heute sind mir Mehrwegbehälter zum Transport von kleinen CO2-Flaschen (425g) nach SV 653 begegnet, die, ähnlich wie Getränkekästen, oben offen sind. Sie sehen wirklich wie Getränkekisten aus, sind aber für die Aufnahme von 10 vollen CO2-Flaschen ausgelegt. Außen sind die Kästen mit einer Raute (10x10cm) mit innenliegender UN1013 (also korrekt nach SV653) und Umverpackung (unnötig, aber nicht bußgeldbewährt) gekennzeichnet.
Die Anforderungen der SV653 sind eingehalten außer: "die Flaschen sind in Außenverpackungen verpackt, die mindestens den Vorschriften des Teils 4 für zusammengesetzte Verpackungen entsprechen. Die "Allgemeinen Verpackungsvorschriften" in den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.5 bis 4.1.1.7 sind zu beachten;"
Eine oben offene Box kann doch keine korrekte Verpackung nach SV653 sein? Ich kenne die Variante nur mit rundum geschlossenen Pappkartons.
In der Firma sagte man mir, dass das "so aus dem Handel gekommen ist/ vorgegeben wurde" und es sich nicht um eine Eigenkreation handelt.
Kennt ihr diese Variante? Wieso sollte das zulässig sein?
Anmerkung: wäre es ein "normaler" Versand ohne Nutzung der SV653, dann wären solche Boxen möglich als Handhabungseinrichtung, da die Flaschen für sich gesehen bereits transportfähige Versandstücke wären - dann müsste aber die Plastikkiste mit UN1013 und grüner Raute beklebt sein, außerdem wären Beförderungspapier, Punkteberechnung und mind. 2kg-Feuerlöscher erforderlich... aber es wird hier eindeutig die SV653 genutzt.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 10.05.202214:32.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3247610.05.202215:53
ich schicke voraus, dass ich Anfänger bin, habe noch nicht einmal mein Ergebnis der Grundprüfung, die ich letzte Woche geschrieben habe.
"Eine oben offene Box kann doch keine korrekte Verpackung nach SV653 sein?" Warum nicht? Weil in 4.1.1.1 steht, dass "Verpackungen gemäß den von Hersteller gelieferten Informationen verschlossen sein müssen"? Liefert der Hersteller der Mehrwegbehälter Informationen?
Schöne Grüße
Andreas
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Andreas_K]
#3247710.05.202216:09
Nein, der Hersteller der Verpackung liefert keine Hinweise, da man diesen Behälter nicht verschließen kann (siehe Vergleich Getränkekasten/ Bierkasten).
4.1.1.1 ADR
Antwort auf
Die Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, müssen so hergestellt und so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackung, insbesondere infolge von Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderung (z.B. hervorgerufen durch Höhenunterschiede) vermieden wird.
1.2 Begriffsbestimmungen:
Antwort auf
Außenverpackung: Der äußere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschließlich des saugfähigen Materials, des Polstermaterials und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.
Antwort auf
Verpackung: Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können
Die immer wieder in verschiedenen Zusammenhängen auftretende Grundfrage, u.a. auch hier diskutiert: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...rl-scher-transport-zur-wartung#Post20738 Ist eine Verpackung noch eine Verpackung, wenn sie oben offen ist... Kann z. B. eine Gitterbox eine Verpackung sein? Oder kann meine "Bierkiste" eine Verpackung sein? Dann könnte man auch LQ-Ware und alles, wo keine bauartgeprüfte Verpackung notwendig ist, in "Bierkisten" transportieren...
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3247811.05.202208:33
Okay, verstehe. Ich vermute es geht hier um Ersatzkartuschen für Trinkwassersprudler? Werde mir heute mal den Spaß gönnen, und im Kiosk meiner Wahl mal fragen, wie die dort angeliefert werden.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Andreas_K]
#3247911.05.202210:10
Ja klar geht es um diese, erwähnte ich auch am Anfang. Die mir bekannte Transportvariante ist: Pappkartons, komplett verschlossen, Raute mit innen liegender UN1013 drauf, max. 30 kg brutto. Damit kommen die vollen Flaschen an und die leeren werden darin auch zurückgeschickt.
