Hallo zusammen!
Wie ist Eure Meinung dazu.
Gegenstände benötigen nach Verpackungsanweisung eine y-codierte geprüfte Gefahrgutverpackung (also Falltest 1,20m)
Die Gegenstände werden in EPP-Gefache eingelegt. Mehrere dieser gefüllten Gefache dann in einen y-codierten Stahlbehälter.
Beim Falltest aus 1,20m Höhe ist ein EPP-Gefache seitlich teilweise gebrochen. 3 Gegenstände von ca. 100 sind dadurch im Stahlbehälter verrutscht. Eine Beschädigung dieser Gegenstände wurde nicht festgestellt. Kein Gefahrgut trat aus. Der Stahlbehälter ist ebenfalls heil geblieben. Meines Erachten ist die Schutzwirkung der Verpackung eindeutig gegeben.
Laut Prüfinstitut wurde der Falltest wegen beschädigtem EPP-Gefache nicht bestanden.
Ich sehe dies nicht so.
Die Verpackung hat die Gegenstände ausreichend geschützt. Ein Freiwerden des Gefahrgut wurde verhindert. Beschädigungen der Gegenstände konnten nicht nachgewiesen werden.
Die EPP-Gefache stellen für mich per Definition keine Innenverpackung dar. "Def. ADR Verpackung, für deren Beförderung eine Außenverpackung erforderlich ist" Das EPP-Gefache ist für mich wie ausreichend Füllmaterial zu sehen.
Allgemeine Verpackungsanforderung 4.1.1.1
Die Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, müssen so hergestellt und so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackung, insbesondere infolge von Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderung (z.B. hervorgerufen durch Höhenunterschiede) vermieden wird.
Bin gespannt auf Eure Meinung!
Danke
Stefan