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Aufbau von Gefahrgutabwicklung #30780 22.04.2021 11:53
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich bin angestellter Gefahrgutbeauftragter (Pk 1 / 3 / 6) in einer Spedition die sich hauptsächlich mit Luftfracht beschäftigt, und nun auch durch meine Unterstützung in dem Bereich der Gefahrgutabwicklung wachsen will.
Da dort bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch gar kein Gefahrgut abgewickelt wurde, baue ich diesen Bereich auch für mich persönlich zum ersten Mal also von Grund auf auf und wollte hier nun bei euch auch einmal nachfragen was ich dabei alles beachten und für den Start anschaffen sollte?

Also für die Grundausstattung im Lager habe ich an folgendes gedacht:
- Absperrung für den Bereich in dem das Gefahrgut zum Umschlag gelagert wird
- Auffangwanne in 120x80
- Sicherheitsfass / Bergungsfass aus Polyethylen mit 245 Litern und UN Zulassung für Klasse 1
- Bindemittel Universal

Dann als Grundausrüstung für das verpacken von Sendungen:
- UN Kartons in verschiedenen Größen (mindestens 3 Größen)
- 75er Filament Packband
- Gefahrgut-Label der verschiedenen Klassen (Aufklebermenge je nach Häufigkeit der Verwendung)

Habe ich nun irgendetwas total wichtiges vergessen oder etwas nicht bedacht was ich noch unbedingt brauche?
Ich würde mich wirklich sehr über Anregungen freuen und hoffe auf eure Unterstützung...
LG

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Fuxsism] #30783 22.04.2021 16:21
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Hallo und willkommen.
Gb Luft gibt es nicht, ich vermute, Sie haben außer den Luft-Schulungen (Kategorie) den Gb für Straße oder Schiene gemacht?
Möglicherweise wäre es hilfreich, als erstes eine Abschätzung der absehbaren Gefahrgüter zusammenzustellen und zu klären. Frühere Anfragen von Kunden, oder wg. GG abgelehnte Aufträge, könnten hier was hergeben. Danach wären die Verantwortlichkeiten zu klären, und dann die Schulungsbedarfe der operativen Personen (Auftragsannahme, Auftragsvergabe, Haftung und Betriebshaftpflicht (GG inbegriffen?), evtl. Lagerzulässigkeit nach Bundes- und Kommunalrecht, Hof, Sicherung und so weiter. Die Schulung der betroffenen Personen muß vor der Annahme von GG erfolgen! Erst wenn klar ist, was überhaupt gemacht werden soll, von wem und wie wäre ein Einkauf von Arbeitsmitteln sinnvoll.
Wichtig wäre auch zu prüfen, inwieweit die EDV-Basis GG-Daten hat oder braucht, woher welche Daten bezogen werden können und wie Erfassungsmasken anzupassen wären (ein häufiges Problem ist, daß weder Erfasser noch Datenlieferanten die Struktur von GG-Daten wirklich verstehen und umsetzen).
Ach ja, die Vorschriften aller betroffenen Verkehrsträger brauchen Sie natürlich auch. In der Regel außer ICAO-TI/IATA-DGR und was das LBA so anbietet mindestens ADR.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: M.A.T.] #30784 22.04.2021 16:33
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Hallo,

ehrlich gesagt habe ich ausschließlich die Kategorien für Luft.
Straße und See wird vorerst einmal nicht in das Angebot mit aufgenommen.
Da die Spedition aber sowieso ja nur Luftfracht handelt sollte das ja aber kein Problem darstellen?
Also das Geschäft soll in erster Linie auf PreChecks und auf Verpackungen von einigen Gefahrgutsendungen mit dem dazugehörigen erstellen der Shoppers basieren.
Der Standort selbst ist für den Umschlag von Gefahrgut zugelassen und abgenommen.
Ich selbst soll das Handling der Sendungen die Gefahrgut enthalten übernehmen und soll dafür sorgen, dass alles was ich brauche vorrätig ist.
Deshalb kam es zu meiner Frage...

