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Auflaufgebremster 2to Anhänger #30645 18.03.2021 16:04
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Heinz_H Offline OP
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Hallo !
Ein Landwirt bei uns hat einen neuen 2to Anhänger mit Auflaufbremse mit einem 995 Ltr Aufsetztank (IBC) gekauft um seine Maschienen (Beregnung ,Häcksler usw) auf dem Feld zu betanken.
Benötigt er eine ADR Zulassung für den Anh oder muss er bei dem Tank etwas beachten wenn er damit los fährt?
M.f.G Heinz

Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Heinz_H] #30647 18.03.2021 16:41
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Gerald Offline
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Hallo Heinz,
Antwort auf
2to Anhänger mit Auflaufbremse mit einem 995 Ltr Aufsetztank (IBC) gekauft um seine Maschienen (Beregnung ,Häcksler usw) auf dem Feld zu betanken.


Das würde nur gehen, wenn er den Unterabschnitt 1.1.3.1. c) ADR nutzen würde, wo steht: "Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beför­derungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern."

Aber den IBC mit 995 Liter befüllen geht auf gar keinen Fall!!!!!!!

Und dann sollte er noch die RSEB Ziffer 1-2; 1-4.1 und 1-4.2 beachten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Heinz_H] #30648 18.03.2021 19:16
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Heinz_H Offline OP
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Also mus er zum Tüv und eine ADR Abnahme durchführen lassen beim Anh?
Auf dem Tank ist ein Typenschildwo das Leergewicht,Inhalt in m3 Inspecktionstermine, Type Nr von Tolsma Tankbouw, Monat,Jahr der Herstellung, Fabrik Nr usw drauf

Zuletzt bearbeitet von Heinz_H; 18.03.2021 19:23.
Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Heinz_H] #30649 18.03.2021 19:48
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Claudi Online
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Der Landwirt kann doch < 1000 Punkten fahren (sofern es sich um < 1000 Liter Diesel handelt und der Behälter ein IBC ist).

Und @Heinz: ein IBC ist kein Tank. Schau mal auf das Typenschild, wenn dort etwas von UN31 steht, ist das Ding kein Tank, sondern ein Großpackmittel (IBC). Ein Tank hat andere Zulassungen, andere Beschilderung und unterliegt generell anderen Beförderungsvorschriften. Auf dem Typenschild würde u.a. wahrscheinlich TC... stehen und noch mehr.

Ich geh hier erstmal davon aus, dass der Behälter ein IBC ist:

Bei dem Anhänger kommt es (auch dem TÜV) darauf an, ob der IBC als Ladung darauf befördert wird, dann muss er aber auch abladbar sein oder ob er fest dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden ist - was vermutlich nicht zulässig wäre, weil man nicht einfach beliebig Dinge an ein Fahrzeug dranbauen kann - das geht (glaube ich) zulassungstechnisch nicht.

Ob er den IBC jemals ablädt, ist egal, er muss abladbar sein - d.h. jegliche Befestigung muss lösbar sein und noch als Ladungssicherung gelten statt als Anbau. Er soll aber gern mal beim TÜV nachfragen (Sachverständige, nicht einen normalen Prüfer) und ggf. damit rechnen, dass das der SV auch nicht direkt weiß sondern intern nachfragen muss.

Eine ADR-Abnahme im Sinne einer "B3-Bescheinigung" (Zulassungsbescheinigung Teil 9) kann so ein Konstrukt nicht bekommen, weil der IBC kein Tank ist, keine tankmäßige Baumusterzulassung hat.

So, wenn der IBC als Ladung (Versandstück) gilt, muss der natürlich in vollem Umfang dem Gefahrgutrecht genügen, also für das Füllgut geeignet sein, alle 2,5 Jahre zur Inspektion, Kunststoff nach 5 Jahren abgelaufen, Kennzeichnung/ Markierung auf 2 Seiten mit UN-Nummer, Gefahrzettel, ggf. Fisch&Baum, 2 kg-Feuerlöscher.
Beförderungspapier braucht er nicht, da das Gefahrgut nicht an Dritte übergeben wird.

