Hallo Peter, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Gb-Prüfung.
Antwort auf
eine Verlängerung der multilateralen Vereinbarung M330 beantragt ist
Stimmt nach ADR Absatz 8.2.2.8.2 kommt die M333 (vormals M330) und nach Unterabschnitt 1.8.3.7 wird es die M334 (vormal M330), diese Ziffern wurden duch Deutschland heute reserviert, nun warten wir noch auf den Text.
Dann werde ich auch meine Übersicht anpassen.
Gerade für die Fahrerschulungen laufen bei uns die Drähte heiß und ich kann immer nur vertrösten. Hoffentlich füllt man dann die M333 bald mit Inhalt.
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: DJSMP]
#3027225.01.202114:39
ich weiß nicht ganz Thema hier, aber wie sieht es in DE derzeit mit Luft aus? In Österreich endet die Übergangsregelung mit Ende Februar. Bisher gibt es auch auf Nachfrage noch keine Auskunft ob eine weitere Verlängerung vorgesehen ist.
lg Nicole
Es wird in Deutschland (und ich denke auch in Österreich) keine Verlängerung der Überziehungsmöglichkeiten geben. Alle Schulungsteilnehmer mit Gültigkeit Dezember 2020 oder später müssen wieder "pünktlich" zur Wiederholungsschulung kommen. Letztmalig war es Schulungsteilnehmern mit Gültigkeit "November 2020" gestattet, ihre Widerholungsschulung um bis zu 4 Monate (also bis Ende Februar 2021) zu überziehen.
Bei uns steht ja aktuell Ende Februar im Beschluss des BMK. Es wird bei dir ja nicht anders sein, für mich ist es grad echt schwer. Alle schaun dass sie jetzt schnell die Auffrischung absolvieren, nur so viele Kurse kriegt man ja gar nicht unter... Andererseits ärgert man sich, wenn dann wieder viel zu kurzfristig (also bei uns lief der erste Erlass mit Ende Oktober aus und est so am 05-08. 11 gabs einen neuen Beschluss) eine Verlängerung kommt und man sich verbogen hat um Schulungen unterzubekommen. Und wir haben immer noch keine Erlaubnis (bis auf die genehmigten CBTA Ausnahmen) um Schulungen über virtuelles Klassenzimmer zu machen. Gleichzeitig kursieren schon die Gerüchte, dass der Lockdown nochmal verlängert wird (bis 08.02.) und es wird von März / April gesprochen....
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Nico]
#3028526.01.202112:07
dass ich hier vor April keine Präsenzschulung mache
Damit werden wir aber eine riesige Bugwelle abarbeiten müssen und ich denke mal, da wird der Ein oder Andere durch das Rost fallen. Weil diese Übergangszeit einfach übersehen wird.
Heute wurde die M333 - ADR-Schulungsbescheinigung nach Absatz 8.2.2.8.2 und die M334 - Schulungsnachweise für Gb nach Unterabschnitt 1.8.3.7 veröffentlicht, eröffnet hat Deutschland (25.01.2021) und gezeichnet hat Griechenland (26.01.2021) und damit kann sie in Deutschland genutzt werden.
Deutschland hat am 25.01.2021 RID 01/2021 eröffnet, hier geht es um die Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID. Hier muss aber noch ein zweiter Staat zeichnen, bevor sie genutz werden kann.
Im Anhang findest Ihr eine PDF-Datei zu diesem Thema.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 26.01.202116:30.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#3029727.01.202115:48
Heute wurde die M333 - ADR-Schulungsbescheinigung nach Absatz 8.2.2.8.2 und die M334 - Schulungsnachweise für Gb nach Unterabschnitt 1.8.3.7 veröffentlicht, eröffnet hat Deutschland (25.01.2021) und gezeichnet hat Griechenland (26.01.2021) und damit kann sie in Deutschland genutzt werden.
Vielen Dank. Der Man of IHK hatte mich schon informiert.
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#3031801.02.202114:59
Hallo, es gibt Neuigkeiten im Bezug der Übergangsreglungen, diesmal betrifft es das ADN und zwar M028 und M029, welche von Deutschland eröffnet wurden und von Kroatien am 04.02.2021 gezeichnet wurden. Damit sind sie nutzbar.
Im Anhang findet Ihr die überarbeitet Tabelle von mir.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 08.02.202115:29. Bearbeitungsgrund: Formfehler
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#3039215.02.202113:31
also laut Auskunft des BMK ist nicht angedacht die neue Multilaterale Vereinbarung zu unterzeichnen. Schulungen müssen wieder stattfinden in Österreich. lg Nicole
Zuletzt bearbeitet von Nico; 15.02.202114:44.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Nico]
#3039315.02.202116:03
Auskunft des BMK ist nicht angedacht die neue Multilaterale Vereinbarung zu unterzeichnen.
Na, dann kann ich mir schlecht vorstellen, dass bis zum 01.03.2021 (M 330) die in der Zeit vom 01.03 2020 - 01.02.2021 anstehenden Auffrischungsschulungen alle nachgeholt wurden. Da tun mir schon mal die Fahrzeugführer (bei Euch Fahrzeuglenker) leid, welche das nicht geschafft haben. Diese müssen dann alle wieder mit den Basisikurs anfangen und die entsprechenden Aufbaukurse hinter her. Ob, dass so gewollt ist???
Da, ist es in Deutschland schon etwas besser bestellt, auch wenn bis September 2021 auch nicht mehr all zu viel Zeit ist, da es ja erst am 22.02.2021 wieder los geht, zumal hier schon eine große Bugwelle vorhanden ist! Und die Ausbildung meistens am Wochenende stattfinden soll, und gerade in diesem Jahr fallen doch einige Feiertage auf den Samstag. Kurse in der Woche werden eigentlich selten von den Firmen angenommen. Warum dürfte klar sein!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
[Re: Gerald]
#3039516.02.202108:47
Der Wortlaut im Erlass ist sehr interessant finde ich:
Antwort auf
Offenbar haben die Schulungsveranstalter mittlerweile die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Kurse entsprechend den gesundheitsrechtlichen Anforderungen durchführen zu können. Die dem BMK zugänglichen Daten zeigen für 2020 insgesamt keine signifikanten Rückgänge. Solche sind auch künftig nicht zu erwarten, solange keine strengeren Restriktionen verhängt werden. Ähnliche Entwicklungen sind auch in anderen Ländern festzustellen.
Das BMK beabsichtigt, eine Nachfolgeregelung nur mehr hinsichtlich der Schulungsbescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN zu vereinbaren.
Für Luftverkehr wurde nochmal um einen Monat verlängert. Im Erlass vom Dezember hieß es noch die Schulungen bleiben bis 28, Februar 2021 aufrecht, nun heißt es 31. März 2021 Dadurch dass der Erlass immer recht kurzfristig kommt wie, schule ich sowieso schon seit Anfang Jänner wie verrückt damit alle noch rechtzeitig aufgefrischt werden.
lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.