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Klas #34325 25.01.2023 10:17
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paul Offline OP
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Eine Frage an die

Zuletzt bearbeitet von paul; 27.01.2023 04:11.
Re: Klas [Re: paul] #34332 28.01.2023 13:26
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Hallo,
Klassifizierung finde ich immer interessant - was ist denn die Frage?
Gruß
M.A.T.

Re: Klas [Re: M.A.T.] #34349 30.01.2023 09:51
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paul Offline OP
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Sorry…irgendwie hat das posting nicht funktioniert..

Es geht um die unter 2.2.41.1.19 gennannten UN Nummern (2956, 3241, 3242, 3251)

Sind diese nur als beispielhaft aufgeführt – also keine abschließende Auflistung?

Grüße
Paul

Re: Klas [Re: paul] #34351 30.01.2023 10:04
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M.A.T. Offline
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Hallo, nach dem Wortlaut der Randnummer sehe ich das nicht als abschließende Aufzählung solcher Einzelstoffe. Siehe zum Vergleich die Rn. davor, dort steht "sind dies"; das ist für mich abschließend. Im derzeitigen ADR sind mir allerdings keine weiteren Stoffeinträge dieser Klassifizierung bekannt; für weitere Zuordnungen käme dann möglicherweise im Baum der Sammelpositionen der Klassifizierungscode SR1 infrage, so es keine neuen UNNR gibt. Maßgebend ist der Prüfbericht der zuständigen Behörde.
Gruß
M.A.T.

Re: Klas [Re: paul] #34357 30.01.2023 12:33
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Gerald Offline
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Hallo Paul,
Antwort auf
Es geht um die unter 2.2.41.1.19 gennannten UN Nummern (2956, 3241, 3242, 3251)


Im Absatz 2.2.41.1.19 sind Stoffe aufgezählt, welche mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe sind. Dabei sind dann unter a) bis c) Erläuterungen aufgeführt. Und der letzte Satz "Die UN-Nummern 2956, 3241, 3242 und 3251 sind solche Eintragungen." nennt Beispiele.

@M.A.T.
Antwort auf
Klassifizierungscode SR1


Meiner Meinung nach, bedeutet der Eintrag SR1 das während der Beförderung keine Temperaturkontrolle erforderlich ist, bei SR2 dann schon, siehe Absatz 2.2.41.1.2 bzw. Absatz 2.2.41.1.17 bzw. Abschnitt 7.1.7!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Klas [Re: Gerald] #34358 30.01.2023 12:41
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Meiner Meinung nach, bedeutet der Eintrag SR1 das während der Beförderung keine Temperaturkontrolle erforderlich ist, bei SR2 dann schon, siehe Absatz 2.2.41.1.2 bzw. Absatz 2.2.41.1.17 bzw. Abschnitt 7.1.7!


Hallo, Gerald, natürlich, ohne Temperaturkontrolle. Ich stimme darum für diesen KC, weil die vier Beispielnummern alle darunter fallen. Daher gehe ich davon aus - ohne jetzt das Testhandbuch zu wälzen - daß weitere "verwandte" Stoffe ebenfalls ohne Temperaturkontrolle zu befördern wären und darum SR1 zuzuordnen. Das würde logisch durch die Vorgaben unter 2.2.41.1.19 b) gestützt. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Gruß
M.A.T.

Re: Klas [Re: M.A.T.] #34361 30.01.2023 14:50
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
daß weitere "verwandte" Stoffe ebenfalls ohne Temperaturkontrolle zu befördern wären und darum SR1 zuzuordnen.


Nicht unbedingt, wenn sie in den Absatz 2.2.41.1.19 sehen, da geht es um - Mit selbstzersetzliche verwandte Stoffe - und dafür gibt es dann die Aufzählung a) bis c) und die vier Beispiele, welche den Eintrag SR1 haben.

Zum Beispiel im Absatz 2.2.41.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen stehen bei desensibilierten explosiven festen Stoffen unter dem Eintrag SR1 die UN 3221 selbstzersetzliche Stoffe Typ B, flüssig bis UN 3230 selbstzersetzliche Stoffe Typ F, fest und noch ein paar Einträge wo auf den Absatz 2.2.41.2.3 bzw. 2.2.41.1.11 verwiesen wird.