Das ist ja auch nix neues, aber diese "Bierkasten-Variante" ist mir komplett neu.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3257730.05.202208:40
Ich habe im Kiosk meines Vertrauens mal nachgefragt, wie die Kohlensäurekartuschen dort angeliefert werden. Geschlossen Kiste aus Kunststoff (Innenleben habe ich nicht eingesehen). Maximal 15 Kartuschen je Kiste. Gekennzeichnet als Umverpackung. Gelabelt mit einer weißen Raute, ob die Klasse aufgedruckt weiß ich leider nicht mehr. Die hätte wohl als Klasse 2 eher grün sein sollen, oder?
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Andreas_K]
#3257830.05.202209:28
Nein, die Beförderung erfolgt im Straßenverkehr eigentlich immer unter SV653 und da wird mit einer Raute und innenliegender UN1013 (sieht aus wie die alte LQ-Kennzeichnung) gekennzeichnet. Das Wort Umverpackung ist an der Stelle Quatsch, da die Kiste nach SV653 die Außenverpackung und keine Umverpackung ist, aber es ist auch keine Ordnungswidrigkeit, irgendwo "Umverpackung" draufzuschreiben. Machen aber viele Lieferanten so (weil einer vom anderen kopiert). Da, wo ich das Layout vorgebe, kommt kein "Umverpackung" drauf...
Aber der Knackpunkt ist: geschlossene Kiste, also kein "Bierkasten" sondern rundum geschlossen.
Bzgl. der Variante "Bierkasten" habe ich beim Referant Gefahrgut unseres Bundesministeriums nachgefragt - man arbeitet noch an einer Antwort.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3257930.05.202211:24
nach meiner Auffassung kann eine oben offene Umschließung ("Bierkiste") keine Verpackung nach SV 653 sein. Wie du schon ausgeführt hast, ist im zweiten Anstrich in der SV von "Außenverpackungen" die Rede und es wird auf die allgemeinen Verpackungsvorschriften verwiesen.
Per Definition sind Verpackungen Gefäße "und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können (siehe auch Außenverpackung, ...)" Wenn also die Ausrichtung der Verpackung geändert wird, darf auch aufm Kopp nichts raus fallen. Das ist bei der Bierkiste nicht gegeben. Demnach ist das ganz klar nicht vorschriftenkonform.
Bei Anwendung der SV 653 kann auch der Zylinder nicht die alleinige Verpackung sein. Da steht ja, dass die Zylinder in Außenverpackungen müssen. Das wäre dann das Versandstück und logischerweise auch keine Umverpackung.
Vielleicht hast du schon entsprechendes Material. Ansonsten kann ich dir gern mal Fotos von Transportverpackungen der Sprudler schicken. Habe Anfang des Jahres bei einem großen Discounter umfangreich Fotos angefertigt. Die Sprudelfirmen wissen eigentlich, wie es geht.
Ich habe mich immer gefragt, warum neben der Raute mit UN-Numme auf den Zylindern auch noch ein verkleinerter Gefahrzettel 2.2 und nochmal die UN-Nummer drauf ist. Aber auch das hat System, weil die Zylinder eben auch außerhalb des ADR befördert werden und es dort die SV 653 nicht gibt.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: DJSMP]
#3258030.05.202212:46
ich habe intensiv mit einer Firma zu tun, die seit Jahren diese Flaschen korrekt verpackt und verschickt (nach SV653 und als "normales GG" auf See) und auch bei Discountern kommen die regelmäßig vor, alles bekannt, danke.
Diese "Bierkisten" sind mir eben kürzlich zum ersten Mal als Mehrwegbehälter für die Sprudelflaschen begegnet und so gut ich Mehrwegverpackungen finde, diese Art des Behälters finde ich höchst seltsam.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3258130.05.202213:35
Diese "Bierkisten" sind mir eben kürzlich zum ersten Mal als Mehrwegbehälter für die Sprudelflaschen begegnet
Hast Du zufälliger Weise ein Bild mit dem Handy gemacht. Wir Ausbilder sind immer sehr an solchen Bildern interessier? Kannst es mir auch als PM senden, dann bearbeite ich es so das man nicht den Nutzer erkannt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3258631.05.202209:39
Solche Kisten werden für Kleinflaschen ohne Ventilschutz oder Ventilkappe, also die CO2-Zylinder oder auch kleine O2-med-Flaschen, häufiger eingesetzt.
