Hallo,
Muss unten nicht noch eine Zeile rein, dass die Ware nach Kapitel 3.4 befördert wird?
Nein, da bei Beförderung nach Kapitel 3.4 kein Beförderungspapier gefordert ist, siehe Abschnitt 3.4.1 e).
sind die Gewichte nicht dann auch zu hoch?
Nur für die zusammengestzte Verpackung sind nach Abschnitt 3.4.2 auf 30 kg beschränkt, also nur der Karton mit UN 1247 !
Der Absender ist nach Abschnitt 3.4.12 verpflichtet, dem Beförderer eine Info über die Menge nach Kapitel 3.4 zu melden.
Also den Karton mit UN 1247 mit Kennzeichen nach 3.4.7.1 kennzeichnen und alles Zusammen als Umverpackung auf Palette versenden.
Unter dem
Link findest Du eine Datei von mir, was bei Nutzung Kapitel 3.4 zu beachten ist.