zuächst einmal das Einfache. Der Container ist auf allen vier Außenseiten mit dem Placard (Großzettel) der Klasse 8 zu plakatieren.
Hallo Jacob Madsen,
da muss ich doch mal etwas dazwischengehen. Zum Anbringen der Placards auf dem Container gibt es nicht zu sagen.
Aber:
Die Ausrichtungspfeile müssen nicht darauf, da ich sie unter 5.2.1.7 IMDG dafür nicht sehe.
Das sehe ich anders: Die Batterie (nass) hat auf jeden Fall Belüftungsöffnungen (das entstehende Knallgas beim Laden muss ja abgeführt werden) und deshalb müssen die Ausrichtungspfleile drauf.
Die Sondervorschrift 295 sehe ich hier als nicht einschlägig an, da es sich nicht um eine komplette Palette mit Batterien handelt.
Wo steht geschrieben, dass es sich um eine komplette Palette handeln muss? Wenn nur die 2 Batterien auf einer Palette stehen, kann man die SV 295 schon anwenden.
Allerdings sollte man beim Versand auf dem Seeweg auf jeden Fall die VA P801 berücksichtigen. Während auf der Strasse Batterien u.U. ganz von den Vorschriften des ADR befreit sind, trifft dies in der Seefracht nicht zu. Insofern muss auch die Außenverpackung den Vorgaben entsprechen und das ist bei Batterien meistens nicht der Fall.
Gruß in den Norden
Skypainter