Bilder hab ich keine, aber dieses IGV-Merkblatt (von 2018) erklärt im Beitext zu Bild 5 diese Art Kisten durchaus für verwendbar.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: UBurkhard]
#3258931.05.202210:05
Für den Versand als Gasflasche nach P200 ist sowas auch völlig legitim, da die Flasche an sich bereits allein versandfähig ist und in Schutzkisten zum besseren Handling, Schutz, Ladungssicherung etc. eingestellt werde dürfen. Aber im Rahmen des Versandes nach SV653 (bitte einfach mal den Text dieser SV lesen, dort sind Außenverpackungen gefordert) stelle ich die Zulässigkeit in Frage, weil ich in Frage stelle, dass diese Kisten Außenverpackungen darstellen.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: DJSMP]
#3259031.05.202210:48
.....Wenn also die Ausrichtung der Verpackung geändert wird, darf auch aufm Kopp nichts raus fallen. Das ist bei der Bierkiste nicht gegeben. Demnach ist das ganz klar nicht vorschriftenkonform. ...
Genauso sehe ich das auch. Schon, weil "umschließen" alle 6 Seiten umfaßt, Gruß M.A.T.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: M.A.T.]
#3264707.06.202217:13
Die von Ihnen beschriebene Beförderung von CO2-Flaschen ist unserer Auffassung nach nicht zulässig. Konkret dürften die nach oben offenen Gasflaschenkisten nicht die Anforderungen einer Außenverpackung nach SV 653 erfüllen.
Aus der Begriffsbestimmung nach Kapitel 1.2 ADR/RID ergibt sich für Außenverpackungen die folgende Definition: „Der äußere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschließlich des saugfähigen Materials, des Polstermaterials und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.“ Dass eine Außenverpackung die Innengefäße bzw. die Innenverpackungen begriffsnotwendig umschließen muss, spricht dafür, dass sie nicht – ähnlich einer Getränkekiste – nach oben hin offen sein darf.
Diese Einschätzung dürfte zudem im Einklang mit der Begriffsbestimmung der Gefahrgutverpackung „Kiste“ im Sinne einer rechteckigen vollwandigen Verpackung aus Pappe gemäß Kapitel 1.2 ADR/RID stehen. Denn hiernach dürfen an Kisten überhaupt nur kleine Öffnungen angebracht werden, „sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird […]“. Eine Kiste, die wie beschrieben oben offen ist, entspricht demnach nicht mehr den grundlegenden Anforderungen, die die Gefahrgutregeln für diese Gefahrgutverpackung vorsehen.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3264807.06.202217:26
Hallo Claudi, da hat ja das GG-Referat vom BMVI, bei Dir ein kleiner Schreibfehler, relativ schnell geantwortet und den Beantworteren zu Deiner "Kiste" Recht gegeben.
Bin ja mal gespannt, wenn der erste Fahrer mit der "Kiste" unter Nutzung der Sondervorschrift 653 in eine Kontrolle kommt. Die Kiste selbst ist ja recht professionell, also keine Eintagsfliege!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Gerald]
#3264907.06.202218:19
Mit viel schmunzeln habe ich diesen Beitrag verfolgt. Ich hatte bei einem Unternehmen das ich betreue einen ähnlichen Fall. Getränkekisten "CO²-Sprudel"Flaschen rein. Diese ragten noch ein Stück oben raus. Antwort "So bekommen wir es geliefert. Auf drängen von mir wurde beim Lieferanten mit Hinweis auf meine Beanstandung reglamiert. Lange tat sich nix. Inzwischen werden die Flaschen wie in der SV 653 beschrieben geliefert. Anbei ein Bild (leider find ich das Bild auf dem die Kiste alleine zu sehen ist nicht mehr).
