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BeauftragtePerson für Gefahrguttransport ICAO/IATA #27552 26.09.2019 08:54
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C-Hackfort Offline OP
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Hallo zusammen,

da ich sämtliche Unternehmenspflichten für die Vorbereitung und Versendung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr übernehmen soll, habe ich folgende Fragen.

1.) Ist die Grundschulung "ICAO/IATA Gefahrgutvorschriften für Personalkategorie 1 ( Versender/Verpacker ) - ohne Klasse 1 und 7 - ausreichend für die Beauftragung?

2.) Gibt es eine spezielle Versicherung für Beauftragte Personen für den Gefahrguttransport?

3.) Kann ich im Schadensfall belangt werden, wenn etwas ohne Shipper´s versendet wird? Oder haftet man nur, wenn man die Shipper´s unterzeichnet hat? ( Bsp.: Wenn ein Mitarbeiter versehentlich Gefahrgut versendet )

4.) Benötigt man nicht noch eine Beauftragung für ADR bzw. eine Schulung? ( Der Transportweg vom Unternehmen zum Flughafen )

Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe. :-)

Re: BeauftragtePerson für Gefahrguttransport ICAO/IATA [Re: C-Hackfort] #27556 27.09.2019 07:41
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aw_ Offline
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Moin,
1. Sollte ausreichen, aber auch für die Verpacker etc. Mehr wird ja nicht verlangt seit Abschaffen des Gb für Luft.

2. Ja, es gibt Gewerbeversicherungen. Einfach mal im Netz suchen.

3. Als Verantwortlicher kann man immer belangt werden, wenn ein Verschulden nachweisbar ist. Ob mit oder ohne DGD das ist egal – man muss vorher prüfen was alles zum Versand kommen kann und das Personal entsprechend schulen. Jeder muss wissen, dass für GG spezielle Regeln gelten. Am besten die Software fängt sowas ab.

4. Der Vortransport per ADR bedingt eine Schulung/Unterweisung gem. ADR 1.3 für alle Beteiligten, aber in erster Linie für Dich. Sollte die höchstzulässige Menge (1000 Punkte) bei einem Transport überschritten werden, wird sogar ein Gb benötigt. Das kann ein interner oder auch ein externer Gb sein. Mehr dazu in der GbV, §2 + §3.

gruss..aw


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