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Fuxsism] #30785 22.04.2021 16:46
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Hallo,
sehe ich etwas anders: Falls Sie GG nicht selbst produzieren wird es bei Ihnen angeliefert, und dann haben Sie die Straßen-Rolle zumindest als Empfänger etc.nach GGVSEB. Falls Sie nicht direkt auf dem Flughafengelände sitzen (also Beförderung des GG zum Terminal über öffentliche Straßen) treten Sie auch als Straßenversender / Beförderer etc. auf.
Ansonsten was ich zu den Rollen sagte: wenn Sie selbst operativ und beratend tätig sind müssen die Arbeitsverträge, die Versicherung und die Verantwortlichkeiten für Sie festgelegt sein, gerade im Hinblick auf die verschiedenen Hüte. Stichworte wie Bekannter Versender oder Meldepflicht nach AWG für precursor-Stoffe oder KWKG-Überwachung (Sie erwähnten Kl. 1) oder Sicherheitsüberprüfungs- und Feststellungsverordnung sind ja wahrscheinlich eh klar.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: M.A.T.] #30786 22.04.2021 16:53
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Hallo,

also Verträge und Verantwortlichkeiten sind schon soweit geklärt denke ich.
Ich selbst würde wirklich nur gerne wissen was ich an Ausrüstung haben muss um das Gefahrgut sicher und gesetzeskonform handeln zu können?

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Fuxsism] #30787 22.04.2021 16:56
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Hallo nochmal,
ohne zu wissen, welche GG Sie befördern werden - und dürfen, siehe oben -, ist die Auswahl einer Ausrüstung m.E. nicht machbar.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: M.A.T.] #30788 22.04.2021 17:02
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Guten Tag,

bitte entschuldigen Sie, aber das scheint mir ein sehr naiver Ansatz zu sein um vermeidlich einfach Geld zu verdienen.

Allein die verantwortungsbewusste Erstellung der Shippers sollte in einem solchen Unternehmen gar kein Geschäftsfeld sein. Ob man in solch einer Konstellation als verantwortungsbewusster Verpacker auftreten kann, scheint mir auch fraglich. Was machen Sie, wenn Ihnen der Kunde Geräte mit Lithumbatterien bringt? Ferner sollten sie auch in der IATA-Ausbildung gelernt haben, dass zugelassene Verpackungen dem Gefahrgut entsprechen müssen, da sind 3 Kartontypen für einen Verpacker sehr naiv gewählt.

Was den Schutz der Arbeitnehmer betrifft, müssen Gefährdungsanalysen in Abhängigkeit der Tätigkeit und der Gefahrgüter erstellt werden um die Schutzausrüstungen oder Vorkehrungen zu definieren.

Zu guter Letzt stimme ich MAT zu, dass das Unternehmen sehr schnell einen Gefahrgutbeauftragten für die Straße benötigen wird.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: M.A.T.] #30789 22.04.2021 17:03
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Hallo,

also so wie es aussieht werden es viele Farben und Lacke sein, viele Batterien und weitere Gefahrgüter (UN 1866 / UN3082 / UN1993)

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Fuxsism] #30790 22.04.2021 17:28
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Hallo

das ist eine sehr allgemeine Aussage " viele Farben, viele Lacke und viele Batterien". Grad die Batterien werden heikel. Wie oben schon erwähnt wurde, kann man da nicht mal eben 3 bauartgeprüfte Verpackungen auf Lager nehmen und das beste hoffen. Ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, dass jemand der für das Verpacken und das erstellen der DGD die Dienste eines anderen Unternehmen in Anspruch nimmt alles über das Gefahrgut sagen kann. Hier müssen dann Sicherheitsdatenblätte bzw. bei Lithiumbatterien die Prüfzusammenfassungen geprüft werden. Man muss vorab genaue Informationen von demjenigen bekommen der die Ware anliefern wird. Aufgrund der UN-Nr und der VG muss dann mit der VA die korrekte Verpackung gewählt werden, die korrekten Markierungen und Kennzeichen angebracht werden und letztendlich die DGD erstellt werden.

