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ADR 2021 SV 376 - Defekte Liba #29854 04.11.2020 13:33
Registriert: Mar 2018
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Nico Offline OP
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Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wie ihr die Änderung in der ADR SV 376 seht?
Es gibt hier im ADR 2021 eine neue Bemerkung.

Bisher stand dort:
Bem. Bei der Beurteilung, ob eine Batterie beschädigt oder defekt ist, muss der Batterietyp und die vor- herige Verwendung und Fehlnutzung der Batterie berücksichtigt werden.

Neu ist jetzt
Bem. Bei der Beurteilung, ob eine Zelle oder Batterie beschädigt oder defekt ist, muss eine Einschätzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produkther- stellers oder eines technischen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie durchgeführt werden. Eine Einschätzung oder Bewertung kann unter anderem die folgenden Kriterien umfassen:
a) akute Gefahr, wie Gas, Brand oder Austreten von Elektrolyt;
b) Nutzung oder Fehlnutzung der Zelle oder der Batterie;
c) Anzeichen von physischen Schäden, wie Verformung des Zellen- oder Batteriegehäuses oder Farben am Gehäuse;
d) äusserer und innerer Schutz gegen Kurzschluss, wie Spannungs- oder Isolationsmassnahmen;
e) Zustand der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie oder
f) Beschädigung der inneren Sicherheitskomponenten, wie das Batteriemanagementsystem
.


Vor der Bemerkung stehen weiterhin die Beispiele, wann eine Zelle/Batterie als defekt einzustufen ist

Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören:
– Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind;
– ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien;
– Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder
– Zellen oder Batterien, die eine äusserliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben.

Für mich wiederholen sich hier einige Punkte in der Bemerkung.

Also bringt mir die neue Bemerkung dann mehr Klarheit bezüglich der Beurteilung? Es sagt weiterhin nichts darüber aus wann es defekte LiBa (P908) und wann es "kritisch" defekte LiBa (P911) sind und ich denke in der Praxis ist das ja eher der Knackpunkt.
Wenn die Batterie / Zelle vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, dann sind sie als defekt anzusehen. Diagnostiziert könnte sie ja nur werden, wenn ein Sachverständiger diese im Vorfeld begutachtet und das wird in den seltensten Fällen der Fall sein und selbst der Sachverständige müsste die Batterie ja öffnen um das Innenleben beurteilen zu können? Alles was sich in der Batterie so abspielt kann ich selten von außen erkennen, außer dei Batterie teilt sich mir mit (aufblähen, verformen usw).

Vielleicht bin ich ja zu kritisch und Praxisblind? Ich freue mich sehr über eure Sichtweise dazu.

Grüße aus dem nebligen Wien
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: ADR 2021 SV 376 - Defekte Liba [Re: Nico] #29855 04.11.2020 13:57
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aw_ Offline
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Hallo Nicole,
hier hat man etwas kreiert was nicht praxistauglich ist. Da müsste der Sachverständige vom Hersteller bei demjenigen vorbeikommen und das bewerten. Dort hin schicken darfst Du das ja nicht. Wie soll das gehen?
Eigentlich müsste man den Fach-Gremien der UN einmal die Sinnfrage stellen.. vielleicht über die angeschlossene Behörde?
gruss..aw

Re: ADR 2021 SV 376 - Defekte Liba [Re: aw_] #29858 04.11.2020 15:59
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Skypainter Offline
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Urgestein
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Hi Nico,
ich kann zwar den neuen Text in seiner Grundabsicht nachvollziehen, aber die textliche Ausarbeitung ist absolut praxisfremd.

Das Problem für die Verpacker ist klar, sie können es nicht beurteilen und müssten dann sicherheitshalber die entsprechenden Vorsichtmaßnahmen einleiten. Von der Luftfahrt mal weg sind wir hier bei P910. Und die da vorgeschriebenen Verpackungen hat kein Mensch. Also wird das Ganze wie gehabt "blind" versendet.

Wenn wir irgendwie gebrauchte oder defekte Lithiumbatterien auf den Frachtpapieren entdecken, dann werde diese abgelehnt oder der Kunde weist nach dass er nach P910 verpackt hat.

Auch nicht gerade das Gelbe vom Ei, aber bevor einem der LKW abfackelt.....


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: ADR 2021 SV 376 - Defekte Liba [Re: Skypainter] #29859 04.11.2020 16:31
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Beiträge: 369
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hi Thomas,

Du verweist auf die P911 meinst du smile Die 910 ist für Prototypen.

Ich hab zu dem Punkt mal eine sehr interessante Aussage von einem im Bundesministerium verantwortlichen Person gehört (ist jetzt schon ein paar jahre her).
"kann der Versender es nicht sagen ob es kritisch defekt ist, dann sollte er es als "normal" defekt verschicken, dann muss man nicht bei uns um behördliche Genehmigungen anfragen. Wenn er bei uns anfragt ist er selbst schuld und muss alles einhalten"

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.

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