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Versand / Bezettelung UN 1950 #4752 31.01.2007 14:31
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CarstenD Offline OP
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Guten Tag.

Wir beabsichtigen, in unserem Unternehmen u.a. Druckgaspackungen UN 1950, 5F (in Karton zu je 12 Dosen á 500 ml verpackt) zu versenden. Wer kann mir helfen, wenn es um die Bezettelung geht? Der Hersteller liefert uns die Sprays in normalen Karton mit dem Aufdruck UN 1950 (als Raute). Wenn ich jetzt per Paketdienst einen Karton versenden will, was muß dann ggf. noch beklebt werden?

Mit freundlichen Grüßen
CarstenD

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: CarstenD] #4753 31.01.2007 15:13
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G. Homann Offline
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Hallo Carsten,
für UN 1950 gilt bei Inanspruchnahme der Freistellungsregelung nach ADR UA 3.4 LQ 2, d.h. max. 1 L Nettomenge je Innenverpackung und 30 Kg Bruttomasse für das Versandstück bei zusammengesetzten Verpackungen.
-> Die angesprochene Verpackung des Herstellers mit der "LQ-Raute"(100 mm Seitenlänge, 2 mm Strichstärke), in der UN 1950 (Zeichenhöhe min. 6 mm) eingetragen ist, geht in Ordnung. Es muss nichts zusätzliches mehr gemacht werden, gefahrgutrechtlich ist die Kuh also vom Eis.
Es wäre allerdings aus meiner Sicht angebracht zu prüfen, ob der Paketdienst in seinen AGB keine Einschränkungsklauseln für Gefahrgut (auch in begrenzten Mengen) aufgeführt hat.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: G. Homann] #4754 31.01.2007 16:00
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CarstenD Offline OP
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Vielen Dank für prompte Hilfe. Jedoch habe ich noch eine kleine Rückfrage. Du schreibst von einer "LQ-Raute"?, jedoch sind die Buchstaben "LQ" nicht in der Raute enthalten, bzw. ist kein "LQ"-Aufdruck auf dem Karton.
Ich weiß, dass es diese LQ-Aufkleber (Raute) gibt. Muß denn der Aufkleber auch auf den Karton?

Mit freundlichen Grüßen

Carsten

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: CarstenD] #4755 31.01.2007 16:09
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Mavo Offline
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Hi,

den Aufkleber mit eingedruckt "LQ" benutzt du nur, wenn mehrere verschiedene Gefahrgüter in dem Karton sind.
In deinem Fall muß die weiße Raute, mit "UN 1950" eingedruckt, auf dem Karton aufgeklebt werden.
Des weiteren muß auf dem Karton zusätzlich "UN 1950 Aerosole" aufgedruckt sein.

Gruß
Mavo

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: Mavo] #4756 01.02.2007 08:47
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G. Homann Offline
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Hallo Mavo,

nur rein interessehalber:

"Des weiteren muß auf dem Karton zusätzlich "UN 1950 Aerosole" aufgedruckt sein."

Auf welcher Grundlage?? Die Forderung steht zwar bei UN 1950 in SV 625, diese muss doch aber bei Nutzung der LQ-Freistellung nicht angewendet werden. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Gruß
Günther Homann

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: G. Homann] #4757 01.02.2007 14:24
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krottendorfer Offline
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Hallo G.Homann,

lt.3.4.3 (wenn LQ 1 od. 2) ... gelten ... die Vorschriften der übrigen Kapitel des ADR nicht ...
wenn 3.4.5 bzw. 6.2.1.2, 6.2.4.1 - 6.2.4.3 eingehalten.
D.h. die Aufschrift "Aerosole" braucht unter den oben genannten Bedingungen nicht auf der Verpackung aufscheinen.

MfG
Krottendorfer

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: krottendorfer] #4758 01.02.2007 15:43
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Krottendorfer,

danke, sehe ich genauso. In 3.4.5 c) wird dann auf 3.4.4 c) verwiesen, wo die Regularien mit UN Nr. bzw LQ in der Raute beschrieben sind.
Dies sind dann letztlich neben den Mengen auch die einzigen Anforderungen an das Packstück.

Gruß
Günther Homann

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: G. Homann] #4759 20.02.2007 22:15
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Michael K. Offline
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Hallo,
vielleicht täusche ich mich ja, aber in diesem fall kann ja nicht mit LQ versendet werden, da die Verpackung 500ml beträgt(LQ1= 120ml, nach 3.4.2).
Muss nicht ein Beföderungspapier erstellt werden.
Wir versenden auch Druckgaspackungen mit den gleichen Daten.
Über einen genauen Ablauf wäre ich dankbar.

mit freudlichen Grüssen
Michael k.

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: Michael K.] #4760 20.02.2007 23:03
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Markus Ungethüm Offline
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Hallo Michael,

Warum LQ1 ???

UN1950, KC = 5F >>> LQ2 >>> max. 1 Lit. je Innenverpackung !

Grüßle,

Markus

Re: Versand / Bezettelung UN 1950 [Re: Markus Ungethüm] #4761 24.02.2007 18:41
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Michael K. Offline
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Beiträge: 9
Hallo Marcus,
natürlich hast Du recht,ich habe meine Brille nicht aufgesetzt.Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

MfG Michael

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