Tach auch liebe Kollegen und Kolleginnen,
wir bringen unter anderem gebrauchte Spraydosen in Kunststofffässer (220L) auf die Strasse. Nun sehe ich in der ADR 3.2 UN 1950 giftig, entzündbar, ätzend sind Gefahrzettel 2.1 + 6.1 + 8 anzubringen. In der Ausnahme 20, Tabelle der gefährlichen Abfälle, steht nun Gefahrzettel 2.3 + 2.1 + 8 !! Frage: Verhalte ich mich richtig, wenn ich nach Ausnahme 20 die Gefahrzettel 2.3 + 2.1 + 8 und natürlich den Aerosolaufkleber anbringe?
Grüße aus Bremen
Andreas Tallasch