weiß jemand ob es im asiatischen Raum auch Gesetze gibt durch die die Regelwerke rechtlich verankert werden? Frage ist an mich herangetragen worgen weil ein asiatischer Hersteller sich weigert eine Prüfzusammenfassung zu liefern, weil es ja "keine rechtliche Vorgabe ist sodnern nur der Wunsch gewisser Regelwerke / Vereine" ....
lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: rechtliche Grundlage im asiatischen Raum
[Re: Nico]
#2834313.02.202015:53
ja, es gibt Regelwerke, aber teilweise veraltet. Es gibt auch so etwas ähnliches wie der ADR, aber auf dem Stand von 2017.
Die UN 38.3 ist ein Werk der Vereinten Nationen. China ist da Mitglied.
Ansonsten..Anbieter wechseln
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: rechtliche Grundlage im asiatischen Raum
[Re: Skypainter]
#2834513.02.202016:42
Vielleicht ist das von allgemeinem Interesse. Moechte hier auf ein Referat von Terry Guo CDGP, DGSA, Regulatory Specialist and China Representative with IHMM.hinweisen, welches er im August 2019 in Chicago anlaesslich des Lebelmaster Symposiums gehalten hat (siehe Anlage). Grundlage ist, dass Sendungen unter ICAO/IATA und IMO anerkannt werden. Fuer den Strassenverkehr sind die Regeln anders als das ADR (und vielleicht auch restriktiver). Ansonsten hilft nur das googlen mit hilfe von "Dangerous Goods regulations in xxx (Land)". Es gibt Hinweise auf die dortige Gesetzgebung, muss aber darauf hinweisen, dass die Internet Eintraege nicht unbedingt auf dem letzten Stand sind. In vielen Faellen wird Bezug genommen auf UN Standards of Test and Criteria (Ausgabe 16 bzw. etwas aelter). Nach den Gefahrgutunfaellen im Hafen von Tianjin (?) hat China seine Gefahrgutvorschriften erheblich restriktiver gemacht. auch Hapag-Lloyd hat seine Gefahrgutvorschriften erheblich verschaerft und erhebt signifikante Strafen im Fal von Nicht-Einhalten. Tianjin muss als Weckruf angesehen werden, was aber nicht ausschliesst, dass Gefahrgutsendungen trotzdem nicht richtig behandelt werden (es gibt leider genuegend Beispiele im Bereich Lithium Batterien).
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 13.02.202023:13.
Hallo, Nico, für das Beispiel China stimmt, soweit ich weiß, noch die ältere Übersicht. Sie deckt das nationale Recht ab. Da China SOLAS 1980 ratifiziert hat und ICAO-Mitgliedstaat ist, sollten IMDG Code und ICAO-TI anwendbares Recht sein. Insofern ist der Kunde wohl nicht optimal über die Rechtslage informiert. Für andere asiatische Staaten sollte schon anhand der SOLAS/ICAO-Mitglieder die Frage für den internationalen Verkehr klärbar sein. Gruß und schönes WE M.A:T.
Re: rechtliche Grundlage im asiatischen Raum
[Re: Skypainter]
#2835014.02.202020:25
Hallo, Floridacargocat, klasse! Jetzt braucht chemlink nur noch ihre Seite neu aufsetzen, und man kann wieder lesen. Im Moment zeigen sie noch die Meldung, daß heute überarbeitet wird. Vielen Dank und Gruß nach drüben M.A.T. Nachtrag 16.2.20: Die chemlink-Seite funktioniert wieder. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 16.02.202012:51. Bearbeitungsgrund: aktualisiert
Re: rechtliche Grundlage im asiatischen Raum
[Re: M.A.T.]
#2836317.02.202013:14
Das Chinesische Gefahrgutrecht ist in weiten Teilen dem ADR 2015 entnommen und wird sich in naher Zukunft an das aktuelle ADR angleichen. Es gibt sogar Stimmen, die von einer Aufnahme Chinas in die ADR-Staatenfamilie ausgehen.