Da hatte ich gestern auch drüber nachgedacht. Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition?

Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10.

Wenn der Gesetzgeber das anders haben will, müssten das ADR bzw. die GGVSEB angepasst werden.