Ursprünglich geschrieben von: ralfgrahneis19
Hallo Markus,

danke schon mal ür die Info´s.
Ich häng´ das von DHL mal an (Steht in deren Lithium-Batterie-Versand-Präsentation)

Gruß
Ralf


Mein Kontakt bei DHL konnte den Auszug der Präsentation nicht 100%ig zuordnen, geht aber davon aus, dass da noch weitere erklärende Folien dazu existieren. Es geht hier nicht um die normal als Gefahrgut (Klasse 9 oder erleichtert) gekennzeichneten LiBa's, sondern um solche, die "not restricted" sind und bei denen es deshalb zu Missverständnissen bei Gefahrgut ja/nein kommen könnte. Wenn eine (nahezu komplette) Freistellung von den Vorschriften existiert, dann muss das die chinesische Behörde vorher absegnen.

Das ist u.a. bei eingebauten Batterien (VA 967 und VA 970) der Fall. Dort müssen Versandstücke, die Ausrüstungen mit Knopfzellen enthalten bzw. maximal 2 Versandstücke mit maximal vier eingebauten Zellen oder zwei eingebauten Zellen, nicht gekennzeichnet und im AWB dokumentiert werden. In der SV 188 ADR/IMDG-Code gibt es diese Freistellung ja auch.

Und für den Fall, bei denen es später zu Missverständnissen kommen könnte, müsste man sich das vorher in China genehmigen lassen.

Das würde ich mir übrigens sehr gern für Europa wünschen! Wenn man solche "perversen" Erleichterungen, um paar Kröten zu sparen, vorher von BMVI, BAM oder LBA absegnen lassen müsste, um sie zu nutzen, würde endlich auch die einzelnen Mobiltelefone und Laptops alle mit rot-weißer Kennzeichnung verschickt. Ich für meinen Teil lasse meine Kunden bei eingebauten LiBa's auch immer kennzeichnen.