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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Michael] #34258 13.01.2023 14:48
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Ursprünglich geschrieben von: Michael


Prüfung Personal bei ständig wechselnden Umschlagspersonal ist vom Aufwand auch nicht zu unterschätzen.


Hallo, ja, wenn man Personal als zu kostenminimierenden Faktor und nicht als Investition sieht, dann ist das eine Konsequenz. Die Firmen, für die Kl. 1 bzw. 7 gefahren werden, haben sehr geringe Fluktuation und praktisch keine nennenswerten Unfälle. Es geht also.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: SGAMP] #34259 13.01.2023 15:38
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Gerald Offline
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Hallo SGAMP,
Antwort auf
Die Suche nach einem Spediteur bzw. einer Kooperation, die Stückguttransporte für Güter mit hohem Gefahrenpotential durchführt,


Es schein wohl wirklich so zu sein, dass es hier Probleme gibt. Ich sende Dir dann noch eine private Nachricht, ich denke mal der Chef kann Dir vielleicht für den Ein oder anderen Fall helfen.

Wenn ich so die anderen Beiträge zu dem Thema lese, da kann man schon auf komische Ideen kommen. Auch wenn Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential befördert werden muss, dann hat das schon einen Grund. Denn Erstens braucht jemand diese Güter um diese zu verwenden oder zu bearbeiten, und einen Kundenstamm wird es schon geben. Und warum bestimmte gefährliche Güter als
Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential eingestuft sind, da brauchen wir nur mal in die verschiedensten Anschläge in den verschiedensten Ländern sehen.

Nehmen wir mal die Entwicklung bei der Vermarktung z.b. bei Wasserstoffperoxid-Lösungen; von Ammoniumnitrat mit einem Strickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat über 16%; von Aceton u.ä. nach dem es den ein oder andere Anschlag gegeben hat. Erst standen diese Stoffe teilweise in der ChemVerbotsV, hat aber nicht so funktionier und nun stehen sie in Ausgangsstoffgesetz vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2678), welches den Bezug zur Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe herstellt, die Stoffe selbst stehen im Anhang 1.

Dem letzten Beitrag von M.A.T. unter #34258 13.01.2023 13:48 kann ich nicht weiter hinzufügen, weil ich es genau so sehe.

Mich persönlich hat es schon nachdenklich gestimmt, als ich in der Ausbildung erfahren habe, dass so manche grosse Spedition die Beförderung fast nur mit Supunternehmern abwickelt, obwohl auf den Fahrzeugen der Name der Spedition steht und nicht der Name des Supunternehmers!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Gerald] #34260 13.01.2023 15:49
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Hallo, Gerald,
nur zwei Sätze weil eigentlich etwas neben der Frage: das wahrscheinlich inländisch meistbeförderte GG neben Heizöl ist 1203, und hat hohes Gefahrenpotential (ich nenn' die Terrorgüter).
Ich habe zum Glück noch von keinem Anschlag damit gehört.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: M.A.T.] #34261 13.01.2023 15:56
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Aus der Praxis kann ich sagen: Fuhrunternehmen, die UN1203 fahren, haben Sicherungspläne - zumindest die, die ich kenne.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Claudi] #34262 13.01.2023 16:07
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Im Stückgut ist UN1203 doch kein Gut mit hohem Gefahrenpotential und wird in diversen Kanistergrößen bis hin zum 200l Fass regelmässig transportiert.

Im Bereich der Tanktransporte wird es zu 95 Prozent direkt von A (Raffinierie) nach B (Tankstelle) gefahren. Auf langen Strecken muss mit Bahn transportiert werden. Daher ist von Hause aus schon ein guter Schutz geboten.

War es nicht auch so, dass die Fahrzeuge einen von außen betätigbaren Notschalter haben müssen? Das macht es für Terroristen alles nicht einfacher...


Dennoch: Toi, Toi, Toi!

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Michael] #34263 14.01.2023 13:15
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Ich ging von TKW aus...

