Ja stimmt, M.A.T.

Eine Gefahrgutverpackung kann den Anforderungen nach Gefahrstoffrecht entsprechen, ist aber keine Voraussetzung. Es gibt keine Verpflichtung zur Nutzung (nicht abgelaufener) Gefahrgutverpackungen für das Lagern. Deshalb muss auch nicht zwingend ein Bergungsfass eingesetzt werden, wenn der Jerrycan abgelaufen ist.

Ich hoffe, das macht es nun klar.

Zuletzt bearbeitet von Marco66; 21.12.2021 08:24.

Mit freundlichen Grüßen
Marco66