Maßgeblich ist nicht unbedingt die Herstellung des Kunststoffes (Datumsuhr) sondern wann das Gesamtkonstrukt hergestellt wurde - das sollte in der Bauartcodierung stehen.
Was heißt also "neuer IBC"? Selbst, wenn ein IBC noch nie benutzt wurde und nur auf Lager stand, laufen die Prüffristen/ Inspektionsfristen ab Herstellung und die Lebensdauer des Kunststoffes.
Ist der Behälter auch 01/19 hergestellt worden? Falls ja: Der IBC hätte gar nicht befüllt werden dürfen, falls er nicht 07/2021 die "kleine Inspektion" erhalten hat nach 6.5.4.4.1 b) inkl. Dichtheitsprüfung nach 6.5.4.4.2 ADR.
In befülltem Zustand ist so eine Inspektion (glaube ich) nicht machbar...
Wer macht die Inspektion? siehe BAM GGR 002
Die Anforderungen des Unterabschnitts 6.5.4.4.1 b) ADR/RID bzw. 6.5.4.4.1.2 IMDG-Code gelten als zufriedenstellend erfüllt, wenn diese Inspektionen in Abständen von nicht mehr als zweieinhalb Jahren durch die nach Teil A dieser BAM GGR 002 anerkannten Inspektionsstellen I oder durch die nach Teil B dieser BAM GGR 002 anerkannten Inspektionsstellen II nach den Maßgaben der BAM GGR 002 durchgeführt wurden.
Über beide Inspektionen ist jeweils ein Prüfbericht zu verfassen und eine Kennzeichnung auf dem IBC vorzunehmen.
Inspektionsstellen I dürfen auch die "große" Inspektion nach 5 Jahren (Übereinstimmung mit dem Baumuster) machen, Inspektionsstellen II nur die "kleine". Wie man Inspektionsstelle I oder II wird, ist auch in der BAM GGR 002 nachzulesen
Ich meine es gibt auch Listen bei der BAM, zumindest die Inspektionsstellen I
https://tes.bam.de/TES/Content/DE/S...n/Gefahrgutverpackungen/anerkennung.htmlInspektionsstellen I dürfen auch die "kleine" Inspektion machen, kA warum die Inspektionsstellen II nicht (mehr?) veröffentlicht sind, sind vielleicht zu viele?
Bei Kombinations-IBC mit Kunststoffblase wird diese nach 5 Jahren (Ablauf Kunststoff, bei manchen Gefahrgütern auch schon früher) gewechselt, sofern der "Metallkorb" noch gut ist - dann erfolgt die Inspektion a) mit neuer Kunststoffblase.
4.1.2.2 ADR enthält Möglichkeiten zur Beförderung abgelaufener IBC, aber befüllt ist eigentlich 6 Monate nach Fristablauf Ende. D.h. der IBC mit UN3082 muss entleer/ umgefüllt werden. Leer+ungereinigt darf er zur Prüfung oder Entsorgung befördert werden.