Ich soll dafür sorgen dass die Lieferanten uns die test summary un38.3 senden...weil die Kunden es haben wollen. ich hab keine Ahnung ob die passen die die uns geschickt haben.. Bitte bitte sparen Sie sich die Hinweise müsste der Gefahrengutbeauftragter machen... Das ich erhalten habe hat auf 2.seite eine conclusion der Tests.dann kommen die Tests im Detail also insgesamt 14 Seiten. Können es auch mehr Seiten sein also plus der test Details oder darf die summary wirklich nur die Zusammenfassung umfassen. Ist der Hersteller verantwortlich dass es richtig ist oder ich als Importeur. Muss ich also nachhaken dass es nicht stimmt und wie es sein sollte? "NORMAL" ist doch das summary nur 2 Seiten hat (bsp im Internet binternet...) wer es testet was getestet wird und die Zusammenfassung der Tests...
Und aufpassen!! Viele asiatische Hersteller füllen die Summary falsch aus.
Der im Handbuch angegebene Punkt 4) iv) Physical description bedeutet eine physische Beschreibung des Testobjekts bzw. des Gerätes (bei fest eingebauten Batterien). Lithium Cell ist keine physikalische Beschreibung. Nach Rücksprache mit der BAM wurde mir das auch so bestätigt.
Unter 4) i) muss nämlich schon angegeben werden, ob Lithium-Metall-Zelle (Batterie) oder Lithium-Ionen-Zelle (Batterie)
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
wenn ich die mir zur Verfügung gestellten Prüfzusammenfassungen erhalte, lege ich einfach die Vorgaben der BAM, im Anhang, daneben und vergleiche Punkt für Punkt.
Hallo zusammen, ich glaube mit dieser Geisel sind wir alle geschlagen, wie verhaltet ihr euch bei fest verbauten Lithiumbatterien bei denen weder Bezeichnung noch Typennummer erkennbar ist ? Ich habe vom Vorlieferant den Prüfbericht bekommen muss mich aber auf sein "Ehrenwort" verlassen, dass der Prüfbericht zu dem Akku passt. Ausbauen , nachschauen ? nicht zerstörungsfrei möglich vielleicht bin ich zwischenzeitlich zu misstrauisch, aber selbst wenn ich ein Musterakku bekäme wären die verbauten die gleichen ?
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Bei einem Lieferanten stehen halt im Anhang die Detailberichte zu den Tests....
Muss ich darauf bestehen dass es NUR die Zusammenfassung ist und mit Titel Test summary.
Die Detailberichte sind nicht gefordert und verwirren nur. Machen leider viele asiatische Hersteller so. Wir gehen mittlerweile rigoros nach der UN 38.3.5 Vorlage vor. Ansonsten muss man ja jemanden anstellen, der jede Prüfzusammenfassung durchkämmt, ob alle Anweisungen vorhanden sind.
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Hallo zusammen, ich glaube mit dieser Geisel sind wir alle geschlagen, wie verhaltet ihr euch bei fest verbauten Lithiumbatterien bei denen weder Bezeichnung noch Typennummer erkennbar ist ? Ich habe vom Vorlieferant den Prüfbericht bekommen muss mich aber auf sein "Ehrenwort" verlassen, dass der Prüfbericht zu dem Akku passt. Ausbauen , nachschauen ? nicht zerstörungsfrei möglich vielleicht bin ich zwischenzeitlich zu misstrauisch, aber selbst wenn ich ein Musterakku bekäme wären die verbauten die gleichen ?
Hallo Herr Achdorfer, wir haben von unseren Kunden Prüfzusammenfassungen erhalten, in denen die einzelnen Produkte mit der Artikelnummer aufgeführt sind. Damit ist sehr leicht abzuklären, ob die Batterie der zugeordneten Prüfzusammenfassung entspricht. Und der Kunde hat kein Problem damit, für jede Sendung eine PZ vorzulegen, denn das ist dann hinfällig.
Prinzipiell können wir dem Absender (Kunden) gemäß ADR vertrauen, denn wenn er eine falsche PZ zu einem Artikel mitliefert, dann haftet er ja für die richtige Zuordnung. Ich würde mich da selbst nicht zu sehr in die Verantwortung reinhängen.
Gruß Skypainter
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Ja und was soll ich machen. Denen solange auf die nerven gehen bis es nur die summary ist? Also falsch ist es aber nicht? Scheint sich niemand ganz genau auszukennen. Bin ich als Importeur überhaupt verantwortlich wenn es nicht passt.
Ja und was soll ich machen. Denen solange auf die nerven gehen bis es nur die summary ist? Also falsch ist es aber nicht? Scheint sich niemand ganz genau auszukennen. Bin ich als Importeur überhaupt verantwortlich wenn es nicht passt.
Es kennen sich viele damit aus. Wenn du den Testbericht hast, dann erstelle dir doch die Prüfzusammenfassung selbst. Wo ist das Problem? Das was enthalten sein muss ist vorgegeben und die Werte findest du im Prüfbericht.
Und ja, als "Inverkehrbringer" bist du verantwortlich dass die Daten vorhanden sind. Ob sie stimmen? Das weiß nur der Chinese. Aber zur Absicherung hast du ja den Testbericht
Gruß Skypainter
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Ok wusste nicht das man das darf. Aber falsch sind sie deswegen nicht die test reports wenn sie nach der testconclusion noch ausführlich auf die Tests eingehen?
die Prüfzusammenfassung dient der besseren Lesbarkeit für Nichtelektrotechniker oder Batterieprüfer, da diese auf die wesentlichen Angaben zusammengeschrumpft ist. Wenn in dem Testbericht ALLE in der Prüfzusammenfassung geforderten Angaben zu finden sind sehe ich da kein Problem dieses Formular zur Verfügung zu stellen. Eventuell macht es dann aber Sinn, um unnötige Diskussionen zu umgehen, die relevanten Stellen kenntliche zu machen.
Wenn in dem Testbericht ALLE in der Prüfzusammenfassung geforderten Angaben zu finden sind sehe ich da kein Problem dieses Formular zur Verfügung zu stellen. Gruß Markus
Prinzipiell richtig, aber realistisch nicht durchführbar. Ich kann keinen Mitarbeiter dazu verdonnern 10 - 18 Seiten Prüfbericht durchackern zu lassen, ob alles richtig ist.
Wir lehnen Testberichte kategorisch ab und verlangen die Prüfzusammenfassung.
Skypainter
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bezüglich des daraus resultierenden Arbeitsaufwand bei einem kompletten Testbericht bin ich da mit Dir d´accord. (Wenn es doch nur immer 10 - 18 Seiten wären... ;-) ) Da es aber nicht falsch ist und ich mit diesem Vorgehen meinem Kunden eine zeitnahe Beförderung ermöglichen kann wende ich das entsprechend an. Rate aber für weitere Sendungen mit dem Hersteller, oder zwischengeschaltetem Händler, in Verbindung zu bleiben um eben die Prüfzusammenfassung zu erhalten.