Hi,
Die Freistellung würde dann in diesem Falle nur auf dem AWB eingetragen werden richtig? Also "not restricted as special provision A103"?
Nein vs Ja.
Nein - In 8.2.6.1 heißt es - "
Die Erklärung „Not Restricted, as per Special Provision Axx“ muss, sofern verlangt,"
Sofern ist dieser Verweis nur einzutragen wenn es in der entsprechenden SV verlangt wird. Siehe z. B. A123 oder 199.
Ja - um eventuell aufkommenden Fragen oder gar Verzögerungen durch den Carrier vorzubeugen empfehle ich meinen Kunden trotzdem einen Verweis auf eine genutzte Sondervorschrift im AWB zu vermerken.
Du darfst - musst aber nicht