Hallo,
erstmal folgende Fragen:
Du bist Gefahrgutbeauftragter? Dann musst du einen Lehrgang bei der IHK und eine Prüfung absolviert haben - damit eine Schulungsbescheinigung erhalten haben, sonst bist du nicht Gefahrgutbeauftragter und die Bestellung ist wirkungslos.
Wird hier ggf. "Gefahrgutbeauftragter" (Stabsstelle, hat eigene Pflichten aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung) und "beauftragte Person" (Linienfunktion, hat Unternehmerpflichten übertragen gekommen aus GGVSEB, GGVSee) verwechelt und du bist "beauftragte Person"? Wobei du auch dann nur beauftragt werden kannst, wenn du u.a. Fachkenntnisse hat, d.h. Schulungen bekommen hast.
Für den Jahresbericht gibt es Vorlagen, z. B.:
https://downloadcenter.bgrci.de/shop/?query=Gefahrgut&field=stichwortDa kann man natürlich auch Romane schreiben, aber die Vorlage enthält die gesetzl. Mindestanforderungen.
Bei so einem Audit wird für gewöhnlich gefragt nach:
Gefahrgutbeauftragter, Bestellungs"urkunde", Schulungsnachweis IHK, Jahresbericht, Aufzeichnungen, generell Einhaltung der GB-Pflichten
https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/__8.html Pflichtenübertragung Unternehmerpflichten/ Benennung beauftragte Personen
Schulung der beauftragten Personen und ggf. weiterer Mitarbeiter/ ggf. generell Schulungs-Orga (das kann auch in nem anderen Bereich abgefragt werden) - wie sind Schulungen generell organisiert, d.h. wer, wann, wie oft, was
Bedenke: der Auditor hat wahrscheinlich (!) auch nicht viel Ahnung von Gefahrgut, sondern fragt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ab - das ist relativ schnell abgehandelt und der geht nicht ins Detail - außer es ist zufällig jemand, der aus dem Bereich kommt und Fachwissen hat (und Lust, da tiefer reinzufragen).