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Verlängerung von Zulassungsbescheinigungen #28931 19.05.2020 08:41
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kurste Offline OP
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Hallo liebe Experten!

Eine Frage bezüglich Verlängerung der T9 Bescheinigung.
Kann diese Bescheinigung genau ein Monat vor Ablauf der Bescheinigung verlängert werden?

Konkreter Fall:

T9 läuft am 11. November ab - Verlängerung am 11. Oktober.
Lt. 9.1.3.4.: Wird jedoch die technische Untersuchung innerhalb eines Monats vor oder eines Monats nach diesem Tag durchgeführt, so beginnt der nächste Gültigkeitszeitraum mit dem Tag des Ablaufs der vorhergehenden.

Ist der 11. Oktober jetzt innerhalb dieses Monats???

Danke für eure Hilfe!

Zuletzt bearbeitet von kurste; 19.05.2020 14:58.
Re: Verlängerung von T9 Bescheinigungen [Re: kurste] #28935 19.05.2020 14:17
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Gerald Offline
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Hallo kurste,

Antwort auf
T9 läuft am 11. November ab - Verlängerung am 11. Oktober.


Den Begriff "T9" solltest Du nicht mehr verwenden, denn die das alte System nicht kennen, können mit diesem Begriff nichts anfangen. Jetzt nennt sie sich Zulassungbescheinigung. Und im Unterabschnitt 9.1.3.4 wo im ersten Satz steht: "Die Gültigkeit der Zulassungsbescheinigungen endet spätestens ein Jahr nach dem Tag der technischen Untersuchung des Fahrzeugs, die der Erteilung der Bescheinigung vorausging...."

Also Ablaufdatum 11. November, wenn die Untersuchung an diesem Tag war, dann Ende der Gültigkeit am 12. November (endet spätestens ein Jahr nach dem Tag) und somit ist am 12. Oktober Ende der Gültigkeit!

Leider gibt es hier ein kleines Problem, was in Deutschland in der RSEB Anlage 16 Ziffer 13. geregelt ist, wo steht:

Verlängerung der Gültigkeit:
"Die Gültigkeit ist mit Tagesdatum anzugeben. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt für ein Jahr, wird jedoch innerhalb dieses Jahres eine Tankprüfung fällig, so ist die Gültigkeitsdauer auf den letzten Tag des Monats zu befristen, in dem die Tankprüfung fällig ist. Die Gültigkeit kann auch durch Ablaufen einer Übergangsvorschrift begrenzt sein."

Leider ist das im ADR nicht so geregelt, was zur Folge hatt, dass der Befüller bevor er den Tank befüllt in die ADR-Zulassungsbescheinigung und auf das Tankschild (ADR; Absatz 6.8.2.5.1) sehen muss!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlängerung von T9 Bescheinigungen [Re: Gerald] #28936 19.05.2020 14:39
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kurste Offline OP
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Hallo Gerald,

erstmal Danke für deine Aufklärung betreffend Zulassungsbescheinigung.

Jedoch bin ich aus deiner Antwort noch nicht ganz schlau geworden:

Unsere Zulassungsbescheinigungen laufen am 11. November 2020 (Punkt 12: Gültig bis:) aus - und der Termin für die Überprüfung wäre mit 11. Oktober geplant.
Meine Frage ist ob diese nun bis zum 11. November 2021 verlängert werden oder nur bis zum 11. Oktober 2021??

Danke nochmals für deine immer so raschen Auskünfte.

Lg

Re: Verlängerung von T9 Bescheinigungen [Re: kurste] #28937 19.05.2020 15:16
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Gerald Offline
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Hallo kurste,

Antwort auf
Meine Frage ist ob diese nun bis zum 11. November 2021 verlängert werden oder nur bis zum 11. Oktober 2021??


Natürlich bis zum 11.November 2021! Steht in Unterabschnitt 9.1.3.4: "Wird jedoch die technische Untersuchung innerhalb eines Monats vor oder eines Monats nach diesem Tag durchgeführt, so beginnt der nächste Gültigkeitszeitraum mit dem Tag des Ablaufs des vorhergehenden." Sonst würden sich die Zeitabstände immer weiter verschieben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verlängerung von T9 Bescheinigungen [Re: Gerald] #28943 20.05.2020 12:20
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Claudi Online
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Nur ne kleine Anmerkung: T9 ist ja schon die an das aktuelle System angepasste Bezeichnung, die alte war B3 oder B.3 - mit der Bezeichnung kann jemand, der das alte System nicht mehr kennt, nix Anfang. T 9 steht für Teil 9 und da findet man die Zulassungsbescheinigung.

Re: Verlängerung von T9 Bescheinigungen [Re: Claudi] #30121 13.12.2020 14:10
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Heinz_H Offline
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Spezi
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Hallo!
Das mit dem 12.10 habe ich verstanden.
Wenn also das Prüfdatum auf der ZB der 11.11 ist kann ich einen Monat davor bzw danach noch Verlängern lassen !
Also das Fahrzeug kann am 12.10 geprüft werden ,oder am11.12 und es wird dann als Prüfdatum der 11.11 2021 eingetragen .(wenn keine Tankprüfung fällig ist)
Sehe ich richtig so!
Gruß Heinz


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