Hallo Herr Steffen,
ist Ihr Chef tatsächlich Eigentümer der Tankstellenanlagen? Oder betreibt er Tankstellen als Kaufmann? Meiner Ansicht nach, ist dies bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls welche Verantwortlichkeiten nach Gefahrgutrecht vorliegen, wichtig. Was sich dann auch auf die Verpflichtung zur Unterweisung, Erstellung eines Sicherungsplans etc. auswirkt. Ich halte es für möglich, dass eine Mineralölhandelsgesellschaft gleichzeitig Beförderer und Empfänger ist, wenn sie zum Beispiel Eigentümer der Tankstelle ist. Und das Unternehmen Ihres Chefs bei der Anlieferung der Kraftstoffe keine Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht hat.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 10.08.2020 10:20.