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: HaraldB]
#3265007.06.202218:21
Hallo Claudi, da hat ja das GG-Referat vom BMVI, bei Dir ein kleiner Schreibfehler
Nein nein, das ist schon richtig... seit 08.12.2021 heißt es Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Digitales_und_Verkehr
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3265908.06.202213:32
Danke, für den Hinweis. Diese Änderung ist an mir Vorbei gegangen, obwohl ich im Bundesanzeiger darüber nichts gelesen habe, kann aber sein ich habe es überlesen. Ja, da sieht man, für was Geld da ist, denn so eine Umbenennung ist nicht gerade billig. Schon die Umbenennung in BMVI hat viel Geld gekostet!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Gerald]
#3268010.06.202213:02
habe mir heute noch mal die Kartons angeschaut. Unglaublich... Raute teilweise nur 7x7 cm und mit Klebeband überklebt. Was mich aber irretiert ist, das Versandstück ist mit Umverpackung beschriftet. Meiner Meinung nach falsch da SV 653 zweiter Strich "die Flaschen sind in einer Außenverpackung......"
Wie könnte so etwas im worst case bei einer Kontrolle ausgehen?
VG Harald
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: HaraldB]
#3268410.06.202219:18
Hallo, dürfte von den Verantwortlichkeiten abhängen. Schauen Sie mal in die Anl. 7 unter F. Die einzelnen Owi sind mit "I" bewertet und liegen im mittleren dreistelligen Bereich. Also nicht Portokasse. Außerdem Unterbrechung der Beförderung bis zur Behebung des Mangels, was betriebswirtschaftlich wohl noch unangenehmer wäre. Gruß M.A.T.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: HaraldB]
#3268713.06.202208:15
habe mir heute noch mal die Kartons angeschaut. Unglaublich... Raute teilweise nur 7x7 cm und mit Klebeband überklebt. Was mich aber irretiert ist, das Versandstück ist mit Umverpackung beschriftet. Meiner Meinung nach falsch da SV 653 zweiter Strich "die Flaschen sind in einer Außenverpackung......"
Wie könnte so etwas im worst case bei einer Kontrolle ausgehen?
VG Harald
Diese Unart mit "Umverpackung" fällt mir auch immer wieder auf. Ich habe mal ein Design für einen Kunden für eben diese SV653 erstellt und NICHT Umverpackung draufgeschrieben, weil das im Falle der SV653 keine Umverpackung ist sondern eine Außenverpackung. Mit einem Lieferanten habe ich auch schon diskutiert, der hat das aber nicht eingesehen. Ich sehe in dem Wort Umverpackung keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Überkennzeichnung, es besteht dadurch keine Gefährdung also: meinetwegen, aber ich bleibe immer auf dem Standpunkt: das ist keine UV.
Was der Grund sein könnte: man kann die Flaschen auch als normale Gasflaschen nach P200 befördern. Dann wäre der Karton eine UV und müsste mir UN1013, Gefahrzettel 2.2 und Umverpackung beklebt sein - vielleicht ist das schon mal eine "Vorbereitung" dafür? Oder jemand kann halt Umverpackung und Außenverpackung nicht unterscheiden.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3269013.06.202220:14
danke für Deine Einschätzung. Ich sehe es wie Du, es handelt sich um eine Außenverpackung. Die Beschriftung in meinem Fall mit "Umverpackung" ist nach meiner Einschätzung Unwissenheit wenn man die ganze "Vorgschichte" betrachtet. In der Praxis oder auch bei Schulungen bekomme ich immer wiede mit dass die Begriffe "Außenverpackung bzw. Zusammengesetzte Verpackung und Umverpackung" ständig verwecheselt werden. Bin mal gespannt ob mein Kunde seinen Lieferanten anspricht und was dabei herraus kommt.
Harald
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: HaraldB]
#3269113.06.202220:18
Hallo, HaraldB die mögliche Owi liegt darin, daß zB die Kennzeichnung verdeckt oder unzureichend groß ist, oder eine Verpackung / Umverpackung nicht korrekt verwendet wird. Wenn man die Owi im Bußgeldkatalog nachverfolgt, findet man die verschiedenen GGVSEB-Verweisungen auf die ADR-Fundstellen, gegen die verstoßen werden kann. Gruß M.A.T.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3269214.06.202211:02
habe mir heute noch mal die Kartons angeschaut. Unglaublich... Raute teilweise nur 7x7 cm und mit Klebeband überklebt. Was mich aber irretiert ist, das Versandstück ist mit Umverpackung beschriftet. Meiner Meinung nach falsch da SV 653 zweiter Strich "die Flaschen sind in einer Außenverpackung......"
