habe da mal eine frage an die Chemiker unter uns. Wieso ist der Klebstoff mit dem Gefahr Auslöser 2-DIMETHYLAMINOET HYLMETHACRYLAT "nur" mit dem GHS Symbol GHS 06 im SDB gekennzeichnet ? In den diversen Handbüchern ADR, IMDG und IATA ist der Stoff in VG II eingestuft. Ziehe ich die diversen Tabellen in den Handbüchern zu Rate komme ich nicht auf eine VG (hoffentlich blamiere ich mich jetzt nicht) ?
2-Dimethylaminoethylmethacrylat ist namentlich im ADR etc. genannt als UN 2522 und das gibt es nur in Klasse 6.1 mit VG II.
Gefahrstoffmäßig passt der GHS07 (Ausrufezeichen) zu den H-Sätzen, die erfordern keinen GHS06. Also in sich ist das SDB schlüssig.
Vielleicht ist die Einstufung von 2-Dimethylaminoethylmethacrylat als giftig nicht mehr korrekt? Da müsste man mal in die LD50-Werte schauen (Gestis?) und mit den Einstufungskriterien für die Klasse 6.1 vergleichen.
Hallo, eine Einstufung mit GHS07 (nicht 06) entspricht der Gefahrstoffliste der EU als Mindest-Legaleinstufung (L 115/2018). Dies scheint mir der GG-Einstufung nicht zu widersprechen. Wenn ein Stoff in der GG-Liste eingestuft ist, gilt ürigens diese Einstufung (ADR 2.1.2.2) und nicht, was man über die klassenspezifischen Vorgaben eventuell im Einzelfall erreicht. Wenn die Unterschiede dabei signifikant sind, kann über 2.1.2.8 gearbeitet werden. Gruß M.A.T.
Re: UN 2522, Klasse 6.1 und GHS Symbol
[Re: Claudi]
#3051202.03.202107:07
Der LC50/4h-Wert des Stoffes ist laut Gestis 0.62 mg/L. Nach 2.2.61.1.7.3 gibt das immerhin einen LC50/1h von 2.48 und somit knapp 6.1 VG III.
Man muss aber auch den Dampfdruck berücksichtigen. Dieser liegt bei 20°C bei 0.58 hPa (~580 ppm). Rechnet man den LC50/4h-Wert nach 2.2.61.1.8 auf den LC50/1h von 1.24 mg/l und konvertiert in ppm, kommt man auf 190 ppm. Der Dampfdruck entspricht also dem 3-Fachen des LC50 und somit sind die Voraussetzungen für 6.1 VG II gegeben.
Gruss Nitro
Re: UN 2522, Klasse 6.1 und GHS Symbol
[Re: Nitro]
#3051702.03.202117:37
2-Dimethylaminoethylmethacrylat ist namentlich im ADR etc. genannt als UN 2522 und das gibt es nur in Klasse 6.1 mit VG II.
Und damit ist dann auch schon alles gesagt. Die Sinnhaftigkeit eines namentlich genannten Stoffes in Tabelle 3 kann man nicht mit GHS-Klassifizierungen überprüfen.