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E-Roller, E-Motorroller #31056 17.06.2021 10:48
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

in Städten sind Leihroller überall zu finden (u.a. auch im Rhein ^^) - E-Roller (zum drauf stehen) und E-Motorroller (zum sitzen, ähnl. Vespa & Co. mit Helmpflicht, in Köln v.a. Firmen Tier und irgendwas mit RheinEnergie). Ich gehe mal davon aus, dass da Li-Ionen-Akkus drin sind (oder sind es vielleicht teilweise NiMH?)

Die Logistik sieht so aus:

1. E-Roller werden durch Firmen eingesammelt, aufgeladen und wieder abgesetzt - die Roller sind Fahrzeuge UN3171 und freigestellt (zumindest solange die Batterie iO ist). Falls eine Batterie nicht iO ist, könnte man das vielleicht beim Laden bemerken. Beim Einsammeln könnte man SV 667 b) (ii) heranziehen - kann vor Ort nicht diagnostiziert oder ausgebaut werden, also "einfach so" in die Firma fahren.

2. Bei den E-Motorrollern, die entsprechend größer/ schwerer sind, wird das anscheinend anders gemacht - und auch bei einigen E-Rollern (Tier), um die Transporte zu reduzieren und schneller frisch geladene Roller bereitzustellen:
Es gibt auswechselbare Akkus und Firmen fahren die Standorte der Roller an, tauschen die Akkus (leer raus, voll rein). Auf den Transportern sind wohl Boxen zur Ladungssicherung, aber ohne Deckel und - soweit ich weiß - ohne weitere Gefahrgutkennzeichnung etc.

Läuft Fall 2 unter der "Handwerkerfreistellung" im Sinne von "Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten..."? Ist der Batteriewechsel eine Wartungstätigkeit?
Dass sich die Firmen, die die Scooter und Akkus transportieren und laden, da eher keine Gedanken drum machen, kann ich mir vorstellen... aber wie seht ihr das rechtlich?

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31057 17.06.2021 11:18
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Faltschachtel Offline
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Hallo Claudi,

soweit ich mich mit dem Thema Handwerkerregelung befasst habe, sind defekte Batterien, sowie der Rücktransport nicht freigestellt.
Darüber hinaus sind dies ja Versorgungsfahrten die nicht an einen einzelnen Standort gebunden sind, von daher sehe ich auch hier keine Freistellung.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Faltschachtel] #31058 17.06.2021 11:58
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Claudi Online OP
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Die Scooter-Standorte in der freien Wildbahn sind ja keine Firmenstandorte, die versorgt werden. Eine Versorgung sehe ich nicht, sondern eine Beförderung zur/ zurück von der "Baustelle"/ dem Einsatzort = Standorte der Scooter im Stadtgebiet irgendwo. Die Dienstleistung lautet: Firma fährt zu Scootern (die ihnen nicht gehören) und tauscht Akkus (Reparatur?)

Der genaue Wortlaut: 1.1.3.1 c) ADR
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

Antwort auf
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, und die Höchstmengen gemäss Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Massnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;


Beschädigte Batterien* oder Rücklieferungen sind kein KO-Kriterium für die Handwerkerfreistellung.
*außer "rote" defekt kritische Batterie, da diese Bef-kat 0 sind = >1000 Punkte, defekte nicht kritische Batterien ("gelb") sind Bef.kat. 2, also max. 333 kg (wie auch die iO-Batterien)

Die RSEB wird in 1-4.1 noch etwas genauer, aber auch nicht erschöpfend.
Ist der Tauschakku ein Arbeitsmittel oder "Betriebsstoff", das/der zur "Wartung" befördert und "verbraucht" wird durch Einbau/ Ausbau, quasi wie ein Ersatzteil?

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31059 17.06.2021 12:05
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
in Städten sind Leihroller überall zu finden


Hier sehe ich die Städte bzw. die Behörde in der Verantwortung, welche die Genehmigung erteilt hat. Ich beobachte das schon seit ein paar Jahren. Die E-Roller, E-Fahrräder u.ä. steht dann irgendwo in der Stadt an den unmöglichsten Stellen. Der Nutzer stellt sie dort ab, ab wann es diese nicht mehr benötigt.

Bei der Genehmigung diese im öffentlichen Raum aufzustellen, hätte die zuständige Behörde den Platz festlegen sollen. Aber in den Städten in welchen ich unterwegs war, stehen sie an jeder Stelle, manchmal auch am Straßenrand.

Es wird wohl erst reagiert werden, wenn es zu einem Zwischenfall bzw. Unfall gekommen ist. Noch interessanter wird es, wenn der E-Roller o.ä. in Brand geraten würde und ein erheblicher Schaden entstehen würde!!!

Noch interessanter wird es, wenn man sieht, wie sie von der Betreiberfirma eingeladen werde, denke bloß nicht, daß das ADR bzw. die GGVSEB eingehalten wird, vor allen Ladungssicherung entweder nach ADR Unterabschnitt 7.5.7.1 bzw. StVO §22!!!

Die Freistellung nach 1.1.3.1 c) kann nicht genutzt werden, da sie einfach nicht zutrifft.

Und somit bleibt nur die Nutzung der entsprechenden Sondervorschrift für UN 3171!!!

