Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Witterungsbeständigkeit von Kennzeichen #32521 18.05.2022 08:57
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 116
M
moerser Offline OP
Profi
OP Offline
Profi
M
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 116
Laut 5.2.1.2 müssen ja alle vorgeschrieben Kennzeichen "der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten".

und unter 5.2.2.1.2 heißt es "Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen".


Wie ist diese Witterungsbeständigkeit definiert?


Konkret geht es um Retouren von Kunden, die
a) im Falle von LQ vom Kunden über einen Paketdienstleister zurückgesendet werden
b) bei Gefahrgutversand von einem Transportdienstleister beim Kunden abgeholt werden

Für den Fall, dass der Kunde die Originalverpackung nicht mehr hat, wollen wir ihm die entsprechenden Kennzeichen zur Verfügung stellen.
Dieses könnte als Beilage zu der original Sendung erfolgen (Laserdruck auf Papier) oder im Download zum selbst ausdrucken (gängige Praxis bei Mitbewerbern).

Aber wie sieht es da mit der geforderten Witterungsbeständigkeit aus? Es geht um Paketversand oder Speditionsversand, die Pakete werden sicherlich nicht Regen oder sonstigem ausgesetzt sein.

Den Kunden Folienetiketten zuzusenden oder bei der Originalsendung für den Retourenfall beizulegen fällt aus Kostengründen raus.

Bei b) könnte natürlich auch der TDL die Etiketten mit- und anbringen, da möchte ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen (müssen).

P.S. Für den Fall, das der Rückversand eine bauartgeprüfte Kiste erfordert und der Kunde den Originalkarton nicht mehr hat, bekommt der Kunde diese von uns zugesendet.

Re: Witterungsbeständigkeit von Kennzeichen [Re: moerser] #32523 18.05.2022 10:48
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,256
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,256
Hallo, ich denke, das Schutzziel ist hier klar und Entscheidungsfreudigkeit gefordert. Eine noch weitergehende Definition werden Sie nicht finden. Für den Seeverkehr ist die Vorgabe spezifischer (3 Monate, Salzwasser), aber auch für längere Eisenbahnstrecken oder gar ADN sollte einige Wochen Haltbarkeit gegeben sein. Für die Straße solange wie der maximale Beförderungsweg dauert, und die ganzen Handhabungsabschürfungen etc. berücksichtigt.
Wenn während der Beförderungsdauer das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, war es nicht ausreichend. Ein evtl. sogar 1c-Ausdruck auf Druckerpapier und Ankleben mit Klebe-Streifen am Rand reicht selbstverständlich nicht!
Die am Markt langjährig tätigen Anbieter von Kennzeichen / Gefahrzetteln bzw von GG-Verpackungen sind hier sicher ein hervorragender Ansprechpartner; die wissen, welche Kleber und Oberflächen passen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Witterungsbeständigkeit von Kennzeichen [Re: moerser] #32527 18.05.2022 18:38
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo,
Antwort auf
"der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten".


Ja, das ist natürlich so ein Problem. Aber bedenke Bitte, auch erhöhte Luftfeutigkeit kann ein Kennzeichen nach Unterabschnitt 4.4.7.1, wenn es mit dem Drucker hergestellt wurde verändern. Und wenn sich die Auslegung des ADR-Textes etwas sehr weit ausgelegt werden, dann wird es nicht all zu lange dauern, und es gibt eine konkrete Festlegung. Die wir eigentlich nicht wollen, zumal es auf jeden Fall teurer wird!

Antwort auf
Konkret geht es um Retouren von Kunden, die
a) im Falle von LQ vom Kunden über einen Paketdienstleister zurückgesendet werden
b) bei Gefahrgutversand von einem Transportdienstleister beim Kunden abgeholt werden


Ich denke mal, da seit Ihr bestimmt weiter, wie andere Dienstleister. Aber nach sollchen würde ich mich nicht richten.

Im Anhang habe ich mal ein Bild von einen Brief eingestellt, welcher nach Kapitel 3.4 befördert wurde. Nur bin ich der Meinung, dass ist keine zusammengesetzte Verpackung, aber der Absender wohl schon!!! Da war eine kleine Spraydose drin. Ja, manch ein Onlinehändler nimmt es mit dem Gefahrgutrecht nicht so genau!!!
Ich weis aus meiner Erfahrung, das wenn ich ein Paket öffne, es meisten defekt geht. Und dann finde ich schon Deinen Nachsatz: "P.S. Für den Fall, das der Rückversand eine bauartgeprüfte Kiste erfordert und der Kunde den Originalkarton nicht mehr hat, bekommt der Kunde diese von uns zugesendet." besonders gut. Und dann legt doch Ihr das Kennzeichen mit bei. Ich denke mal, soviele Rücksendungen von Eueren Produkten wird es wohl nicht geben.

Antwort auf
Bei b) könnte natürlich auch der TDL die Etiketten mit- und anbringen, da möchte ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen (müssen).


Dann würde ich einen TDL nehmen, auf welchen Du Dich verlassen kannst. Wenn es zum Zwischenfall kommen würde, dann ist auch der TDL mit im Boot. Und es gibt TDL (KEP) die auf dem Gebiet Einhaltung der Gefahrgutvorschriften sehr weit vorn mitspielen.

Anhänge Kapitel 3.4 mit Post 2.jpg

Gruss aus Unterfranken

Gerald

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 27.03.2024 23:09
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3