Neben den korrekten Verpackungen und Materialien sollte man auch entsprechende Schutzausrüstung bereit liegen haben für den Fall dass etwas passiert. Notfallmaßnahmen sollten schriftlich festgehalten werden. Was wenn etwas beschädigt wird und ausrinnt. Was wenn die Batterien reagieren und ein Feuer entsteht? Ein auslaufendes Paket in ein Bergefass zu stellen ist nur die halbe arbeit. Das ausgeronnene Gefahrgut muss ja entfernt werden (Bindemittel, Schutzhandschuhe, Augenspülflaschen usw.)

Es reicht auch nicht, dass nur eine Person geschult ist, es wird ja noch mehr Mitarbeiter geben die den Bereich eventuell betreten? Lagermitarbeiter? Immerhin gibt es eine Schulungstabelle die alle involvierten Personen umfasst.
Welche Schulung haben Sie denn jetzt genau? PK 1/3 /6 ist nur eine Zusammenfassung von 3 Schulungsvarianten aber man macht die Prüfung ja nur auf PK 1 oder PK 3 oder PK 6 wobei nicht jede Schulung zur Erstellung der DGD berechtigt.
Und wie schon richtig erwähnt wurde der Vor- und Nachlauf der über die Straße gehen wird muss ja auch abgedeckt werden, das ist dann ein anderes Regelwerk für das eine entsprechende Unterweisung oder Schulung vorhanden sein muss.
Wenn Sie die DGD für Kunden erstellen tragen Sie ja auch die Verantwortung. Eine Gefahrgutschulung machen und dann für andere Firmen Gefahrgut verpacken oder prüfen ist nicht so einfach, wie sie sich das vielleicht vorstellen.
Es gibt hier viel zu Berücksichtigen.

Sich darauf zu verlassen, dass vertraglich schon alles geregelt sein wird ist auch so eine Sache. Was passiert wenn sie etwa falsch verpacken oder die Dokumente falsch erstellen? Wer haftet im Schadensfall? Wer trägt eventuell Kosten die entstehen?

Mit freundlichen Grüßen
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Nico] #30791 22.04.2021 17:40
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Also erst einmal vielen Dank für die vielen Eindrücke...

Ich habe aber so etwas das Gefühl das wir hier aneinander vorbei reden.
Wie man eine Sendung verpackt und auch wie man eine dazu passende Shoppers schreibt, dass ist mir schon bewusst und auch kein Unterschied zu meiner jetzigen Stelle.
Und die 3 Kartongrößen sind in der Planung weil die Fibreboard Box als Außenverpackung einfach für die meisten Sendungen zugelassen ist, hier muss man sich dann nur die richtige Grösse für die Verpackung aussuchen.
Außerdem wird ein grosser Teil der Abwicklung ja auch bei den PreChecks für die Airlines liegen.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Fuxsism] #30794 22.04.2021 20:13
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Claudi Online
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Aber sofern du nicht UN4GV-Verpackungen mit Aufsaugmaterial nimmst, reichen 3 Karton-Größen nicht. Ein UN4G kann für runde Kunststoffdosenflaschen zugelassen sein und wenn jemand eckige Blechdosen verpacken will, ist dieser UN4G nicht zulässig... und inwiefern prüft jemand, ob die Innenverpackungen innendruckstabil und geeignet sind?

Klar, ein 4G ist laut Packing Instructions für ganz viele Sachen zugelassen, aber nicht jeder 4G auf dem Markt ist entsprechend des jeweiligen Zulassungsscheins für alle Inhalte zugelassen.

Was genau wollt ihr anbieten? Die luftfrachtmäßige Verpackung und Erstellung der Shippers für Kundschaft, die das nicht selbst kann?
Also GG kommt per Straße rein, du verpackst für Luft, erstellst die Shippers.

