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Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: M.A.T.] #29165 09.07.2020 12:54
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Michael Offline
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Was soll das jetzt als Unterschied machen?

Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: M.A.T.] #29166 09.07.2020 17:30
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Bode - stuft lt. SDB von 2014 die beiden Flüssigkeiten von Sterilium in UN 1987 VG III ein


Na, so ein SDB würde ich nicht akzeptieren confused von 2014, es sollte schon mindesten von 2019 sein und nicht schon 6 Jahre alt!!!

Aber ich habe mir mal ein SDB von 2019 ( auch von Bode) besorgt, klar steht dort die UN 1987, aber was spielt dies im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 601 für eine Rolle.

Auch wenn es eine andere UN-Nummer ist, kannst Du trotzdem die Sondervorschrift 601 nicht nutzen. Und darum ging es nun mal!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: Gerald] #29167 09.07.2020 18:45
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
danke für den freundlichen Hinweis - wäre ich nie drauf gekommen, daß die 601 bei beiden steht. Die Gelegenheit schien mir günstig, die Aktualität des SDB darzustellen.
Der Interpretation, daß die SV hier nicht anwendbar ist, stimme ich übrigens zu - sonst hätte ich schon was gesagt.
Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: MRE] #29246 16.07.2020 14:21
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hsrye Offline
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Ursprünglich geschrieben von: MRE

Geht das ganze im Standardversand via UPS wenn nur der LQ aufkleber benötigt wird oder brauchen wir dafür einen Gefahrgutvertrag?

Hierzu ist mir folgendes bekannt: (keine Garantie auf 100%ige Korrektheit)

Auch für LQ benötigt man bei UPS generell einen Gefahrgutvertrag. Da aber vom BMVI Maßnahmen bezüglich Desinfektionsmittel und Medikamente zur Bekämpfung von Covid-19 getroffen wurden, gelten bei UPS bis zum 31.August andere Regelungen:
Für LQ Sendungen, mit den vom BMVI genannten Produkten, wird derzeit kein Gefahrgutvertrag gefordert.

Grüße
hsrye

Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: hsrye] #29247 16.07.2020 15:32
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biowiz Offline
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Hi,
nur noch als Ergänzung: eine PZN identifiziert nicht ausschliesslich ein Arzneimittel, sondern ein apothekenübliches Produkt, wie z.B. Arzneimittel, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel;

Das entscheidende ist hier die Zulassungsnummer sowie andere, für Arzneimittel als zu Kennzeichnung gehörende Deklarationselemente.

Grüße
biowiz

Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: Gerald] #31829 01.12.2021 10:51
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Rouven Offline
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Hallo zusammen,

ist diese Duldung noch aktuell? Kann mir das jemand sagen.

Ich finde leider nur Dokumente die diese bis Ende März bestätigen.

Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: Rouven] #31837 01.12.2021 13:21
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

eigentlich bringt die Duldungsregelung für Anwender überhaupt nichts. Nur dass eine Owi nicht geahndet wird. Aber wie sieht es haftungsrechtlich aus, wenn Andere geschädigt werden? Oder Straftatbestände in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gefahrguttransport erfüllt werden? . Was ist, wenn ich Mitarbeiter nicht unterweise und durch deren Nichtwissen ein Schaden entsteht? Also lieber alle ADR Regel- Vorschriften zum Gefahrgut beachten!

Gruß Wolfgang

Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: Rouven] #31838 01.12.2021 13:30
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
ist diese Duldung noch aktuell?


Nein, sie galt nur bis 1. Juli 2021 gemäß Verkehrsblatt Ausgabe Nr. 4 vom 27. Februar 2021.
Es gab mal eine Anfrage des DSLV an das BMVI, wo klargestellt wurde, dass sich die vorliegende Duldung an Unternehmen richte, die sonst keine Gefahrgutbeförderungen - also auch keine Beförderung nach 1.1.3.6 ADR - durchführen und gezielt im Rahmen von Distributionen von Desinfektionsmitteln tätig werden.

Und irgendwann, laufen nun mal sollche Reglungen aus und wir gehen wieder in den normalen Betrieb über.

Aber es gibt ja noch die Freistellung mit 1.1.3.6 (1000 Punkte) und die Freistellung nach Kapitel 3.4, unter diesen Links findest Du jeweils eine PDF-Datei, wo die Nutzung erläutert ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Desinfektionsmittel UN 1170 [Re: Gerald] #31960 04.01.2022 12:46
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Rouven Offline
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Hallo zusammen,

Entschuldigung für die späte Antwort :-)

@Gerald danke für die zwei Auszüge. Schöne Grüße aus Mainsondheim nach Volkach.

@Wolfgang, das erkläre mal einem Chef, der nur die "aktuellen" Kosten sieht und nicht die Folge der Folge der Folgekosten.

Gruß Rouven

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