Sollte der Behälter kein IBC sein, dann erstmal klären, was er ist. Wenn es z. B. eigentlich ein als stationärer Lagertank gedachter Behälter ist, darf der mit Gefahrgut gefüllt überhaupt nicht durch die Gegend gefahren werden. Sollte es ein Tankcontainer sein, gelten auch ganz andere Regelungen, zB ist das dann immer ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport mit ADR-Schein...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.03.2021 19:50.
Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Heinz_H] #30650 18.03.2021 19:55
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Gerald Offline
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Hallo Heinz,
Antwort auf
Also mus er zum Tüv und eine ADR Abnahme durchführen lassen beim Anh?


Wie kommst Du jetzt darauf?

Wenn er natürlich den IBC mit ca. 900 Liter Diesel (bei Benzin ware die Grenze bei 333l) befüllen möchte, dann würde noch die Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) gehen, aber dann muss er die den Absatz 1.1.3.6.2 beachten und einhalten. Probleme könnte es aber im Bezug der Ladungssicherung und des Fahrverhaltens geben, aber dafür sind es zu wenig Angaben im Bezug des Aussehens des IBC. Klar könnte er bei einer Prüforganisation mal vorsprechen und das mal im Bezug - Ladungssicherung und Fahrverhalten- abzuklären, denn es gibt nicht nur das ADR/GGVSEB sondern auch noch die StVZO!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Gerald] #30653 19.03.2021 09:01
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Michael Online
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Beförderungspapier braucht er nicht, da das Gefahrgut nicht an Dritte übergeben wird.


... wenn dem auch so ist. Manche landwirtschaftliche Unternehmungen wurden schon in mehrere juristische Gesellschaften aufgegliedert....

Ferner würde ich mir auch um den Verbleib dieser Konstruktion außerhalb der Saison Gedanken machen. Mit Resten dürfte der Anhänger dann auch in der Scheune für die AwSV interessant werden....

Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Gerald] #30655 19.03.2021 09:11
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Was ein Durcheinander...

Wenn es sich um ein Großpackmittel (IBC) handelt, dann sprechen wir von einer Beförderung in Versandstücken, also NICHT von Tanks oder Aufsetztanks! Dementsprechend brauchen Fahrzeug und Anhänger auch keine zusätzliche gefahrgutrechtliche Zulassung. Eine feste dauerhafte Verbindung mit dem Anhänger ist logischerweise nicht möglich!

Wenn es sich um ein Großpackmittel (IBC) handelt, dann könnte für die Beförderung die Freistellung 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden, wenn die Beförderung in Verbindung mit der Haupttätigkeit (Ackerbau und Viehzucht ;-) ) durchgeführt wird. Voraussetzungen sind, dass
- max. 450 L befördert werden
- der IBC ordentlich dicht ist (ein Kombi-IBC mit Kunststoffblase sollte also trotzdem nicht bis zum jüngsten Tag eingesetzt werden) und
- der IBC auf dem Anhänger ordentlich gesichert ist

Ist dies nicht der Fall (also sollen z.B. mehr als 450 L befördert werden), dann bleibt nur noch die Beförderung im Regelversand. Mit Ausnahme 18 GGAV könnte bei Einhaltung der Mengen nach 1.1.3.6 maximal auf das Beförderungspapier verzichtet werden. Alle anderen Vorschriften müssen eingehalten werden, z.B.
- Schulung aller beteiligten Personen nach 1.3 / 8.2.3 ADR --> Und das ist das Wichtigste!!!
- regelmäßige Inspektion (alle 2,5 Jahre) des IBC und nach 5 Jahre bei der Kunststoffblase Schicht im Schacht
- gefahrgutrechliche Kennzeichnung und Bezettelung (2 Seiten)
- usw.

Wäre vielleicht besser gewesen, man hätte sich vorher mal informiert. Aber mit Bauern ist das so eine Sache...

Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: DJSMP] #30656 19.03.2021 09:15
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Wahrscheinlich interessiert das auch wirklich nur den Fragensteller hier und dem Bauern ist das egal...

Spätestens nach dem ersten Winter, wenn das Kondenswasser die schwarze Pest in den Tank (Diesel mit Bio-anteil) gebracht hat, ist das wieder Geschichte...

Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: DJSMP] #30657 19.03.2021 09:32
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Zu meinen Erfahrungen mit Bauern noch ne kleine Anekdote (ereignete sich ca. vor 10 Jahren):

Ich stand bei einem solchen und die Problematik war genau die gleiche: Maschinen auf dem Feld müssen betankt werden. Mir wurde dann ein 30 Jahre alter 2000L Rundtank vom VEB Apparatebau XY aus DDR-Zeiten auf einem Anhänger präsentiert, der für die Dieselbeförderung auch regelmäßig im Einsatz zu sein schien. Die Frage des Bauern war: Kannst du mir solche orange Scheine für die Fahrer drucken (damals waren ja die ADR-Bescheinigungen noch derartiger Gestalt)? wink

Ich verneinte, sah mir den Tank an und fragte nach der ADR-Zulassungsbescheinigung (B3). Da wurde dann sogar eine raus gezaubert. Die kam mir sehr komisch vor, obwohl KfZ Kennzeichen und Tanknummer stimmten. Kurzer Blick und dann meine Frage: Wieso ist da Koffertank angekreuzt, wenn wir nen Rundtank haben? Er: Achso naja, wir klären das immer mit nem Kasten Bier, der [zenziert]-Prüfer sieht den Tank nicht. Ich so: Ahja... Und wo hängst du den Anhänger ran? Na an den Traktor! Ich habe dann nicht mehr nach der ADR-Zulassungsbescheinigung des Traktors gefragt, sondern habe mich höflich verabschiedet. grin

Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Michael] #30658 19.03.2021 09:33
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Antwort auf
Beförderungspapier braucht er nicht, da das Gefahrgut nicht an Dritte übergeben wird.


... wenn dem auch so ist. Manche landwirtschaftliche Unternehmungen wurden schon in mehrere juristische Gesellschaften aufgegliedert....

Ferner würde ich mir auch um den Verbleib dieser Konstruktion außerhalb der Saison Gedanken machen. Mit Resten dürfte der Anhänger dann auch in der Scheune für die AwSV interessant werden....


Die Frage ist aber, warum er hier fragt, NACHDEM er den Tank verkauft hat und das Thema nicht mehr gerade zu bügeln geht.

Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: DJSMP] #30659 19.03.2021 14:40
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Gerald Offline
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Hallo DJSMP,

Antwort auf
Was ein Durcheinander... Wenn es sich um ein Großpackmittel (IBC) handelt,


Eigentlich nicht, denn bei meinem ersten Beitrag bin ich davon ausgegangen, dass der Bauer das ADR bzw. die GGVSEB nicht nutzen möchte, aber ich konnte mir den Hinweis auf die Menge je Versandstück 450l nicht verkneifen, denn ich habe auch schon so meine Erfahrungen mit Bauern gemacht. Und aus diesem Grund habe ich den Hinweis auf den Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) hinterhergeschickt.

Aber jetzt ersteinmal noch eine Frage an Heinz im Bezug des IBC, ich habe da so ein komisches Gefühl in der Bauchgegend. Handelt es sich bei Deiner Frage um einen ganz normalen IBC, der vielleicht schon über 5 Jahre ist, oder ist die Rede von einer mobilen Tankanlage als IBC?

Sollte es um eine mobile Tankanlage als IBC handeln, dann gibt der Hersteller/Verkäufer eine PDF-Datei bzw. eine Bedienungsanleitung mit allen Hinweisen auch im Bezug ADR 2021 mit. Nur bei Google "mobile Tankanlage" mit 2021 eingeben, schon bekommt man genügend Links, zum Beispiel unter diesem Link.

@ Michael
Antwort auf
Beförderungspapier braucht er nicht, da das Gefahrgut nicht an Dritte übergeben wird.


Der Hinweis war nicht von mir! Ist aber kein Problem für mich.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auflaufgebremster 2to Anhänger [Re: Gerald] #30684 23.03.2021 14:30
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Das ungute Gefühl beschleicht mich auch. Deshalb ja mein Hinweis auf das Durcheinander. Entweder sprechen wir von einem IBC oder von einem Tank.

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