Wie kommt denn Benzin vom Tanklager zur Tankstelle? Mit Fuhrunternehmen in TKW. Das sind zumeist derartige TKW, die nicht §§35gg unterliegen aufgrund erhöhter Wandstärke etc. - oder man fährt mit Allgemeinverfügung.
Was es hier eigentlich nicht gibt sind lange Abstellungen außer man mächte Freitag/ Samstag vorladen für Montag - das geht dann nicht oder man muss das Fahrzeug sichern. Wobei das auch für für leere ungereinigte Benzin-TKW gilt...
Auch auf der Bahn gibt es Halte (z. B. weil ICE vorbei muss) oder Abstellungen beim Rangieren - auch alles 1.10-relevant.

Ja, TKW für Benzin sind Typ-FL und haben einen Notaus-Schalter. Der muss allerdings nicht außen sein, sondern mind. 1 im Fahrerhaus. Wenn weitere optionale Notausschalter außen sind (einer außen ist üblich), müssen diese funktionieren.

Das hält jetzt aber auch keine Terroristen ab, wenn wenn man den Schalter erneut betätigt, geht die Elektrik wieder an. Man kann z. B. weiterhin das Fahrzeug komplett übernehmen und als rollende Bombe gebrauchen, den Tank durch Sprengstoff beschädigen und Brand/ Explosion hervorrufen etc.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Claudi] #34264 14.01.2023 16:53
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
ist alles schön erklärt.

Es geht ja bei Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential nicht nur um Anschläge, klar hat uns der 11. September 2001 gezeigt, mit was man in der jetzigen Zeit rechnen muss. Aber es geht ja auch darum, dass Unfälle bzw. gefährliche Zwischenfälle bei Möglichkeit ausgeschlossen werden, und sollte es trotzdem dazu kommen, dass dann richtig gehandelt wird, um größeren Schaden zu vermeiden.

@M.A.T.
Antwort auf
Ich habe zum Glück noch von keinem Anschlag damit gehört.


Auch wenn Du davon nichts gehört hast, hat es sowas schon gegeben. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, aber wenn Du Mister Google fragst, wirst Du es finden.

Ich habe mittlerweile gelernt, dass man manchmal etwas vorsichtiger sein muss, vor allen wenn man im Internet unterwegs ist.

Wir hatten schon mal ein ähnliches Thema hier, und da ein alter Bekannter, welchen ich sehr geschätzt habe, von uns eine kleine "Hintergrund-Ergänzung" geschrieben, welche ich sehr treffend finde.



Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Gerald] #34265 15.01.2023 11:51
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Claudi Online
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Es ist ja immer nur eine Frage, wieviel kriminelle Energie aufgebracht werden muss, um etwas zu erreichen. Verhindern geht nur so lange, bis jemand einen Weg findet, etwas doch zu tun.

Ob es die Beschaffung von Chemikalien zum Bau von Waffen, Bomben, ... ist, die Nutzung eines Fahrzeuges als rollende Bombe (https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_auf_die_Al-Ghriba-Synagoge_2002) - man kann es erschweren, damit vielleicht der "08/15-Möchtegern-Terrorist" Pläne nicht umsetzen kann.
Wobei man auch mit nicht-1.10-Gütern ziemlichen Schaden anrichten kann denke ich. Gut, in D haben wir noch die Chemikalienverbotsverordnung, die Privatleuten den legalen Zugang zu gewissen Substanzen verwehrt.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: Gerald] #34266 15.01.2023 12:01
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Hallo, Gerald,
ich sehe es auch so, daß Details für öffentliche Diskussion eher nicht ratsam sind.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 1.10 - Stückgutversand [Re: M.A.T.] #34267 16.01.2023 08:31
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Michael Offline
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Es geht ja langsam auch sehr am Thema vorbei. Es ging um 1.10 im Stückgutversand bzw. die Bereitschaft von Unternehmen/Verbünden dieses transportieren zu wollen.

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