Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kosmetik als UN 1993? #28016 19.12.2019 10:25
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 34
P
Puck40 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
P
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 34
Hallo,

laut Hersteller muss für ein Produkt welches als Kosmetik eingestuft ist, kein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.

Dennoch wurde durch diesen Hersteller auf Freiwillingenbasis ein SDB für ein Kosmetikprodukt( für Endverbraucher für den Verkauf in der Apotheke) erstellt.

In diesem SDB wird das Produkt unter Punkt 14 als UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Ethanol; Isopropanol) mit einer Angabe der SV 601 deklariert.

Ich bitte um Ihre Einschätzung dieser Sachlage.

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Puck40

Re: Kosmetik als UN 1993? [Re: Puck40] #28018 19.12.2019 12:27
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hi Puck40,
damit darf ich mich auch ständig rumschlagen.

Die UN-Nummer an sich kann ich nicht kritisieren, kommt mir ebenfalls öfter unter die Nase. Den Verweis auf SV 601 erschließt sich mir allerdings nicht. Nur weil es in einer Apotheke verkauft wird, wird es nicht zum Medikament.

Diesen Part würde ich höchst wahrscheinlich ablehnen da die Voraussetzung für SV 601 nicht gegeben ist und auf entsprechende Verpackung und Kennzeichnung bestehen.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Kosmetik als UN 1993? [Re: Stefan82] #28020 19.12.2019 13:34
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,612
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,612
Sei froh, dass du ein SDB hast - viele Hersteller ignorieren das Thema Gefahrgut (und auch WGKs) gern, weil sie sich durch die Befreiung aus dem Gefahrstoffbereich von allem befreit fühlen.

Um UN1993 zu bewerten oder die Nutzung der SV601 müsste man genauer wissen, um was es sich handelt. UN1993 kann sein, SV601 - naja. Die SV gilt für pharmazeutische Produkte (Medikamente) und das ist schon was anderes als Kosmetika.

Hier wird tiefgehend darauf eingegangen, was Kosmetik und was Medikament ist: https://www.deutsche-apotheker-zeit...st-ein-arzneimittel-und-was-ist-es-nicht

Interessant dabei der dort erwähnte Grundsatz: "Hierzu gibt es klare Grundregeln: Wenn ein Produkt eindeutig die Definition für eine andere Produktgruppe, etwa als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikum erfüllt, gehört es auch dorthin."

Man kann sich nicht verschiedene Erleichterungen aus verschiedenen Rechtsbereichen so zusammenklauben, wie es am einfachsten ist: ist es ein Pharmaprodukt, ist es gefahrgutrechtlich ggf. freigestellt, aber hat andere höhere Anforderungen (z. B. Zulassung). Kosmetika sind anderweitig erleichtert, aber nicht durch die SV601 freizustellen.

Versand als Begrenzte Menge nach Kapitel 3.4 ADR ist ja nun auch kein großer Akt und das dürfte für Kosmetika i. d. R. machbar sein.

Re: Kosmetik als UN 1993? [Re: Claudi] #28029 22.12.2019 12:26
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 34
P
Puck40 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
P
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 34
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Durch die Erwähnung der SV 601 im SDB (welches lt. Hersteller nicht erforderlich sein soll) ist die ganze Geschichte recht verwirrend. Aussage des Hersteller ist, dieses Produkt soll als Kosmetikum behandelt werden und fällt lt. seiner Klassifizierung unter UN 1993.

Ich bin deshalb inzwischen auch zu dem Standpunkt gelangt, dass wir dieses Kosmetikprodukt ( was es lt. Hersteller sein soll) als LQ versenden werden.

Liebe Grüße

Puck40

Re: Kosmetik als UN 1993? [Re: Puck40] #28393 20.02.2020 11:26
Registriert: Feb 2011
Beiträge: 21
A
Andreas1976 Offline
Spezi
Offline
Spezi
A
Registriert: Feb 2011
Beiträge: 21
Hallo Puck40,

wir sind Hersteller von Sonnenschutzkosmetika.
Dadurch hatten wir die gleichen Fragestellungen. ( SDB / LQ usw.)
Aus meiner Erfahrung ist die Stelle die das SDB erstellt oft nicht umfassend informiert.
Wir haben Rezepturen mit einem Ethanolgehalt von ca.8 %. Der Ersteller des SDB hat dies als Grundlage genommen unter Punkt 14 des SDB die Rezeptur als Gefahrgut einzustufen.
Tatsächlich konnten wir die Rezeptur freistellen. ( Flammpunkt 40 C. & negatives Testergebnis auf Selbsterhaltene Verbrennung.)
Diesen Sachverhalt lag dem Ersteller des SDB nicht vor - wurde aber anschließend geklärt.


Sind Sie John Wayne oder bin ich es ?

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2025
von Gerald - 19.04.2024 16:14
Formular IMO Erklärung
von MartaH - 19.04.2024 12:48
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3