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Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Lars09] #25703 08.11.2018 16:12
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TomS Offline
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Hallo Lars,

es steht ja dass als Sprache "eine" Amtssprache des jeweilgen Landes zu verwenden ist. In Deutschland wird vermutlich nur deutsch als Amtssprache anerkannt sein.....
Es gibt aber in anderen Ländern mehrere Amtssprachen.

lg.Tom

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Lars09] #25704 08.11.2018 16:12
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M.A.T. Offline
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Hallo, Lars09
rein formal ist in Ihrem Fall die 5.4.1.4.1 nicht eingehalten. Die drei Sprachen werden ja für den Fall gefordert, daß keine davon die amtliche Sprache des Versandlandes ist. In D ist das Deutsch, damit wäre Deutsch die zu verwendende Sprache. Englisch ist dann nicht ausreichend. Der "Nachlauf" ist nur für See- und Flughäfen relevant.
Daß eine solche formale Auslegung praktisch unsinnig ist hilft leider bei der Argumentation nicht weiter. Übrigens sind die Benennungen der Gefahrgüter in den ADR-Sprachen mit Bulgarisch u.a. hier im Angebot. Die englischen und französischen und russischen Benennungen kann man sich aus den Daten bei der UNECE extrahieren, ist aber ein ziemlicher Aufwand.
Gruß
M.A.T.

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: M.A.T.] #25705 08.11.2018 19:20
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higgy Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Daß eine solche formale Auslegung praktisch unsinnig ist hilft leider bei der Argumentation nicht weiter.

Ich halte die Auslegung nicht für Unsinnig, weil es immer noch viele Deutsche gibt, die keine andere Sprache als Deutsch können. Entscheidend ist doch wo der Sicherheitsgewinn liegt, wenn auf die Einhaltung einer Vorschrift bestanden wird. Sollte die Gefahrgutbeförderung in Deutschland verunglücken, ist es schon besser, wenn das Beförderungspapier in deutscher Sprache ausgestellt worden ist. Hat jemand schon gefragt, welche Sprache der Fahrer in diesem Fall beherrschte?

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: higgy] #25708 09.11.2018 08:29
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: higgy
Ich halte die Auslegung nicht für Unsinnig, weil es immer noch viele Deutsche gibt, die keine andere Sprache als Deutsch können. Entscheidend ist doch wo der Sicherheitsgewinn liegt, wenn auf die Einhaltung einer Vorschrift bestanden wird. Sollte die Gefahrgutbeförderung in Deutschland verunglücken, ist es schon besser, wenn das Beförderungspapier in deutscher Sprache ausgestellt worden ist. Hat jemand schon gefragt, welche Sprache der Fahrer in diesem Fall beherrschte?


Hi Higgy,
na ja es gibt ja auch Menschen und Sprache ausserhalb deutschlands Grenzen. Und wenn man einen Transport nach Frankreich mit deutschem Papier begutachtet steht der Franzose vor demselben Problem. Man hangelt sich dann eben an der UN-Nummer entlang. Wenn schon die Ausnahme bei der Transportkette anwendbar ist, könnte man das auch auf länderübergreifende Transporte erweitern. Denn die Transportkette die z.B. englisch 'erlaubt', endet meist im eigenen Land am Hafen oder Flughafen (Ich weiss, die Ware ist englisch gekennzeichnet und deshalb dürfen die Papiere das auch). Von daher denke ich wäre eine Ausnahme auch bei länderübergreifenden Transporten sinnvoll, indem man die RSEB 5-13 um diesen Punkt erweitert.
gruss..aw

Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: Lars09] #25710 09.11.2018 09:18
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Marco66 Offline
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Hallo Lars,

die Dokumente für den Gefahrguttransport müssen, anders als im CLP, in der Sprache des Versenders abgefasst sein.

Ich denke, das hat den Grund, dass ja die kritischen Tätigkeiten beim Beginn des Transportes erfolgen.
Beim Umgangsrecht ist das anders. Dort wird durch die Etikettierung und das SDB der sichere Umgang unterstützt. Das passiert in der Regel beim Empfänger (In-Verkehr-Bringer).


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Sprachen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1.4.1) [Re: higgy] #25712 09.11.2018 12:52
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M.A.T. Offline
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Hallo, higgy,
ich möchte meine Aussage kurz begründen.
1. Bei Kontrollen ist ohnehin ein ADR vorhanden, über die UNNR ist hier der Zugriff auf den dt. Stoffnamen problemlos möglich. Es geht sich dabei um die Prüfung der formalen Zuordnungen. Daß der Gesetzgeber ADR-weit davon ausgeht, im Zweifelsfall seien zusätzlich DE, EN oder FR für die Verständigung ausreichend, erkennt man an der entsprechenden Festlegung als Ergänzungssprachen.
2. Mir kommt es nicht auf die Sprachkenntnisse an, sondern auf einen möglichen Sicherheitsgewinn oder -verlust. Der Gewinn könnte nur im Zugriff auf weitere Informationen bestehen, und da sind UNNR, Kemler (und evtl. KC) vollkommen ausreichend, um alle Unfallmaßnahmen einzuleiten bzw. weiter zu recherchieren. Daß die Verbände der Fw es sogar für ausreichend halten, für Tankbeförderungen(!) gruppenweise Merkblätter (ERICard) vorzuhalten, bestätigt das.
3. Falls ein deutschsprachiges Beförderungspapier wirklich notwendig ist wegen der deutschsprechenden Bevölkerung: wie argumentieren Sie dann zu den vielen, vielen Fahrern, die hier innerdeutschen Verkehr fahren aber kein Wort Deutsch können? Und das, obwohl sie eine Fahrwegbestimmung, Ausnahmeauflage oder besondere Bemerkungen verstehen und umsetzen können sollten? Jeder, der an der Rampe steht oder bei Kontrollen dabei ist weiß, wo hier ein Problem besteht. Sie sprechen das Problem selbst an: "Sprache, die der Fahrer spricht".
4. Schließlich ist bei Transitbeförderungen ohnehin EN vorzufinden - und das wird aus Sicherheitsgesichtspunkten m.W. von den Einsatzkräften nicht beanstandet. Warum das bei einer nationalen Beförderung zu beanstanden sein soll ist für mich nicht ersichtlich.

Vor diesem Hintergrund halte ich eine Beanstandung eines englischsprachigen Papiers in DE für unsinnig, da nicht konsistent mit der sonstigen gesetzgeberischen Praxis und sicherheitstechnisch ohne nennenswerte Relevanz. Daß es sinnvoll ist, eines aus Souveränitatsgründen (und um die Ersteller anzuhalten, sich um die dt. Sonderbestimmungen vorab zu kümmen) zu fordern, darin stimme ich Ihnen natürlich zu.
Gruß
M.A.T.

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