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Schulung von wbP GG #30736 13.04.2021 15:14
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K_Hulze Offline OP
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Hat jemand Erfahrung im Bereich Schulung von weiter an der GG beteiligten Personen. Zu schulen sind die Mitarbeiter der Poststelle/ Registratur die GG Empfangen nehmen.

Re: Schulung von wbP GG [Re: K_Hulze] #30737 13.04.2021 15:37
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M.A.T. Offline
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Hallo,
dazu finden sich recht viele Informationen. Schauen sie mal hier im Forum unter "Mitarbeiterschulung" und "1.3 ADR" und "beauftragte Personen"
Es gibt einige Angebote von Unterrichtsmaterial, das Sie aber dann auf die speziellen Aktivitäten Ihrer Teilnehmer zuschneiden müssen. Für die Annahme (zum Versand?) denke ich dabei an:
- Verbotene Güter
- freigestellte / kleine Mengen / LQ
- Kennzeichnung
- Dokumentation so erforderlich
- Gefahrensensibilisierung
- Unfallmaßnahmen / Notfallmaßnahmen
- Ansprechpartner.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Schulung von wbP GG [Re: M.A.T.] #30738 13.04.2021 16:30
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Claudi Online
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Wenn es nur um die Annahme geht (also am Ende der Beförderung), kann man das sehr kurz/ knapp halten - sofern da nicht "Exoten" dabei sind wie radioaktive Stoffe, Explosivstoffe mit Befähigungsschein...

Stichworte:
Was ist Gefahrgut/ welche Gefahren stecken dahinter
Was bedeuten die Symbole?
Annahme prüfen (richtige Adresse?)
zeitnahme Annahme/ keine Verzögerung
Annahmepflicht auch bei beschädigter Ware (wenn GG) + wie soll das dokumentiert werden (Fotos etc.) zwecks Regress
Maßnahmen bei Beschädigungen (persönlicher Schutz - geht schon sehr ins Thema Gefahrstoff/ Arbeitsschutz), Abstellfläche/ Wanne/ ???, Notfallmaßnahmen, Notfall-Plan, Meldeweg)
zeitnahe Weiterleitung an Endempfänger im Haus (24h/ Lagerproblematik)

Re: Schulung von wbP GG [Re: Claudi] #30739 14.04.2021 11:30
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K_Hulze Offline OP
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Vielen Dank für die Informationen.

Noch eine Frage:Gibt es freifverfügbare Schulungsunterlagen die für eine Schulung für wbP GG angeboten werden? z. B für die Bereiche: Versender , Verpacker, Empfänger

Re: Schulung von wbP GG [Re: K_Hulze] #30747 15.04.2021 15:39
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Gibt es freifverfügbare Schulungsunterlagen die für eine Schulung für wbP GG angeboten werden?


Entweder Du siehst im Forum nach, wie es M.A.T. in seinem Beitrag geschrieben hat, oder Du siehst mal bei den verschiedenen Verlagen, welche Ausbildungsunterlagen im Bezug Gefahrgut anbieten, nach. Eine andere Möglichkeit wäre noch unter Schulungsunterlagen!

Du kannst natürlich auch selbst die entsprechenden Unterlagen erstellen, hat den Vorteil, dass Du Dich mit dem Thema beschäftigen musst, und es dann auch besser rüberbringst.

Nehme mir es nicht übel, aber manchmal habe ich das so im Gefühl, dass solche Unterlagen immer nichts kosten sollen!! Ich habe mal Unterlagen für ein Seminar nach Abschnitt 2.1.5 erstellt, das hat mich fast ein dreiviertel Jahr Zeit gekostete. Denn es muss nicht nur der Text, die Präsentation geschrieben werden, an braucht auch praktische Beispiele, und da muss man schon zum Beispiel an die Firmen im Bezug Bilder und Hintergrundinformationen ran, und dass kostet die meiste Zeit.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Schulung von wbP GG [Re: Gerald] #30832 29.04.2021 16:56
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Die Erstellung von Schulungsunterlagen wird wirklich vielfach unterschätzt. Der Kunde sieht meist nur die reine Schulungsdauer und wundert sich dann über den Preis. Als würden die Unterlagen vom Himmel fallen und der Dozent muss vor Ort nur noch loslegen. Die Vorbereitungszeit einer guten Schulung, die auf den Kunden abgestimmt wird und z.B. praktische Beispiele, Kundendokumente und Packübungen enthält, sieht keiner.

