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TÜV / ADR Bescheinigung #31444 05.09.2021 16:21
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Heinz_H Offline OP
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Hallo !
Mir stellt sich die Frage TÜV §29 und ADR gem 9-2.1.3 .S sind ja zwei voneinander unabhängige Prüfungen .
Kann eine Lkw SZgm eine ADR Bescheinigung bekommen die Tüv Plakette aber nicht weil z.B. die Abregeldrehzahl bei der AU zu hoch/niedrig ist.
Alles was bei der ADR Untersuchung geprüft wird ist ja ok (Umpfang einer HU ohne AU) .
Leider habe ich nirgens eine passende Antwort gefunden, hier wurde schon Mal 2015 besprochen was passiert wenn der Tüv abgelaufen ist.
Bestimmt gibt es jemanden hier der weis ob das möglich ist.
DS Gruß Heinz

Re: TÜV / ADR Bescheinigung [Re: Heinz_H] #31447 06.09.2021 12:21
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Claudi Online
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Hallo,

schau mal in die RSEB 9-2.2.4.S bzw. 9-2.3.S (verweist wieder auf 9-2.2.4.S)

Das Fahrzeug, mit Ausnahme des festverbundenen Tanks oder der Elemente des Batterie-Fahrzeugs, ist gemäß Unterabschnitt 9.1.2.1 ADR durch die nach § 14 Absatz 4 der GGVSEB zuständigen Stellen oder Personen zu untersuchen. Für diese Untersuchung müssen die Bescheinigung nach Nummer 9-2.2.1.S der RSEB sowie die Dokumente gemäß § 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) oder die Gutachten nach § 21 der StVZO bzw. nach § 13 EG-FGV vorliegen.

Die Untersuchung beinhaltet den Umfang einer Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der StVZO, jedoch ohne Untersuchung der Umweltverträglichkeit, sowie zusätzlich die Untersuchung nach der Anlage 15 der RSEB, die auf Antrag gemeinsam durchgeführt werden sollten.

"Untersuchung der Umweltverträglichkeit" ist das, was früher als AU bezeichnet wurde und inzwischen Teil der HU ist.

Bei der Verlängerung (RSEB 9-3.3.S)
Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist das Fahrzeug gemäß Unterabschnitt 9.1.2.3 ADR durch die berechtigten Personen nach § 14 Absatz 5 der GGVSEB zu untersuchen. Dabei ist nach Nummer 9-2.2.4.S Satz 3 und 6 der RSEB zu verfahren. [d.h. es wird wieder auf den oben fetf markierten Satz verwiesen] Es sind die Dokumente gemäß § 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die ADR-Zulassungsbescheinigung durch den Antragsteller vorzulegen.

Im Zweifel wende dich mit deiner Frage mal an die Stelle, bei der du die Zulassungsbescheinigung verlängern lassen würdest - d.h. die amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. die für Hauptuntersuchungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung berechtigten Personen - am besten Prüfstellen, die mit LKW/ GG-Fahrzeugen Erfahrung haben. Den Prüfenden, die 99% PKW und Motorräder machen, fehlen da oft Erfahrung und Routine.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.09.2021 12:32.
Re: TÜV / ADR Bescheinigung [Re: Claudi] #31449 07.09.2021 11:36
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Heinz_H Offline OP
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Hallo ,
ich war bei einer kl Prüfstelle die auch Lkw prüfen, die haben gesagt das geht nur zusammen konnte mir aber nicht sagen wo es steht.
Vielleicht weis der Tüv mehr,in der Stadt ist eine TÜV Station wenn ich da vorbei komme werde ich da anhalten und nachfragen .
Gruß Heinz

Re: TÜV / ADR Bescheinigung [Re: Heinz_H] #31452 07.09.2021 14:03
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Claudi Online
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Wie gesagt, lege denen die o.g. Auszüge der RSEB vor, da wird die Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich ausgeklammert.

Das müsste dann so aussehen, dass die ADR-Zulassungsbescheinigung verlängert wird, aber keine HU-Plakette erteilt wird, wegen der nicht bestandenen "AU" - die Frage ist halt: was bringt das? Bevor das Abgasproblem nicht behoben ist, ist das Fahrzeug nicht einsatzbereit. Es kann aber natürlich davor schützen, dass ie ADR-Zul.bescheinigung abläuft + 30 Tage Karenzzeit vergehen und eine Neuausstellung fällig wird, weil die alte nicht mehr verlängert werden kann. Neuausstellung ist teurer und darf nur von amtlich anerkannten Sachverständigen gemacht werden, nicht von "einfacheren" HU-Prüfern.

Re: TÜV / ADR Bescheinigung [Re: Heinz_H] #31453 07.09.2021 18:08
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Gerald Offline
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Hallo Heinz,
warum so pessimistisch, Claudi hat doch in Ihrem Beitrag genau geschrieben, wie die Zusammenhänge sind. Eine Hauptuntersuchungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Verlängerung einer ADR-Zulassungsbescheinigung sind nun mal in diesem Fall eine Einheit.

Nun gehen wir noch mal kurz in den Klugscheißermodus. Dass ist kein/keine TÜV bzw. Tüv Plakette, sondern eine Hauptuntersuchung, welche ich auch bei der DEKRA, freien Sachverständigen u.ä. machen lassen kann!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: TÜV / ADR Bescheinigung [Re: Gerald] #31457 08.09.2021 17:28
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Heinz_H Offline OP
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Spezi
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OK !
Vielen Dank
Gruß Heinz


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