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Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 #33753 25.10.2022 13:37
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Buchenthal Offline OP
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Hallo zusammen,

wie oder woran kann ich denn erkennen, ob die o.g. VO im SDB berücksichtigt wurde?

Für Ihre / Eure Hilfe wie immer vielen lieben Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Michaela

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Buchenthal] #33755 25.10.2022 13:41
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Hallo, Frau Buchenthal,
soweit ich das Regelwerk verstehe sollte das Überarbeitungsdatum oben im SDB zeigen, welcher Rechtsstand zugrundeliegt.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: M.A.T.] #33756 25.10.2022 13:47
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Buchenthal Offline OP
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Hallo M.A.T.

Ich habe mit einer schwereren Antwort gerechnet :-D

Vielen lieben Dank und einen schönen Tag.

Michaela Buchenthal

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Buchenthal] #33758 25.10.2022 13:51
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M.A.T. Offline
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Na ja, das ist die formale Seite. Inhaltlich werde ich immer stutzig, wenn die Angaben nicht offensichtlich konsistent sind. ZB noch a-Randnummern oder GGVE oder ADNR erwähnt werden, oder noch überholte UNNR-Zuordnungen bestehen, die die fest/flüssig-Differenzierung nicht berücksichtigen, oder wenn Legaleinstufungen der EU-Liste oder WGK drinstehen, die schon überholt sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: M.A.T.] #33760 25.10.2022 14:14
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Buchenthal Offline OP
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Ich habe heute ein SDB ohne Datum bekommen. Das Produkt enthält Schwefelhexafluorid (UN 1080) laut Tante Google ein farb- und geruchloses Gas. In Punkt 9 stand aber solid. Und in Punkt 14 wurden 2 UN Nummern angegeben. confused

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Buchenthal] #33762 25.10.2022 20:52
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Floridacargocat Offline
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Hallo Frau Buchental,
in meiner Trainingstaetigkeit werde ich oft damit konfrontiert, dass mich meine Kandidaten immer fragen, ob sie denn Chemie, Physik oder Materialwirtschaft studiert haben muessen, um einzuschaetzen, ob ein SDB (SDS) seine Richtigkeit hat.
Meine Antwort ist NEIN, aber der gesunde Menschenverstand reicht in den meisten Faellen aus, um das einzuschaetzen. Die andere Seite ist, wie alt diesesSDB / SDS ist. Bei mehr als 10 Jahren sollte effektiv nachgeforscht werden. Wenn man weiss, dass sich eine Verordnung mit Auswirkungen auf den Versand geaendert haben, dann ist nachzupruefen, welches Datum dieses SDB / SDS aufweist und dann vergleicht.
Wenn gleich zwei UN Nummern angegebn sind, dann grosse Vorsicht und eventuell beim Hersteller nach weiteren Details nachfragen. Ist mir einmal bei Airbags fuer einen BMW passiert, und hierbei kam dann auch noch der Zeitunterschied zwischen den USA und Deutschland ins Spiel.
Wenn kein Datum (erste Ausgabe bzw. Reision) angegeben ist, muss halt weiter nachgeforscht werden; wenn dann auch noch Unterschiede in der Beschreibung auffallen, dann sollte man sich dieses SDB mehr als genau ansehen, ob da nicht noch weitere Ungreimtheiten sind.
Gruss aus Florida

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 25.10.2022 20:56.
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Floridacargocat] #33764 26.10.2022 07:20
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Claudi Online
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Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268, je nach Verpackung/ Testsituation, Stichwort Bonfiretest, oder UN0503 bei uralten mit viel NEM oder Prototypen)... bzw. aus einer UN3268 kann bei Veränderung der Verpackung wieder eine UN0432 werden.

Was für ein Produkt ist das denn, welche UN-Nummern stehen im SDB? Wenn Sie, Frau Buchental, schreiben, dass das Produkt Schwefelhexafluorid enthält, was für ein Produkt ist das? Es gibt ja auch noch UN-Nummern für Gegenstände/ Geräte...
Gerade bei dem großen Bereich der Gegenstände, Maschinen, Geräte haben wir einmal die Forderung von Leuten, die ein SDB wollen, aus verschiedenen Gründen. Für Gegenstände etc. gibt es aber keine "offiziellen" SDB, nur für Stoffe/ Gemische. Dann steht dort die UN-Nummer für den enthaltenen Stoff drin, aber der Gegenstand hat eine ganz andere UN-Nummer.

