sondern ein Kennzeichen, fällt also meines Erachtens nach nicht in die 5.2.2.1.6 Jep, meinte ja auch der kommt zusätzlich dazu
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: Achdorfer]
#27432
09.09.2019 06:53
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Claudi
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Toter Fisch toter Baum ist kein Gefahrzettel sondern ein Kennzeichen, fällt also meines Erachtens nach nicht in die 5.2.2.1.6 richtig ist die 5.2.1.8.2, die habe ich bis jetzt auch nie richtig realisiert
Die RSEB sagt dazu in 5-2.3 zu 5.2.1.8.3: Durch die Bemerkung zum Anbringen des Kennzeichens für umweltgefährdende Stoffe wird deutlich, dass alle Vorschriften für die Form der Anbringung nach Abschnitt 5.2.2 auch für das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe gelten.Daher der Bezug (auch) auf 5.2.2
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: Claudi]
#27443
09.09.2019 13:59
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Hallo Claudi, ich finde zwar in der RSEB die 5-2 und 5-3 aber nicht den Text den du hier zitierst ich finde in der 5.2.1.8.3 auch den Verweis auf die RSEB aber dann kommt nur etwas über die Abbildung haben wir verschiedene Bücher ?
gruß
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: Achdorfer]
#27444
09.09.2019 14:31
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Das ändert sich gerne mal. Aktuell ist die RSEB vom 30.04.2019 gruss..aw
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Re: Fisch&Baum und Position der UN-Nummer
[Re: aw_]
#27447
10.09.2019 06:30
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ohje, ich war in der 34. Auflage unterwegs danke
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