Stehen die Sachen länger als 24 h bei euch? Dann kann das schon Lagerung sein <-- TRGS 510 prüfen (Mengen, bauliche Dinge), AwSV prüfen (wassergefährdende Stoffe), ist das wirklich alles zulässig? Wenn GG nur im Umschlag ist, also rein und innerhalb von 24 h wieder raus, dann ist das weitgehend unkritisch.
Zum Thema Notfallmanagement wirf mal einen Blick in die DGUV Information 208-050.
Wie verlässt das GG eure Firma wieder? Sitzt ihr auf dem Flughafengelände und das GG wird vor der Verladung in den Flieger nicht über öffentliche Straße bewegt?
Kann es Rücksendungen/ Retouren von euch zum Kunden per Straße geben?

Die Bezeichnung "Gefahrgutbeauftragter" in deinem Kontext ist falsch, du bist mit den PK-Lehrgängen jemand mit IATA-PK-Schulungen aber kein Gefahrgutbeauftragter - der kann man nur sein nach IHK-Lehrgang/ IHK-Prüfung mit GB-Schulungsnachweis und den gibt es auch nur für Straße, Schiene, See und Binnenschiff.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Claudi] #30797 23.04.2021 07:48
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... und beim Verpacken muss ich die Gefahrstoffverordnung beachten und für meine Mitarbeiter entsprechende Gefährdungsanalysen (s.o.) erstellen.

Auch der Begriff des Umschlages ist immer mehr in Frage gestellt. nach AwSV haben wir hier z.B. keinen Umschlag mehr, da die Packstücke in der Anlage abgestellt werden.

Es zweifelt auch keiner an, dass sie wissen wie eine Shippers ausgefüllt wird, aber überlegen Sie mal bitte, was sie da unterschreiben. Für ihre im Zweifel brennbaren Farben und Lacke z.B. geben sie dem Carrier die verbindliche Aussage über den Flammpunkt. Haben Sie den gemessen oder glauben Sie einfach mal dem Kunden? Grade wenn letzteres der Fall sein sollte, ist das ein Zeichen dafür, dass Erfahrung in dem Job fehlt...

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Michael] #30799 23.04.2021 07:55
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Für den Flammpunkt würde ich schon auf das SDB vertrauen.

Aber ja, der ganze Komplex Arbeitsschutz muss von jemandem in der Firma geackert werden, gibt es ggf. ja schon, es wird ja schon anderweitig gearbeitet (oder das Thema wurde bisher vielleicht übersehen).
Neue Tätigkeit, neue Gefährdungen, neue Gefährdungsbeurteilung und darüber würde man u.a. darauf kommen, dass man was mit dem Thema Lagerung machen muss, dass man Verfahren für Notfälle braucht...

Mich erinnert das etwas an meine ersten Schritte im Gefahrgutrecht, ist ca. 17 Jahre her - da wurden auch DGDs erstellt und GG verpackt und zwar eher sehr hemdsärmelig. Arbeitsschutz hatten wir, aber v.a. als Dienstleistung zum Verkaufen. Es gab nen kleinen Raum, ne Menge 4G-Kartons, an die Zulassungsscheine kann ich mich nicht erinnern, Aufkleber, nen großen Sack Vermiculite und dann ging es los... ein geschätztes Forenmitglied wird sich erinnern wink

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Claudi] #30800 23.04.2021 12:24
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Also es wird reiner Umschlag sein, die Sendungen werden nie länger als 24 Stunden bei uns stehen bleiben.

Es werden auch grundsätzlich nie Sendungen verpackt ohne das dazugehörige MSDS zu dem Produkt, durch das man ja die relevanten Punkte des Stoffes identifizieren kann.

Im Grossen und Ganzen soll es aber genau so laufen wie Claudi das beschrieben hatte. Wir wollen für Firmen die es nicht selber machen können eine luftfahrtgerechte Verpackung und die Erstellung der dazugehörigen Papiere anbieten.

Das Notfallmanagement DGUV 208-050 habe ich mir gesichert und werde mich damit auf jeden Fall intensiv auseinandersetzten.

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