Re: Schulung von wbP GG [Re: Claudi] #30833 29.04.2021 17:01
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Wenn es nur um die Annahme geht (also am Ende der Beförderung), kann man das sehr kurz/ knapp halten - sofern da nicht "Exoten" dabei sind wie radioaktive Stoffe, Explosivstoffe mit Befähigungsschein...

Stichworte:
Was ist Gefahrgut/ welche Gefahren stecken dahinter
Was bedeuten die Symbole?
Annahme prüfen (richtige Adresse?)
zeitnahme Annahme/ keine Verzögerung
Annahmepflicht auch bei beschädigter Ware (wenn GG) + wie soll das dokumentiert werden (Fotos etc.) zwecks Regress
Maßnahmen bei Beschädigungen (persönlicher Schutz - geht schon sehr ins Thema Gefahrstoff/ Arbeitsschutz), Abstellfläche/ Wanne/ ???, Notfallmaßnahmen, Notfall-Plan, Meldeweg)
zeitnahe Weiterleitung an Endempfänger im Haus (24h/ Lagerproblematik)


Eine Poststelle (nennen wir sie mal "Katrins Zoo-Oase") ist aber eben nicht nur Empfänger oder Annahmestelle sondern, auch wenn das bei Deutsche Post/DHL, Hermes, DPD (wen hab ich vergessen) noch niemand bemerkt hat, auch mindestens Verlader. Ach nein, der Fahrer lädt ja selbst auf. *grins*

Sicherlich hat Deutsche Post/DHL vieles ausgeschlossen. Aber bei LQ nach 3.4 ist ja (zum Glück) der 7.5.1 auch dabei. Genauso die Übermittlung der Bruttomasse, etc. etc. Und auch bei zulässigen Lithiumbatterien nach SV 188 braucht es Ladungssicherung nach StVO. Aber das ist ja nicht so wichtig...

Re: Schulung von wbP GG [Re: K_Hulze] #31097 22.06.2021 17:18
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gkleeberger Offline
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Unabhängig von den Aufgaben, sind die Mitarbeiter nach Kap.1.3 ADR zu unterweisen. Im 2. Teil wird auf die aufgabenbezogene Unterweisung hingewiesen.
Hier werden dann die erforderlichen Punkte behandelt und am besten mit geeigneten Arbeitsanweisungen unterlegt.

Gruß G.Kl.

Re: Schulung von wbP GG [Re: DJSMP] #31102 23.06.2021 08:02
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP


Eine Poststelle (nennen wir sie mal "Katrins Zoo-Oase") ist aber eben nicht nur Empfänger oder Annahmestelle sondern, auch wenn das bei Deutsche Post/DHL, Hermes, DPD (wen hab ich vergessen) noch niemand bemerkt hat, auch mindestens Verlader. Ach nein, der Fahrer lädt ja selbst auf. *grins*


Wenn was raus geht - natürlich.
Aber ich will mal sehen, wie du Paketabholer dazu kriegen willst, Ladungssicherung zu betreiben ^^

Re: Schulung von wbP GG [Re: Claudi] #31216 20.07.2021 15:49
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Ich erinnere mich noch an einen Artikel in der GELA, in der, wenn ich mich richtig erinnere, der Gb der Deutschen Post genau das zu vermitteln versuchte...

Re: Schulung von wbP GG [Re: gkleeberger] #31217 20.07.2021 15:50
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Ursprünglich geschrieben von: gkleeberger
Unabhängig von den Aufgaben, sind die Mitarbeiter nach Kap.1.3 ADR zu unterweisen. Im 2. Teil wird auf die aufgabenbezogene Unterweisung hingewiesen.
Hier werden dann die erforderlichen Punkte behandelt und am besten mit geeigneten Arbeitsanweisungen unterlegt.

Gruß G.Kl.


Ich sag Katrin mal Bescheid! ^^

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