Sei froh, dass du ein SDB hast - viele Hersteller ignorieren das Thema Gefahrgut (und auch WGKs) gern, weil sie sich durch die Befreiung aus dem Gefahrstoffbereich von allem befreit fühlen.
Um UN1993 zu bewerten oder die Nutzung der SV601 müsste man genauer wissen, um was es sich handelt. UN1993 kann sein, SV601 - naja. Die SV gilt für pharmazeutische Produkte (Medikamente) und das ist schon was anderes als Kosmetika.
Hier wird tiefgehend darauf eingegangen, was Kosmetik und was Medikament ist:
https://www.deutsche-apotheker-zeit...st-ein-arzneimittel-und-was-ist-es-nichtInteressant dabei der dort erwähnte Grundsatz: "Hierzu gibt es klare Grundregeln: Wenn ein Produkt eindeutig die Definition für eine andere Produktgruppe, etwa als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum erfüllt, gehört es auch dorthin."
Man kann sich nicht verschiedene Erleichterungen aus verschiedenen Rechtsbereichen so zusammenklauben, wie es am einfachsten ist: ist es ein Pharmaprodukt, ist es gefahrgutrechtlich ggf. freigestellt, aber hat andere höhere Anforderungen (z. B. Zulassung). Kosmetika sind anderweitig erleichtert, aber nicht durch die SV601 freizustellen.
Versand als Begrenzte Menge nach Kapitel 3.4 ADR ist ja nun auch kein großer Akt und das dürfte für Kosmetika i. d. R. machbar sein.