Guten Morgen zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer Fundstelle im ADR bzgl. der Position von der UN-Nr. und Gefahrzettel auf dem Versandstück. Gefahrzettel müssen ja auf derselben Fläche des Versandstückes angebracht werden (5.2.2.1.6), das ist soweit klar, aber eine direkte Verbindung zwischen UN-Nr. und Gefahrzettel habe ich bisher nicht gefunden. Kann hier jemand helfen?
Hintergrund: Ein Lieferant liefert uns 5 L-Kanister, bei denen die UN-Nr. auf der Vorderseite und der Gefahrzettel auf der Rückseite angebracht ist. Nach meinem Verständnis sollte/müsste das alles auf der gleichen Seite angebracht werden, insbesondere wenn wie hier die größe des Kanisters eindeutig ausreichend in der Größe ist.
Vielen Dank &
Beste Grüße
Thorsten