Hallo,
wir senden verschiedene Gefahrgüter per See zu einem Kunden. Für jedes GG wird ein separater Speditionsauftrag von uns erstellt. Die Erstellung der Bill of Lading erfolgt über den Spediteur.
Jetzt hat uns der Kunde (Frachtzahler) einen neuen Spediteur vorgegeben, der sich weigert, ohne eine Vorgabe von uns die verschiedenen Gefahrgüter auf ein Bill of Lading zusammen
zu fassen. Ist diese Forderung aus den Vorschriften abzuleiten? §17 Satz 3 der GGVSee gibt das m.E. nicht her.
Kann jemand hier weiterhelfen? Danke vorab!