Hallo kurste,
T9 läuft am 11. November ab - Verlängerung am 11. Oktober.
Den Begriff
"T9" solltest Du
nicht mehr verwenden, denn die das alte System nicht kennen, können mit diesem Begriff nichts anfangen. Jetzt nennt sie sich Zulassungbescheinigung. Und im Unterabschnitt 9.1.3.4 wo im ersten Satz steht:
"Die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigungen endet spätestens ein Jahr nach dem Tag der technischen Untersuchung des Fahrzeugs, die der Erteilung der Bescheinigung vorausging...."Also Ablaufdatum 11. November, wenn die Untersuchung an diesem Tag war, dann Ende der Gültigkeit am 12. November
(endet spätestens ein Jahr nach dem Tag) und somit ist am 12. Oktober Ende der Gültigkeit!
Leider gibt es hier ein kleines Problem, was in Deutschland in der RSEB Anlage 16 Ziffer 13. geregelt ist, wo steht:
Verlängerung der Gültigkeit:"Die Gültigkeit ist mit Tagesdatum anzugeben. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt für ein Jahr, wird jedoch innerhalb dieses Jahres eine Tankprüfung fällig, so ist die Gültigkeitsdauer auf den letzten Tag des Monats zu befristen, in dem die Tankprüfung fällig ist. Die Gültigkeit kann auch durch Ablaufen einer Übergangsvorschrift begrenzt sein."Leider ist das im ADR nicht so geregelt, was zur Folge hatt, dass der
Befüller bevor er den Tank befüllt in die
ADR-Zulassungsbescheinigung und auf das
Tankschild (ADR; Absatz 6.8.2.5.1) sehen muss!!!