Wie könnte so etwas im worst case bei einer Kontrolle ausgehen?
VG Harald
Diese Unart mit "Umverpackung" fällt mir auch immer wieder auf. Ich habe mal ein Design für einen Kunden für eben diese SV653 erstellt und NICHT Umverpackung draufgeschrieben, weil das im Falle der SV653 keine Umverpackung ist sondern eine Außenverpackung. Mit einem Lieferanten habe ich auch schon diskutiert, der hat das aber nicht eingesehen. Ich sehe in dem Wort Umverpackung keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Überkennzeichnung, es besteht dadurch keine Gefährdung also: meinetwegen, aber ich bleibe immer auf dem Standpunkt: das ist keine UV.
Was der Grund sein könnte: man kann die Flaschen auch als normale Gasflaschen nach P200 befördern. Dann wäre der Karton eine UV und müsste mir UN1013, Gefahrzettel 2.2 und Umverpackung beklebt sein - vielleicht ist das schon mal eine "Vorbereitung" dafür? Oder jemand kann halt Umverpackung und Außenverpackung nicht unterscheiden.
Außerhalb des ADR gibt es eben keine SV 653. Da reicht schon eine Fahrt mit der Fähre nach UK. Dann werden die Flaschen zum Versandstück und die Kiste zur Umverpackung. Dann wäre "Umverpackung" korrekt.
Nach SV 653 ADR wäre aber die Kiste die Außenverpackung und mit dem Inhalt des Versandstücks. Ist alles etwas kompliziert. Kein Wunder, dass viele da nicht durchsehen...
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: DJSMP]
#3269314.06.202211:16
... Außerhalb des ADR gibt es eben keine SV 653. Da reicht schon eine Fahrt mit der Fähre nach UK. Dann werden die Flaschen zum Versandstück und die Kiste zur Umverpackung. Dann wäre "Umverpackung" korrekt.
Nach SV 653 ADR wäre aber die Kiste die Außenverpackung und mit dem Inhalt des Versandstücks. Ist alles etwas kompliziert. Kein Wunder, dass viele da nicht durchsehen...
Hallo, DJSMP, interessanter Punkt, die Kanaletappe. Was wäre dann mit der Begriffsbestimmung für Umverpackung im IMDG? Soweit die auf eine Kiste abstellt, wäre auch hier nach meiner Lesart eine vollwandige Umschließung vonnöten, was Bierflaschenträger ausschließt. "Umverpackung" würde ich darum auch beim Verkehr mit der Fähre nicht für zutreffend halten. Oder hab ich da einen Denkfehler? Gruß M.A.T.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3382207.11.202216:59
Hallo zusammen, bis jetzt war ich nur Leser dieses Themas. Nun habe ich aber mangels Erfahrung (stehe kurz vor der GB-Prüfung) noch eine Frage und schreibe somit meinen ersten Foreneintrag:
Wenn die CO2-Flaschen in einem Karton versendet werden, der alle Anforderungen nach SV 653 erfüllt, aber dieser Karton wiederum aus Ladungssicherungsgründen in eine oben offene, undurchsichtige Kunststoffkiste gelegt wird: gilt diese Kiste dann als Verpackung, oder ist das ein Mittel zur Ladungssicherung. Durch die Kiste soll vermieden werden, dass sich das Versandstück unkontrolliert auf der Ladefläche bewegt und vor Einwirkung durch andere Ladungsteile geschützt wird.
Oder anders gefragt: Muss ich die beschriebene Kiste wiederum zusätzlich kennzeichnen, obwohl die Kennzeichnung des Kartons darin beim Hineinsehen eindeutig zu erkennen ist?
Schöne Grüße Curt
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: GGCurt]
#3382407.11.202217:47
Hallo und willkommen, die Antwort steht, denke ich, in Ihrer Frage. "undurchsichtig" heißt, alle Kennzeichnungen etc. sind auf der sog. Umverpackung zu wiederholen; ich würde vermuten, daß auch beim Reingucken von oben die Kennzeichungen, die ja regelmäßig auf den Seiten angebracht sind, nicht unbedingt zweifelsfrei auszumachen sind. "Zur Ladungssicherung" heißt, es ist keine Verpackung sondern ein Hilfsmittel, damit wieder Umverpackung. Diese ist dann natürlich auf der Palette zu sichern, aber das dürfte klar sein. Sicher könnte man hier noch weiter ausführen, was zu beachten ist, aber Ihre eigentliche Frage dürfte damit beantwortet sein, oder? Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 07.11.202217:49.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: M.A.T.]