Und von den Nutzerbestimmungen, nur 1 Person und Altersbeschränkung auf dem Roller wollen wir gar nicht erst reden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Gerald] #31060 17.06.2021 12:39
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Die Roller stehen/liegen/schwimmen überall, das ist richtig.
Unter anderem auch in Ortsbekannten Seen, Flüssen oder sie finden den Weg ins Meer, "weil das irgendwer lustig findet".
Hatte das irgendwann mal in den Lokalnachrichten mitbekommen, dass jemand ein paar E-Roller in die Förde geworfen hat.


Ob defekt und wenn ja, wie stark kann man von außen, wenn es nicht offensichtlich ist, gar nicht beurteilen. Da wird gefühlt immer davon ausgegangen, dass die schon in Ordnung seien.
Ist bei uns in der Firma ja nicht anders. Wobei ich hier sagen muss, wenn ein Akkupack zurück ins Werk kommt, dann immer, weil irgendein Defekt vorliegt, nur kann niemand beurteilen,
was das für ein Defekt genau ist, solange der Artikel nicht in der Werkstatt liegt.
Und auch die können es ohne entsprechendes Testequipment oft nicht feststellen. Ich werde auch ständig gefragt, wie man denn bitte die SV376 korrekt umsetzen soll, da der Aufwand Utopisch sei.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31061 17.06.2021 13:52
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Hallo Claudi,

nach meinem Verständnis ist die Handwerkerregelung dazu gedacht, dass eine einzelne Person die Dinge, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit benötigt, mitführen kann, ohne den vollen Gefahrgutvorschriften zu unterliegen. Also "der Handwerker" transportiert "sein Handwerkszeugs".

Dies macht die RSEB in meinen Augen auch nocheinmal sehr deutlich, da es dort z.B. heißt "Mitnahme von Brennstoff [...] für den Betrieb seiner Maschinen an der Baustelle" oder "zum direkten Verbrauch". Und eine Baustelle auf der man seine persönlichen Arbeitsgeräte verwendet ist ja dann doch etwas völlig anderes, als ein Stadtgebiet indem sich Jedermann beliebige Roller zur individuellen Nutzung mieten kann. Letzteres trifft für mich ziemlich genau die "externe Verteilung", welche ja von der Freistellungsregelung ausgeschlossen ist und wäre vielleicht auch mit 1-4.2 RSEB, der "Zwischenversorgungen zu Tankanlagen" vergleichbar, welche ja ebenfalls von der Freistellungsregelung ausgeschlossen ist.

Bei dem Transport ganzer E-Scooter greift ja noch die Freistellung über die UN-Nummer 3171, bei dem Transport separater Akkus allerdings nichtmehr und wie oben beschrieben sehe ich diese auch klar von der Handerwerkerregelung ausgenommen.

Es macht nunmal einen Unterschied, ob ich einen Akku für meinen Akkuschrauber mitführe den ich an meinem Arbeitsort benötige, oder duzende Akkus die ich quer im Stadtgebiet verstreue, damit sie von wildfremden Personen benutzt werden.

Das wäre mein Senf hierzu wink

LG
Phil

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Phi_l] #31062 17.06.2021 14:00
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@Phi_l ja kann ich total nachvollziehen. Es wäre auch eine ziemlich starke Strapazierung der Handwerkerregel und irgendwann reißt jede noch so dehnbare Vorschrift.

Im Moment operieren diese Dienstleister vermutlich eher unter dem Radar und haben das Thema Gefahrgut nicht auf dem Schirm, zumindest wenn sie die Akkus tauschen statt die kompletten Fahrzeuge zu bewegen.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31063 17.06.2021 17:57
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Hallo,
hier ist mal ein Beispiel, wie es z. B. in Köln am Rhein aussieht.

Ich kann mir schon vorstellen, daß die zuständige Behörde bzw, die Anwohner nicht begeistert sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Gerald] #31089 22.06.2021 07:40
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Da ist sicher keiner begeistert. Auch stehen die Scooter manchmal echt dämlich geparkt, aber da sehen ich weniger die Schuld bei den Anbietern als bei bekloppten Menschen, die nicht in der Lage sind, bis 2 zu denken und den Scooter nicht einfach mal 10 m weiter fahren, wo man ihn abstellen kann, ohne das jemand drüber fällt beim gehen. Und was bei jemandem im Oberstübchen falsch gelaufen sein muss, um Scooter und Leihräder in den Rhein oder andere Gewässer zu werfen, will ich mir gar nicht vorstellen.
An sich finde ich die Scooter und Leihräder schon nett und nutze sie ab und zu, um schnell in der Stadt von A nach B zu kommen, unabhängig vom ÖPNV.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31162 10.07.2021 17:46
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Hab einfach mal gegoogelt und das gefunden:

https://www.gefahrgut.de/themen/landverkehr--adr-rid-und-adn/freistellung-fuer-e-roller

Der BLFA sieht die Beförderung der Batterien zu den Scootern zwecks Tausch tatsächlich unter der Handwerkerfreistellung freigestellt.

Gestern sah ich so eine Sub-Subunternehmer-Fachfirma Akkus tauschen. Ladungssicherung naja. Sie hatten wohl viel zu tun, selbst im Fußraum des Beifahrersitzes des Kleintransporters lagen Akkus... unverpackt, nicht mal in Boxen (auf der Ladefläche waren teilweise Kisten vorhanden. Schutz vor Freiwerden des Inhaltes? Naja. Schutz der Batterien? Naja. Ladungssicherung?
Jetzt müsste man auch mal nachrechnen, ob das mehr als 333 kg an Akkus sind...

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