Hallo zusammen,
ich habe mal eine theoretische Frage. Ein Unternehmen möchte Gefahrgut nach LQ und/ oder 1.000 Punkte durch einen externen Spediteur versenden lassen. Lagern, Verpacken und Verladen, usw. liegt auf der Seite des Unternehmens.
Ist es sinnvoll, als Unternehmen, in einen Speditionsvertrag im Rahmen der Beförderung von gefährlichen Gütern nach LQ und/ oder 1.000 Punkten durch einen externen Spediteur Klauseln zur Thematik Gefahrgut mit in einen Speditionsvertrag einzubringen?
==>Wenn ja, welche?
==>Oder wenn nein, warum nicht?
Besten Dank für eine kurze Einschätzung
Mfg,
pandawand