#3382809.11.202215:33
Vielen Dank für die Antwort. Die Sicherung der Kiste soll durch Spanngurte an Zurrösen gegen die Boardwand der Ladefläche erfolgen. Ein Verrutschen ist so auch ohne Palette ausgeschlossen (es handelt sich in meinem Fall tatsächlich um Fahrten mit einer einzelnen 425g CO2-Flasche).
Wenn nun die undurchsichtige Kiste gegen eine von allen Seiten einsehbare ausgewechselt würde, wäre man dann wieder konform mit der SV 653? Die vorgeschriebene Kennzeichnung mit der UN1013-Raute ist dann ja wieder so zu erkennen, im Zweifel sogar besser, als wenn die Versandverpackung zwischen anderen Kartons zugestellt wird.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: GGCurt]
#3386715.11.202209:38
Wenn nun die undurchsichtige Kiste gegen eine von allen Seiten einsehbare ausgewechselt würde, wäre man dann wieder konform mit der SV 653? Die vorgeschriebene Kennzeichnung mit der UN1013-Raute ist dann ja wieder so zu erkennen, im Zweifel sogar besser, als wenn die Versandverpackung zwischen anderen Kartons zugestellt wird.
Das ist das gleiche Prinzip wie bei allen Umverpackungen: wenn ich trotz Umverpackung die Gefahrgutsymbolik innen (also hier die Raute UN1013) eindeutig sehen kann - alles gut. Wenn nicht eindeutig sichtbar, dann Umverpackung zusätzl. kennzeichnen (Raute UN1013+Umverpackung).
Es wären, je nach Beförderungsumständen, auch andere Freistellungen nutzbar - Handwerkerfreistellung 1.1.3.1 c) vielleicht - warum fährst du nur mit 425g-Flasche herum?
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#3389717.11.202216:20
Die Beförderung beschränkt sich in meinem Fall auf (einzelne) 425g-Flaschen, da dies im Rahmen einer Direktlieferung vom Einzelhandel zum Kunden geschieht. Es wird also wesentlich weniger CO2 transportiert, als eigentlich unter 1.1.3.1 möglich wäre. Könnte ich mich auf diese Freistellung berufen, obwohl es sich nicht um einen Handwerkerbetrieb handelt?
Zuletzt bearbeitet von GGCurt; 17.11.202216:20.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: GGCurt]
#3389917.11.202216:34
Die Beförderung beschränkt sich in meinem Fall auf (einzelne) 425g-Flaschen, da dies im Rahmen einer Direktlieferung vom Einzelhandel zum Kunden geschieht. Es wird also wesentlich weniger CO2 transportiert, als eigentlich unter 1.1.3.1 möglich wäre. Könnte ich mich auf diese Freistellung berufen, obwohl es sich nicht um einen Handwerkerbetrieb handelt?
Auf welche der Freistellungen unter 1.1.3.1 ADR möchtest du dich denn berufen? 1.1.3.1 c)?
Wenn du dem Kunden die Flaschen für seine Automaten nur lieferst, dann fällst du definitiv nicht unter diese Freistellung.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: DJSMP]
#3391921.11.202217:41
Genau das ist der Fall, vom Einzelhandel zum Endverbraucher. Die 1.1.3.1 c) wäre sicher die einfachste Lösung gewesen, würde sie hier Anwendung finden.
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: GGCurt]
#3392222.11.202218:21
Findet sie aber nicht. Die 1.1.3.1 c) ist eine "Handwerkerregel", auch wenn die natürlich nicht für diese Branche begrenzt ist. Aber die Freistellung bezieht sich darauf, dass der Mitarbeiter eine Haupttätigkeit anbieten, also z.B. auf einer Baustelle schweißen oder pinseln muss und dafür Gefahrgut mit dort hin nimmt (also ne Gasbuttel oder n Farbeimer).
Wenn nur etwas ausgeliefert wird, dann ist das eine ganz normale Gefahrgutbeförderung ohne dass diese Freistellung greift.