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Claudi] #33767 26.10.2022 18:12
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268,


Airbags werden meistens unter UN 0503 bzw. UN 3268 gefahren, der Unterschied ist UN 0503 ist Klasse 1 und zwar 1.4G und unterliegt nach dem SprengG §3 Abs. 1 Ziffer 2 (Richtlinie 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 Seite 29) dem Sprengstoffgesetz und dem ADR, und bei 1.4G müssen bestimmte Auflagen z.b. das Zusammenladeverbot beachtet werden. Bei UN 3268 ist es etwas anderers, da Klasse 9 und hier sind nur die Bestimmungen des ADR einzuhalten, aber eben nicht das Sprengstoffgesetz.

UN 0432 sind z.b. ein Löschgeneratoren, welche in Fahrzeugen z.b. Bussen (Neubauten) eingebaut sein müssen, in der Berlin bei den Öffentliche schon seit 2011 oder auch in Maschinen (Drehmaschine, Frässmaschinen u.s.w. Diese wurden durch Antrag bei der BAM von UN 0432 umklassifiziert auf UN 3268 Klasse 9, und damit sind diese aus Klasse 1 raus und es sind jetzt Klasse 9, was die Anwendung/Nutzung erleichtert.

Man sollte sich immer an den Hersteller wenden, der muss ein Produkteblatt, Produkteinformation bzw. technische Information bereit stellen, in welche die UN-Nummer steht, Sicherheitsdatenbaltt gemäß aktuellen REACH- und CLP-Verordnung nur noch bei Stoffen bzw. Stoffgemischen, aber nicht mehr bei Gegenständen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Gerald] #33768 27.10.2022 13:05
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StefanMUC1 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Claudi,
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Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268,


Airbags werden meistens unter UN 0503 bzw. UN 3268 gefahren, der Unterschied ist UN 0503 ist Klasse 1 und zwar 1.4G und unterliegt nach dem SprengG §3 Abs. 1 Ziffer 2 (Richtlinie 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 Seite 29) dem Sprengstoffgesetz und dem ADR, und bei 1.4G müssen bestimmte Auflagen z.b. das Zusammenladeverbot beachtet werden. Bei UN 3268 ist es etwas anderers, da Klasse 9 und hier sind nur die Bestimmungen des ADR einzuhalten, aber eben nicht das Sprengstoffgesetz.

UN 0432 sind z.b. ein Löschgeneratoren, welche in Fahrzeugen z.b. Bussen (Neubauten) eingebaut sein müssen, in der Berlin bei den Öffentliche schon seit 2011 oder auch in Maschinen (Drehmaschine, Frässmaschinen u.s.w. Diese wurden durch Antrag bei der BAM von UN 0432 umklassifiziert auf UN 3268 Klasse 9, und damit sind diese aus Klasse 1 raus und es sind jetzt Klasse 9, was die Anwendung/Nutzung erleichtert.

Man sollte sich immer an den Hersteller wenden, der muss ein Produkteblatt, Produkteinformation bzw. technische Information bereit stellen, in welche die UN-Nummer steht, Sicherheitsdatenbaltt gemäß aktuellen REACH- und CLP-Verordnung nur noch bei Stoffen bzw. Stoffgemischen, aber nicht mehr bei Gegenständen!


Die Hersteller und Vertreiber nennen diese Produktdatenblätter oft "Sicherheitsinformation". Dieses hat die gleiche Struktur / Layout wie ein Sicherheitsdatenblatt aber, halt nicht vollumfänglich bzgl. der Inhalte. Dies hat sich bewährt und wird in der Supply Chain akzeptiert.

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: StefanMUC1] #33769 27.10.2022 17:05
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Gerald Offline
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Hallo Stefan,
Antwort auf
Die Hersteller und Vertreiber nennen diese Produktdatenblätter oft "Sicherheitsinformation".


Du hast ja Recht, und wie die Hersteller Ihre Information über die Gegenstände nennnen, ist eigendlich egal, hauptsache nicht Sicherheitsdatenblatt. Obwohl mir der begriff, weil es ihn schon seit Jahrzehnten gibt, eigentlich besser gefällt. Man hätte ja in der REACH- und CLP-Verordnung einfach am Ende eine Bemerkung schreiben können, das z.b. bei Gegenständen, man diese Festlegung in abgeschwechter Form verwenden könnte. Ich denke mal, da wäre vieles leichter. Aber was soll es!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Floridacargocat] #33775 28.10.2022 13:58
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Buchenthal Offline OP
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Vielen lieben Dank für Ihre Antwort :-)

Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Claudi] #33776 28.10.2022 14:04
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Buchenthal Offline OP
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Hallo liebe Claudi,

auch Ihnen vielen lieben Dank für Ihre Antwort.