Aber hier geht es um selbstzersetzliche Stoffe und nicht wie unter Absatz 2.2.41.1.19 selbstzersetzliche verwandte Stoffe!

Bei allen steht der Eintrag "SR1" im Kapitel 3.2 in Spalte 3a.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Klassifizierung [Re: Gerald] #34364 31.01.2023 06:12
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paul Offline OP
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Erstmal Danke für die Beiträge
Und hierzu nun das Fallbeispiel aus der Praxis:

Ein REACH registrierter, fester, organischer Reinstoff (kein Hydrat, nicht desensibilisiert, nicht polymerisierend) unterliegt dem deutschen Sprengstoffgesetz (Stoffgruppe C, Lagergruppe III (Abbrandrate 9-31 kg/min);
Der Stoff wurde vollständig bei der BAM getestet und bewertet.

Ergebnis: 2.2.41.1.19 a,b und c treffen zu
d.h.
Er ist von Klasse 1 freigestellt, nicht selbszerstzlich und nicht Klasse 5.1 und 5.2
Außerdem ist der Stoff eigentlich auch Nicht der Klasse 4.1 zuzuordnen (negativer UN.1 Test)

damit bleibt nichts aus Klasse 4.1 abgesehen von der Verwandtschaft zu den selbstzersetzlichen Stoffen.
Der Stoff hat bis dato keinen anderweitig Gefahrgut-relevanten H-Satz sodass nonhazardous vs. selbstzersetzlich verwandt steht.

Das Problem hinsichtlich der Klassifizierung stellt sich für mich nun wie folgt dar:

keine eindeutige Zuordnung möglich.
UN Nr?
Gefahrgut gemäß ADR ja oder nein ?
Nur Gefahrstoff ?

Wie ist hierzu die Meinung ?

Grüße
Paul

Zuletzt bearbeitet von paul; 31.01.2023 09:50.
Re: Klassifizierung [Re: paul] #34369 31.01.2023 11:24
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M.A.T. Offline
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Hallo,
das "eigentlich" kann ich nicht einschätzen. Maßgeblich für 4.1 ist die Prüfung nach 2.2.41.1.6. Dabei sind auch allfällige Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
Ich vermute, daß die früher angesprochenen 4 UNNR wegen solcher Erfahrungswerte aufgenommen wurden. Wenn die Tests keine 4.1-Zuordnung ergeben haben und keine Erfahrungen etwas anderes sagen, wäre es kein GG der getesteten Klassen.
Ich würde hier unbedingt die Abklärung mit der BAM suchen, die ja wahrscheinlich auch die bisherigen Tests gemacht hat.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung [Re: paul] #34453 09.02.2023 14:01
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Marco66 Offline
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Hallo Paul,

ein paar der Fragen kann ich dir beantworten:
- Dein Stoff ist definitiv Gefahrgut, wenn die Kriterien in 2.2.41.1.19 a, b und c erfüllt sind. Das ist ja hier der Fall, wie du selbst sagst.
- Dementsprechend handelt es sich nicht um einen Stoff, der nur dem Gefahrstoffrecht unterliegt.

Welche UN-Nummer also?
Leider gibt das ADR in 2.2.41.1.19 nicht vor, dass es sich bei diesen Stoffen um selbstzersetzliche Stoffe handelt. Dann wäre die Zuordnung zu SR1 oder SR2 ganz klar. Außerdem macht die Zuordnung zu den anderen Stoffgruppen in Klasse 4.1 auf Grund der Eigenschaften keinen Sinn. Ich gehe also stark davon aus, dass eine der Sammeleintragungen im Klassifizierungscode SR angewendet werden sollte. Das wären die Nummern 3221 bis 3240.
Da eine Klassifizierung mit diesen Nummern in den Bereich der Selbstzersetzlichen Stoffe fällt und diese nur von der zuständigen Behörde auf Grund eines Prüfberichtes vorgenommen werden darf, siehe 2.2.41.1.13, rate ich zu einem kurzen Telefonat mit der BAM, um das vorgehen festzulegen.

Außerdem rate ich zum Besuch meines Klassifizierungstrainings ;-)

Grüße aus Düsseldorf, der rheinischen Riviera!


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
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