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Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer #40031 02.12.2025 13:43
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fireman Online OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von Sendungen mit dem Gefahrgutlabel „Lithium-Ionen-Batterien“.

Wo steht, ob auf diesem Label für ADR/IMDG/IATA zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss? Falls ja, welche Art von Telefonnummer ist erforderlich (z. B. eine Notfallnummer, eine erreichbare Servicenummer oder eine unternehmensinterne Rufnummer)?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer [Re: fireman] #40032 02.12.2025 13:45
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Claudi Offline
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Hi, da muss keine Telefonnummer mehr drauf. Das ist 2023 (oder so?) weggefallen, die Label mit Telefonnummer dürfen noch bis 31.12.2026 verwendet werden.

Welche Art von Telefonnummer das war, war nie definiert. Da hieß es immer "Telefonnummer für Rückfragen", aber ob 24/7 oder nur zu Bürozeiten (in welchem Land?), in welcher Sprache dort welche Art Auskünfte gegeben werden müssen, war nicht definiert. Weil man dann wohl gemerkt hat, dass das sinnlos ist, hat man die Telefonnummer abgeschafft.

Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer [Re: Claudi] #40033 02.12.2025 15:31
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Andreas_K Offline
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Hi,

"dürfen noch bis 31.12.2026 verwendet werden"

Was ich daran jetzt wieder nicht verstehe:

dürfen noch" heißt für mich "danach verboten".

Warum lässt man nicht beide Optionen offen, mit oder ohne Telefonnummer?

Mal schauen, ob wir unsere Label bis dahin verbraucht bekommen.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer [Re: Andreas_K] #40034 02.12.2025 15:46
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Phi_l Offline
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Hi Andreas,

ich halte es für fraglich, dass man das Kennzeichen für Batterien mit Telefonnummer ab 2027 tatsächlich ahnden könnte.

Denn im Text steht ja nur, dass im Kennzeichen Platz für die UN Nummer(n) enthalten sowie die zutreffenden UN Nummern aufgeführt sein müssen. Dass man keine zusätzlich zutreffenden Angaben eintragen darf, steht nirgends geschrieben, insofern wäre es aus meiner Sicht zulässig, solange das Kennzeichen selbst und die UN Nummer(n) klar und eindeutig erkennbar bleiben.

Die Übergangsvorschrift in 1.6.1.49 ADR ist aus meiner Sicht einfach etwas unglücklich formuliert. Denkbar wäre ab 2027 dann natürlich auch ein entsprechender HInweis in den RSEB à la "begründet keine Ordnungswidrigkeit", aber noch ist dies ja nicht erforderlich, da ja noch über 1.6.1.49 ganz eindeutig geregelt.

LG Phil

Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer [Re: Claudi] #40036 02.12.2025 16:04
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Claudi,
ich danke Dir für die schnelle Rückmeldung.


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