Wie man das Produkt beschreibt weiß ich nicht. Wie es ausschaut können Sie unter nachfolgendem Link sehen: https://xray.comet.tech/en/products/xmb-225

Im Download Center findet man auch besagtes MSDS.

Ich habe jetzt vom Hersteller die rechtsverbindlich Information bekommen dass es UN 3164 ist und die Freistellung gemäß SV 594 genutzt werden kann.

Schönes Wochenende!

Freundliche Grüße

Michaela Buchenthal

Zuletzt bearbeitet von Buchenthal; 28.10.2022 14:04.
Re: Sicherheitsdatenblatt nach VO (EU) 2020/878 [Re: Gerald] #33995 28.11.2022 10:28
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Claudi,
Antwort auf
Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268,


Airbags werden meistens unter UN 0503 bzw. UN 3268 gefahren, der Unterschied ist UN 0503 ist Klasse 1 und zwar 1.4G und unterliegt nach dem SprengG §3 Abs. 1 Ziffer 2 (Richtlinie 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 Seite 29) dem Sprengstoffgesetz und dem ADR, und bei 1.4G müssen bestimmte Auflagen z.b. das Zusammenladeverbot beachtet werden. Bei UN 3268 ist es etwas anderers, da Klasse 9 und hier sind nur die Bestimmungen des ADR einzuhalten, aber eben nicht das Sprengstoffgesetz.

UN 0432 sind z.b. ein Löschgeneratoren, welche in Fahrzeugen z.b. Bussen (Neubauten) eingebaut sein müssen, in der Berlin bei den Öffentliche schon seit 2011 oder auch in Maschinen (Drehmaschine, Frässmaschinen u.s.w. Diese wurden durch Antrag bei der BAM von UN 0432 umklassifiziert auf UN 3268 Klasse 9, und damit sind diese aus Klasse 1 raus und es sind jetzt Klasse 9, was die Anwendung/Nutzung erleichtert.

Man sollte sich immer an den Hersteller wenden, der muss ein Produkteblatt, Produkteinformation bzw. technische Information bereit stellen, in welche die UN-Nummer steht, Sicherheitsdatenbaltt gemäß aktuellen REACH- und CLP-Verordnung nur noch bei Stoffen bzw. Stoffgemischen, aber nicht mehr bei Gegenständen!


Hallo Gerald,

da möchte ich nochmal einhaken. Gefahrgut- und Sprengstoffrecht sollte hier strikt getrennt werden. Du kannst i.d.R. nicht vom einen auf das andere Rechtsgebiet schließen.

Die gefahrgutrechtliche Einstufung hängt von der Übereinstimmung des Prüfmusters in seiner versandfertigen Verpackung mit dem UN Handbuch Prüfungen und Kriterien zusammen. Für Klasse 9, UN 3268 muss die versandfertige Verpackung mit Prüfmuster den Außenbrandtest UN 6c (Bonfire-Test) bestanden haben. Im ADR findet sich diese Anforderung in SV 280. Da muss die BAM nicht unbedingt ihren Senf dazu geben. Ein Prüfbericht des bestandenen Tests reicht für den Auftraggeber/Absender aus.

Auch für die Zuordnung zu 1.4S definiert das UN Handbuch einige Bedingungen. Aus der Praxis kann ich aber sagen, dass man es hier i.d.R. so handhabt, dass nicht konforme Teile unter der in meinen Augen richtigen Einstufung der Klasse 1.4G, UN 0503 ohne jeglichen Test einstuft. Da diese Einstufung allerdings elementare Nachteile im See- und Luftverkehr aufweist, wird die Klasse 1.4S UN 0432 genutzt, meistens ohne eine Übereinstimmung mit den Bedingungen an 1.4S zu prüfen. ;-)

Um nun auf das SDB zurück zu kommen: Die 1. SprengV fordert die Erstellung eines SDB. Und da schreiben die Automobilisten, wie schon geschrieben, alle drei Einstufungen rein und man darf sich selbst für die richtige entscheiden. In der Regel wird das Muster-SDB des VDA genommen und nur mit eigenem Firmenlogo versehen.

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