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UN 0509 Treibladungspulver #28510 10.03.2020 12:21
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Gerald Online OP
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Hallo,
es gibt UN 0161 TREIBLADUNGSPULVER 1.3C und UN 0509 TREIBLADUNGSPULVER 1.4C. In der letzten Zeit stellen manche Hersteller von UN 0161 auf UN 0509 um.

Denn bei UN 0161 TREIBLADUNGSPULVER 1.3C steht im ADR Kapitel 3.2 in Spalte 15 „Beförderungskategorie“ eine „1, somit sind nach Absatz 1.1.3.6.3 20kg NEM bei Nutzung Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) frei
aber bei
UN 00509 TREIBLADUNGSPULVER 1.4C steht im ADR Kapitel 3.2 in Spalte 15 „Beförderungskategorie“ eine „2 somit sind nach Absatz 1.1.3.6.3 333kg NEM bei Nutzung Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) frei.

Das sind natürlich Vorteile für die Beförderung, denn dann braucht nur der Absatz 1.1.3.6.2 bei mehr Menge (UN 0509) beachtet werden.

Nach Sprengstoffrecht haben wir aber bei Aufbewahrung von Explosivstoffen und sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines genehmigten Lagers (kleine Mengen) nach Anhang zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Ziffer 4 ein Problem.

Denn in der dazugehörigen Anlage 6 (Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich) bzw. Anlage 7 (Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich) gibt es bei der Lagergruppe 1.4 keinen Eintrag für „UN 00509 TREIBLADUNGSPULVER 1.4C“!

In der Fachliche Stellungsnahme der BAM zur Aufbewahrung von Treibladungspulver UN 0509 1.4C in der Ziffer 3 einen Vorschlag, welcher gemäß Übersicht Übersicht der Bundesländer durch Erlass o.ä. bis auf drei Bundesländer nach derzeitigen Stand übernommen wurden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: Gerald] #28511 10.03.2020 14:38
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Skypainter Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
es gibt UN 0161 TREIBLADUNGSPULVER 1.3C und UN 0509 TREIBLADUNGSPULVER 1.4C. In der letzten Zeit stellen manche Hersteller von UN 0161 auf UN 0509 um.


Wobei mir schon aufgefallen ist, dass sich außer der Neuklassifizierung am Produkt sich nichts geändert hat. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...….

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 10.03.2020 14:39.

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
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Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: Skypainter] #28512 10.03.2020 14:49
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M.A.T. Offline
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Hallo, Sykpainter,
"Schelm ..." würde ich in diesem Fall nicht so sehen. In der Kl. 1 ist die Gefährdung ja maßgeblich durch die Verpackung beeinflußt; wenn da ein Weg gefunden wird, denselben Stoff durch andere Verpackungen niedriger einzustufen, ist das m.E. unproblematisch und einfach eine intelligente Auslegung der Vorschriften.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: M.A.T.] #28513 10.03.2020 15:18
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Skypainter Offline
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Hallo M.A.T.,

ich weiß das sehr wohl. Sehe ich oft, wenn ich Klasse 1 Material bekomme, das eigentlich 1.1 ist, aber durch die Verpackung in 1.3 klassifiziert wurde.

Ich meinte hier wirklich nur die Änderung der Klassifizierung und nicht eine andere Zusammensetzung oder eine andere Verpackung.

Gruß
Skypainter


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Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: M.A.T.] #28514 10.03.2020 15:19
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Gerald Online OP
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Hallo Sykpainter, Hallo M.A.T.,

Antwort auf
ist das m.E. unproblematisch und einfach eine intelligente Auslegung der Vorschriften.


Interessant ist für mich aber, wie schnell und unkompliziert die BAM eine Lösung im Bezug des Sprengstoffrecht bei der Lagerung in kleinen Mengen gefunden hat. Und vor allen Dingen, dass die meisten Bundesländer mitspielen.

Wenn das so immer bei anstehenden Problemen so wäre.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: Skypainter] #28515 10.03.2020 17:38
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M.A.T. Offline
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Hallo, Skypainter,
ich hatte auf der Basis dessen argumentiert, was die BAM (wie von Gerald verlinkt) im Einleitungssatz zu 2. schrieb, daß nämlich eine geänderte Verpackung zu der Umklassifizierung geführt habe. Aber vielleicht habe ich es auch nicht ganz richtig verstanden?
@ zusammen: ja, wäre schön, wenn es öfters so abliefe.
Schöner Gruß
M.A.T.

Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: M.A.T.] #28519 11.03.2020 10:03
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Ich erlebe leider sehr oft, dass zuständige Stellen nicht ausreichend fundierte Schlüsse ziehen. Wir führen beispielweise die UN 6(c) Bonfire-Tests für die Einstufung in Klasse 1 bzw. Klasse 9 durch. Wir hatten schon Fälle auf dem Tisch, bei denen die Prüfmuster von Stellen/Behörden aus der Klasse 1 ausgestuft wurden und bei uns im Test nicht mal die 1.4G geschafft haben. Ebenso werden seit einiger Zeit Baureihen von Sicherheitseinrichtungen "geclustert", also eine gesamte Baureihe zusammen gefasst und nur einmal getestet, obwohl die einzelnen Zustände verschieden sind und bei Tests anders reagieren können. Das ganze hat verschiedene Gründe. Fehlendes Personal und der Wunsch, den Schreibtisch frei zu bekommen, fehlende praktische Kenntnisse der Mitarbeiter ("Jugend forscht") und auch am Ende eine starke Industrielobby, die den Weg vorgibt.

Ich bin bei diesem Fall eher bei Skypainter und dem Schelm...

Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: DJSMP] #28521 11.03.2020 10:39
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M.A.T. Offline
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Hallo, DJSMP,
dann hätte ich eine ganz praktische Frage: wie gehen Sie mit solchen Differenzen um - die BAM-Einstufung können Sie doch nicht einseitig ändern, oder?
Gruß
M.A.T.

Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: DJSMP] #28522 11.03.2020 14:28
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Hallo DJSMP,
Antwort auf
ich bin bei diesem Fall eher bei Skypainter und dem Schelm...


Na, so einfach würde ich mir das nicht machen. Denn wenn man mal in die Statistik der Gefahrgutfahrerschulung für den Aufbaukurs Klasse 1 sieht, wird man für 2017 einen Rückgang von 8,5% und für 2018 einen Rückgang von 11,9% feststellen.

Und der Fahrermangel fängt ja jetzt erst einmal an und wird bestimmt nicht weniger werden. Dazu kommt noch, dass bei der Ausbildung der Berufskraftfahrer im Allgemeinen nur der Basiskurs besucht wird. Von den Aufbaukursen wollen wir gar nicht reden, denn die Fallen fast immer aus. Kostenfrage!!!

Denke ich mal so an meine Ausbildung vor vielen Jahrzehnten und wir hätten so eine schmale Ausbildung durchlaufen, hätte es bestimmt Ärger für den Ausbildungsbetrieb gegeben.

Und denke mal an die Zeit wo UN 3077 und 3082 ins ADR aufgenommen wurde, und dann im ADR 2015 später erst die Sondervorschrift 375, welche unter bestimmten Bedingungen eine Freistellung erlauben.

Wobei ich mit der Lösung bei dem Treibladungspulver ganz gut leben kann.

@ M.A.T.
Antwort auf
die BAM-Einstufung können Sie doch nicht einseitig ändern, oder?


Das kann ich mir auch nicht vorstellen!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 0509 Treibladungspulver [Re: M.A.T.] #28525 11.03.2020 17:36
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, DJSMP,
dann hätte ich eine ganz praktische Frage: wie gehen Sie mit solchen Differenzen um - die BAM-Einstufung können Sie doch nicht einseitig ändern, oder?
Gruß
M.A.T.


Ich möchte bitte klar betonen, dass ich das Beispiel weder der BAM noch irgendeiner anderen Behörde bzw. benannten Stelle direkt zugeordnet habe. Ich habe keine Formulierung verwendet, dass die Fälle zwangsläufig im Zusammenhang mit der BAM aufgetreten sind! Das also reine Spekulation.

Selbstverständlich können wir behördliche Entscheidungen nicht ändern. Die Klassifizierung ist auch nicht unsere Aufgabe. Bei uns gibt es einen Prüfbericht, was getestet wurde und wie die Ergebnisse sind. Was dann der Kunde, ggf. in Abstimmung mit der Behörde bzw. benannten Stelle, aus den Testergebnissen macht, obliegt ihm selbst.

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