Moin,
1. Sollte ausreichen, aber auch für die Verpacker etc. Mehr wird ja nicht verlangt seit Abschaffen des Gb für Luft.
2. Ja, es gibt Gewerbeversicherungen. Einfach mal im Netz suchen.
3. Als Verantwortlicher kann man immer belangt werden, wenn ein Verschulden nachweisbar ist. Ob mit oder ohne DGD das ist egal – man muss vorher prüfen was alles zum Versand kommen kann und das Personal entsprechend schulen. Jeder muss wissen, dass für GG spezielle Regeln gelten. Am besten die Software fängt sowas ab.
4. Der Vortransport per ADR bedingt eine Schulung/Unterweisung gem. ADR 1.3 für alle Beteiligten, aber in erster Linie für Dich. Sollte die höchstzulässige Menge (1000 Punkte) bei einem Transport überschritten werden, wird sogar ein Gb benötigt. Das kann ein interner oder auch ein externer Gb sein. Mehr dazu in der GbV, §2 + §3.
gruss..aw