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IMDG Kennzeichnung 3 Monate Seewasserbest. #28266 05.02.2020 08:29
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe ein Thema zur Kennzeichnung von Kisten aus Pappe ( 4G) gem. Anforderungen aus 5.2.1.2 des IMDG Codes.

Wir transportieren Flüssigkeiten als zusammengesetzte Verpackung in begrenzter Menge in Kisten aus Pappe. Unsere Kartonagen sind mit Ausrichtungspfeilen bereits bedruckt.
Müssen die Kartonagen, um der Anforderung der drei - monatigen Seewasserbeständigkeit gerecht zu werden, zuätzlich mit Ausrichtungspfeilen, die diese Anforderung erfüllen, beklebt werden ?
Das macht in meinen Augen keinen Sinn, wenn sich die Kartonage vorher im Seewasser auflöst, dann schwimmen die Ausrichtungspfeile im Meer rum...

Wie ist der Text im IMDG Code 5.2.1.2 im Bezug auf die Kennzeichnungsmethoden die Haltbarkeit und die Oberfläche des Versanstückes zu berücksichtigen, zu verstehen.

Im voraus schon vielen Dank für eure Hilfe !

VG
Uwe73

Re: IMDG Kennzeichnung 3 Monate Seewasserbest. [Re: Uwe73] #28270 05.02.2020 10:53
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M.A.T. Online
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Hallo,
so, daß nicht zB ein Zettel auf eine andere Markierung oder Klebeband geklebt wird, die oder das sich dann vom Versandstück ablöst. Oder daß das Verpackungsmaterial unter Einfluß von Salzwasserluft sich auflöst. Oder die Farbe ausbleicht.
Gruß
M.A.T.

Re: IMDG Kennzeichnung 3 Monate Seewasserbest. [Re: M.A.T.] #28281 07.02.2020 09:30
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.AT.

vielen Dank für die Antwort.

Das heisst, die Regelungen für die 3 Monate Seewasserfestigkeit gilt dann auch für die Kisten aus Pappe ?
Mir fehlt hier der Nachvollzug. Gibt es im Prüfbericht eine Aussage darüber, dass der Karton diese Anforderungen erfüllt ?

Danke für die Unterstützung bei diesem Thema.

VG aus Berlin
Uwe73

Re: IMDG Kennzeichnung 3 Monate Seewasserbest. [Re: Uwe73] #28283 07.02.2020 11:42
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Hallo,
Uwe 73
soweit ich es verstehe nein. Für die Verpackungen existiert eine solche Anforderung m.W. nicht, weder allgemein noch in den Verpackungsvorschriften (Anweisungen und Prüfung zB 6.1.1.2.4). Das bestätigt auch die 7.6.2.1.4, die für Deckstauung Seewasserschutz vorschreibt, also Container, Back, Deckshaus oder ähnliches. Die Annahme des Gesetzgebers scheint also, daß nässeempfindliche Versandstücke eben nicht dem Seewasser ausgesetzt sind und darum auch nässeempfindlich sein dürfen. Da aber auch andere Umschließungen möglich sind, die nicht nässeempfindlich sind, müssen die Zettel und andere Markierungen eben auch diese Anforderung erfüllen.
Gruß
M.A.T.

Re: IMDG Kennzeichnung 3 Monate Seewasserbest. [Re: M.A.T.] #28298 10.02.2020 08:11
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

vielen Dank für die umfassende Erläuterung. Spitze ! Sorry für den zeitlichen Versatz meiner Reaktion...
Wenn ich das nun richtig nachvollzogen habe, müssen keine zusätzlichen Ausrichtungspfeile ( 3 Monate seewasserfest ) auf meinen 4G ( vorausgesetzt der Aufdruck hält, bis der Ktn sich auflöst...)
Richtig ?
Bei Stahlflaschen, Fässern oder ähnliches ist die 3 Monate Regelung absolut nachvollziehbar und klar !

Danke im voraus für eine Rückinfo.

VG
Uwe73


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