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Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: Obelix] #28659 30.03.2020 17:54
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Ursprünglich geschrieben von: Obelix
Hi,
woher kommt denn die Info mit 3 Monaten. Meine letzte Info ist 2 Monate?
Gruß


"der Verschiebung von Gefahrgutwiederholungsschulungen um bis zu drei Monate zustimmen". Original-LBA-Text.

Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: DJSMP] #28685 03.04.2020 14:14
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Kleine Änderung des LBA. Jetzt mit 4 Monaten Karenzzeit, Zertifikate müssen weiterhin auf das ursprüngliche Ablaufdatum datiert werden.
Endlich auch mit offizieller Veröffentlichung auf der LBA Seite. smile

Veröffentlichung LBA Seite - pdf

Gruß aus Frankfurt

Jörn

Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: JoeSt] #28686 03.04.2020 18:17
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Was schreibt man in ein Infoblatt einer PK6 das gleichwertig mit einer Auffrischungsschulung sein könnte? Und wie lange ist so ein Infoblatt?

Antwort auf
Diese Ausnahme wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung / Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen.
Dies kann z.B. durch Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video geschehen.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: JoeSt] #28687 03.04.2020 18:48
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Ursprünglich geschrieben von: JoeSt
Kleine Änderung des LBA. Jetzt mit 4 Monaten Karenzzeit, Zertifikate müssen weiterhin auf das ursprüngliche Ablaufdatum datiert werden.
Endlich auch mit offizieller Veröffentlichung auf der LBA Seite. smile

Veröffentlichung LBA Seite - pdf

Gruß aus Frankfurt

Jörn


Sieht jetzt sogar mal „offiziell“ aus. :-)

Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: Nico] #28688 03.04.2020 19:00
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Ursprünglich geschrieben von: Nico
Was schreibt man in ein Infoblatt einer PK6 das gleichwertig mit einer Auffrischungsschulung sein könnte? Und wie lange ist so ein Infoblatt?

Antwort auf
Diese Ausnahme wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung / Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen.
Dies kann z.B. durch Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video geschehen.


Ich interpretiere diesen Absatz keinesfalls so, dass die "Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video" die folgende Wiederholungsschulung ersetzen. Das steht dort NICHT geschrieben! Mit diesem Passus soll nach meiner Lesart nur sicher gestellt werden, dass das Personal nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit in den derzeit max. 4 Monaten Überziehung etwas ZUSÄTZLICH an die Hand bekomt, damit keine Fehler passieren. Die Wiederholungsschulung in altbewährter Form muss nach den 4 Monaten ZUSÄTZLICH noch durchgeführt werden. In Deutschland dürfen die Wiederholungsschulungen bisher nur in der genehmigten Art und Weise (Classroom) durchgefürt werden. Online-Schulungen sind aktuell, mit Ausnahme von Biologischen Stoffen Kategorie B und Trockeneis, in Deutschland (noch) nicht gestattet!

Für eine PK 6 könnte es beispielsweise einen Newsletter geben, in dem aktuell beim Unternehmen aufgetretene Probleme thematisiert werden oder das Annahmeprozedere nochmals wiederholt wird. Oder es gibt ein Webinar zu diesen Themen. Oder man übt präperierte Fälle mit Fehlern oder was auch immer. Der Kreativitöt scheinen keine Grenzen gesetzt. Aber nach (derzeit) spätestens 4 Monaten muss die reguläre Wiederholungsschulung trotzdem noch nachgeholt werden.

Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: DJSMP] #28689 03.04.2020 21:37
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Das das Infoblatt die wiederholungsschulung nicht ersetzt ist mir schon klar, aber ich habe mich eben gefragt was in sowas reingeschrieben werden soll? Wenn ich die firma kenne und die Vorfälle kenne kann ich darauf eingehen. Aber bei Versendern die eventuell nur zu zweit in der firma sind wird das schwierig.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen [Re: Nico] #28693 06.04.2020 17:11
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Ursprünglich geschrieben von: Nico
Das das Infoblatt die wiederholungsschulung nicht ersetzt ist mir schon klar, aber ich habe mich eben gefragt was in sowas reingeschrieben werden soll? Wenn ich die firma kenne und die Vorfälle kenne kann ich darauf eingehen. Aber bei Versendern die eventuell nur zu zweit in der firma sind wird das schwierig.


Sie hatten ja ursprünglich PK 6 betrachtet.

Für einen Versender PK 1 würde ich (das mache ich übrigens auch in meinen anderen Wiederholungsschulungen so), den Prozess einer Sendungsvorbereitung durchgehen. Das beginnt bei der Klassifizierung / Identifizierung (Information des Personals durch das Unternehmen / Gefahrgutlübersicht oder SAP Daten), dann wird eingepackt und gekennzeichnet. Ich lasse mir derzeit Fotos vom Einpacken und die entsprechende Packanweisung bzw. den Prüfbericht zum Vergleichen senden, wenn ich nicht vor Ort sein kann. Und dann erstellen die Mitarbeiter, die dokumentarisch tätig sind, die DGD zur vorher eingepackten Sendung und senden mir diese auch zu mir. Dann kann ich mit den Fotos des Einpackens vergleichen. Ich gehe davon aus, dass das in einigen Jahren auch genau das sein, was wir uns als Auditor/Assessor am Ende des ICBT anschauen werden.

Irgendwann in den nächsten Wochen wird ja auch bei diesen Kleinstunternehmen mit zwei Mitarbeitern mal hoffentlich eine Gefahrgutsendung anstehen. Und wenn es nur zwei Mitarbeiter sind, teilt man sich eben rein. Einer packt ein. Einer macht die Papiere. Und beim nächsten Mal wird getauscht. Dann bleiben beide fit.

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