Hallo,
gemäß GGVSE Abschnitt 8.1.4 sind für Beförderungseinheiten je nach dem zulässigen Gesamtgewicht tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen A, B und C mitzuführen.
In der GGVSE Anlage 2 Ziffer 2.4 steht dann, das diese Feuerlöscher für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge aller 2 Jahre zu prüfen sind.
Es werden meistens Aufladefeuerlöscher benutzt, da bei der Prüfung die CO-2 Patrone durch den Prüfer ausgebaut und gewogen wird, gleichzeitig wird das Löschpulver abgesaugt, damit eine Klumpenbildung ausgeschlossen wird. Anschließend wird das Pulver wieder in den Feuerlöscher verbracht und dieser zusammengebaut. Nach Abschluss erhält er seine Prüfplakette und dem Vermerk des nächsten Prüfdatums.
Wie sieht dies nun bei dem Einsatz von Dauerdruckfeuerlöscher mit der Prüfung aus?
Die RSE gibt dazu auch keine Antwort, denn da steht nur was von EN 3 Norm in den Teilen 1-6, und das erfüllen beide Löscher.
Der GGVSE nach könnten beide Typen eingesetzt werden, nur habe ich dann Probleme mit der Prüfung nach GGVSE Anlage 2 Ziffer 2.4!
Oder wie seht Ihr das?
Mit freundlichen Grüssen
Gerald