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Prüfung Gefahrgutbeauftragter #39916 14.11.2025 15:46
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Hazardy Offline OP
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Hallo zusammen,

habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten und im Februar die Prüfung.
Bin im Moment ein bisschen am Lernen und mache mir hin und da ein paar Notizen in die Vorschrift.
Zum Beispiel in 6.8.2.4.1: handschriftlich: festverbundene Tanks (...) linke Spalte, Tankcontainer (...) rechte Spalte.
Manchmal auch Querverweise im Inhaltsverzeichnis des Kapitels, aber keine Lösungen o.Ä.
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?

Vielen Dank!

Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39917 14.11.2025 16:25
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Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,
Antwort auf
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?


Du kannst bei der Prüfung zum Gb das ADR benutzen, und natürlich auch Eintragungen in den verschiedensten Form vornehmen. Denn das ADR ist ja Dein Arbeitsbuch mit welchen Du in der Zukunft sehr viel arbeiten musst.

Und ein paar Randvermerke, Markierungen u.ä. sollten kein Hinterniss sein. Was denkst Du, wie mein ADR aussieht, da sind viele Hinweise drin, aber auch vor den einzelnen Teilen 1-9, in meinem ADR von einem Verlag, man soll ja keine Werbung machen, steht da noch ein Inhahltsverzeichnis von dem Teil, welches ich aber teilweise noch ergänzt habe.

Zu dem Kapitel 3.4 bzw. Unterabschnitt 1.1.3.6 findest Du hier Beiträge von mir.

Und hier findest Du ADR Buch Beschriftung.

Und ganz hilfreich ist von einem Verlag das Buch "GB-Prüfung", weil hier die aktuellen Prüfungsfragen drin sind, aber im Hinterem Teil auch die Lösung mit Quellenangabe. Hat auch den Vorteil, das man sieht, wie die Prüfungsfragen zu beantworten sind.

Ich hoffe das hilft Dir weiter, ansonsten melde Dich noch einmal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter [Re: Hazardy] #39918 14.11.2025 16:29
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M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, Hazardy
In der Prüfung sind Schreibwerkzeug, Taschenrechner und die Vorschriftentexte - Verlagsausgaben - erlaubt. Kein Mobiltelephon, Laptop oder ähnliches. Textmarker m.E. nicht, kann aber vor Ort erfragt werden. Redaktionelle Verweise in den Verlagsausgaben waren bei mir kein Problem.
Schauen Sie einfach bei einer IHK-Seite rein - dort steht alles was die Prüfung betrifft.

Zur Vorbereitung: besonders die Fallstudien durcharbeiten und bei den Lösungen die Lösungswege lernen, denn das ist was gebraucht wird. Kein Auswendiglernen von Antworten der Verlagsangebote - Gerald hat eines davon genannt. Das ist sinnlos aus zwei Gründen. Einmal Zeitaufwand, sodann können die Fragen variieren was zB die gegebene UNNR angeht. Ein Tip: zuerst die Fragen beantworten, deren Lösung man sofort weiß. Alle anderen erst danach.
Viel Erfolg
M.A.T.




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