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Kühlschrank per Luftfracht #31438 03.09.2021 17:45
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Hallo Zusammen,

ich soll für einen Kunden einen kompletten Kühlschrank per Luftfracht nach Tanzania schicken und bin mir nicht ganz sicher wie ich an das Projekt gehen soll.
Der Kühlschrank steht hier auf einer kleinen 60x80x197 Palette mit einem Gewicht von 70kg.
Natürlich ist das Problem das darin enthaltenen Kältemittel, das natürlich als Gefahrgut eingestuft wird.
Ein SafetyData Sheet habe ich vorliegen, dass die Sendung in UN 1969 Isobutane einstuft.
Hier wird also nur CAO geflogen mit der Verpakungsanweisung 200.
Allerdings habe ich keine weiteren Daten vorliegen über die Sendung wie zum Beispiel die netto Füllmenge an Kältemittel.

Hätte hier also Jemand einen Vorschlag wie die Sendung zu deklarieren wäre?
Und auch wenn es für die UN Nummer keine Packaging Group gibt würde ich gerne irgend eine Art der Verpackung angeben... nur welche?

Ich wäre für Vorschläge wirklich sehr dankbar..

LG

Re: Kühlschrank per Luftfracht [Re: Fuxsism] #31439 03.09.2021 18:44
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gefahrgutbaer Offline
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Moin,

erst einmal - ist das sicher das hier Isobutan als Kältemittel verwendet wird?

Deine Annahme der Beförderung unter der UN 1969 mit der PI 200 ist meiner Meinung nach falsch. Der Kühlschrank, bzw. dessen Kühlmittelbehälter wird die Prüf- und Zulassungsbedingen der PI 200 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllen.

Kühlschränke, in Deinem Fall mit einem Kühlmittel der Unterklasse 2.1 - fallen wohl eher unter die UN 3358 - Kältemaschinen. (mit entzündbarem, nicht giftigem, verflüssigtem Gas)
Somit wäre eine Beförderung als Luftfracht allenfalls unter Einhaltung der SV A103, oder mit einer Behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich.
Ansonsten halte ich eine Seefracht für angebrachter

Gruß
Markus

Re: Kühlschrank per Luftfracht [Re: gefahrgutbaer] #31440 03.09.2021 18:54
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Hallo Markus,

ja inzwischen bin ich auch dabei gelandet dass die Einstufung als UN 1969 wohl eher nicht passt und das die UN 3358 viel zutreffender wäre.
Verstehe ich die SV A103 richtig, dass wenn insgesamt weniger als 100g Kühlmittel verbaut sind der Kühlschrank geflogen werden darf und dann auch nicht als Gefahrgut eingestuft wird?

LG

Re: Kühlschrank per Luftfracht [Re: Fuxsism] #31441 03.09.2021 19:06
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gefahrgutbaer Offline
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Hi,

die A103 bezieht sich nicht ausschließlich auf die Füllmenge. Auch die in der SV genannten Bedingungen zum Prüf- und Auslegungsdruck müssen erfüllt sein.

Und ja. Ist das alles eingehalten dürfen diese Geräte Freigestellt auf den Weg gehen.

Re: Kühlschrank per Luftfracht [Re: gefahrgutbaer] #31442 03.09.2021 19:26
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Hey,

die A103 bezieht sich ja auch noch darauf das unter normalen Umständes eines Transportes der Behälter in dem sich das Kühlmittel befindet besonders geschützt sein muss.
Dies kann man ja aber durch eine besondere Sicherung beim verpacken sicherstellen.

Die Freistellung würde dann in diesem Falle nur auf dem AWB eingetragen werden richtig? Also "not restricted as special provision A103"?

Re: Kühlschrank per Luftfracht [Re: Fuxsism] #31443 04.09.2021 15:53
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Hi,
Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism

Die Freistellung würde dann in diesem Falle nur auf dem AWB eingetragen werden richtig? Also "not restricted as special provision A103"?


Nein vs Ja.

Nein - In 8.2.6.1 heißt es - "Die Erklärung „Not Restricted, as per Special Provision Axx“ muss, sofern verlangt,"
Sofern ist dieser Verweis nur einzutragen wenn es in der entsprechenden SV verlangt wird. Siehe z. B. A123 oder 199.

Ja - um eventuell aufkommenden Fragen oder gar Verzögerungen durch den Carrier vorzubeugen empfehle ich meinen Kunden trotzdem einen Verweis auf eine genutzte Sondervorschrift im AWB zu vermerken.
Du darfst - musst aber nicht

Re: Kühlschrank per Luftfracht [Re: gefahrgutbaer] #31446 06.09.2021 10:08
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genau so wird es gemacht werden!!
Habe soeben die Bestätigung bekommen, dass sich insgesamt nur 48g Kältemittel im Kühschrank befinden und werde ihn dann wohl gleich mal für einen freigestellten Versand vorbereiten :-)

Vielen Dank für die Hilfe!!!

LG


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