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Re: LQ trotz kompletter Kennzeichnung? [Re: Michael] #32752 21.06.2022 15:30
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moerser Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Das bezieht sich auf den Fall, dass auf dem Packstück neben dem LQ-Label das Gefahrenklasse-Label aufgebracht ist (z.B. LQ und Kl. 3).

Wenn die Label auf den Fässern bleiben, handelt es sich bei dem Versandstück (Karton) aber vermeidlich um eine Umverpackung welche mit LQ gekennzeichnet wurde und nicht mit den Gefahrenlabel und der Kennzeichnung "Umverpackung".

Sicher wird niemand bei einer Kontrolle diesen Karton öffnen und dies feststellen. Der Versand an einen GG-Experten könnte bei den Ordnungsbehörden dann aber zu einem Hinweis führen.

Da bliebe dann nur das abkleben....


Oder es handelt sich bei dem Fass um ein Versandstück nach ADR, was als Innenverpackung in eine Kiste gemäß LQ verpackt wurde. wink

Ein GG-Experte würde sich in unserem Onlineshop die jeweiligen SD anschauen und erkennen, daß die Mengen einen Versand als LQ erlauben und dann verzweifelt das ADR danach durchsuchen ob bei einer zusammengesetzten Verpackung nach LQ die Innenverpackung als eigenständiges Versandstück gekennzeichnet sein dürfte. crazy

Zuletzt bearbeitet von moerser; 21.06.2022 15:33.
Re: LQ trotz kompletter Kennzeichnung? [Re: Michael] #32754 21.06.2022 15:35
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Gerald Offline
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Hallo Michael,
wenn ich das Kapitel 3.4 nutzen möchte, geht das nur über eine Zusammengesetzte Verpackung, steht in Abschnitt 3.4.2 "Innenverpackung" = Fass" siehe zweites Bild "UN 1A2 ...." und eine "Außenverpackung" = Karton!!

"Umverpackung" ist in Abschnitt 3.4.11 (für Beförderung nach Kapitel 3.4) ansonsten in Abschnitt 5.1.2 (trifft hier aber nicht zu) geregelt, und da muss das Wort "Umverpackung" drauf stehen, und wenn das nicht steht, dann kann man das auch nicht verwechseln.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LQ trotz kompletter Kennzeichnung? [Re: Gerald] #32756 22.06.2022 07:51
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Claudi Online
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Natürlich kann man vollwertige Einzelverpackungen (also hier diese Fässchen) als Innenverpackungen einer LQ-zusammengesetzten Verpackung definieren und die als LQ versenden.

Es ist auch nicht verboten, dass die IP vollwertig gekennzeichnet/ markiert sind.

Antwort auf
Ein GG-Experte würde sich in unserem Onlineshop die jeweiligen SD anschauen und erkennen, daß die Mengen einen Versand als LQ erlauben und dann verzweifelt das ADR danach durchsuchen ob bei einer zusammengesetzten Verpackung nach LQ die Innenverpackung als eigenständiges Versandstück gekennzeichnet sein dürfte.


Ein Gefahrgutexperte sollte irgendwann verstanden haben, dass nicht alles im ADR steht. Ja, alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten aber:
Hier tut man nichts verbotenes, es gibt keine Regelungen, wie IP zu kennzeichnen sind, es ist nichts falsch gekennzeichnet.
Vielleicht kommt demnächst noch jemand auf die Idee, dass IP nicht bauartgeprüft sein dürften, weil man sie sonst mit Einzelverpackungen verwechseln könnte?
Oder darf der Fahrer von LQ keinen ADR-Schein haben, weil man sonst auf die Idee kommen könnte, dass es ein kennzeichnungspflichtiger Transport ist und nur due Versandstücke falsch gekennzeichnet seien und man die WT vergessen hat ;-)

Bei LQ geht es um das Versandstück, welches bei LQ aus einem Außenkarton und IP (Fässchen) besteht. Bei LQ muss die Außenverpackung mit Raute/ Pfeilen gekennzeichnet sein.
Ist der Außenkarton korrekt gekennzeichnet (LQ-Raute, Pfeile), ist LQ erfüllt (ja, und der ganze Rest vion Kapitel 3.4 ADR).
Die Außenverpackung kann man auch als Umverpackung ansehen, dann müsste man sie natürlich anders kennzeichnen, es wäre kein LQ mehr.

Eine Verpackung (hier der Außenkarton) kann mehreres sein, je nach eigener gewählter Verpackungsweise.

Antwort auf
Der Versand an einen GG-Experten könnte bei den Ordnungsbehörden dann aber zu einem Hinweis führen.


Von der fachlichen Seite hier abgesehen: wenn mir eine Firma was falsches schickt (und das kommt nicht selten vor), dann käme ich nie auf die Idee, das einer Ordnungsbehörde zu melden sondern ich schreibe der Firma ne freundliche email mit Erläuterungen - solange keine akute Gefahrgut für Leib und Leben aufgrund des Fehlers besteht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 22.06.2022 08:00.
Re: LQ trotz kompletter Kennzeichnung? [Re: Claudi] #32757 22.06.2022 08:42
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moerser Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Natürlich kann man vollwertige Einzelverpackungen (also hier diese Fässchen) als Innenverpackungen einer LQ-zusammengesetzten Verpackung definieren und die als LQ versenden.

Es ist auch nicht verboten, dass die IP vollwertig gekennzeichnet/ markiert sind.


Danke für die Antwort.
So habe ich das eigentlich auch gesehen.

Nun muss ich mir aber für die Mitarbeiterschulung etwas neues überlegen, bisher ist mir in unserem Sortiment noch kein LQ Artikel untergekommen der als vollwertiges Versandstück gekennzeichnet ist,
von daher habe ich das immer als Hinweis auf 1000P bzw. Kennzeichnungspflichtigen Transport angesehen.

Leider bekommen unsere Verpacker (noch) keinen automatischen Hinweis auf die Gefahrgutart bei der Kommissionierung.

Im Moment versenden wir nur SV188, SV375, SV658 und LQ, sowohl in der Filialbelieferung als auch im Onlineshop

Zukünftig sollen noch Lieferungen nach 1.1.3.6 an die Filialen und Versand von Gefahrgutbestellungen über den Onlineshop dazukommen.

Im Moment laufen die Gefahrgutlieferungen sowohl an die Filialen als auch Onlinebestellungen nur direkt ab Lieferant an Filiale bzw. Kunde.

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