Hallöchen,
da ich ja lange genug in Belgien gelebt habe, habe ich mal etwas nachgeforscht. Also: Der Reisebus inkl. Anhänger wurde kontrolliert. Nach SV 666 sind die Fahrräder ja unter UN 3171 vom ADR befreit, wenn sie der SV 388 entsprechen. Soweit war auch alles in Ordnung. Die Polizei wollte nur wissen, ob die 2.2.9.1.7 eingehalten wird, weil nur dann lässt sich die SV 388 umsetzen. Und wie aw_ schon befürchtet hat, es ging um die Prüfzusammenfassung. Aber nach meinen Informationen gab es keine weiteren Schwierigkeiten, denn eine rein gewerbliche Verbringung der Fahrräder war nicht gegeben, da diese den Insassen des Busses gehörten. Tja, andere Länder sind in den Umsetzungen und Kontrollen schon viel weiter als unsere verschlafene Rennleitung.